Höhere Miete kassiert als vereinbart!

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Höhere Miete kassiert als vereinbart!

Hallo,
ich weiss nicht so ganz ob ich das richtige Unterforum erwischt habe...

Es geht um folgenden fiktiven Fall:

Da die Tante recht alt ist, hat sie ihren Neffen darum gebeten, ihre Eigentumwohnung zu vermieten. Es ging ihr dabei weniger um die Höhe des Mietzinses, sondern das da ehrliche Leute einziehen. Ob Arbeiter oder Hartz4 war ihr egal. Mietvertrag mit den neuen Mieter sollte der Neffe machen.

Ihr Neffe vermietete die Wohnung an eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kinder, welche zwar arbeiten ging, aber vom Amt aufstocken musste. Laut Aussage des Neffen würde das Amt nur 380€ Miete bezahlen und so wurde der Mietzins auf 380€ festgelegt. Die Miete brachte der Neffe zum Anfang eines jeden Monats der Tante in bar.


Jetzt trafen sich die Tante und ihre Mieterin zum ersten mal rein zufällig. Dabei kam heraus, dass sie statt der 380€ 650€ Miete zahlten (in bar an den Neffen) und das die ganzen letzten 7 Jahre.

Jetzt ist die Tante recht sauer auf ihren Neffen. Hatte der Neffe quasi die Wohnung 280€ teurer vermietet, als angegeben. Das macht in 7 Jahren 23520€.

Frage: Kann die Tante die 23520€ von ihrem Neffen zurück verlangen und ggf. gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
Mietvertrag mit den neuen Mieter sollte der Neffe machen.


Offensichtlich hat sie dem Neffen die Wohnung für 280 EUR vermietet (weil mit dieser Höhe war sie ja einverstanden), und der Neffe hat für 650 EUR weiter vermietet.

Wenn die Tante die Höhe der Miete hätte kontrollieren wollen, hätte sie den Vertrag halt selber abschließen sollen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17001 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wer steht im Mietvertrag als Vermieter? Die Tante oder der Neffe?
Falls Tante: Was steht im Mietvertrag als Miete?
Kann es evtl. sein, dass die 380€ die Kaltmiete ist und die restlichen 270€ die Nebenkosten?
Sind die 650€ tatsächlich die Kaltmiete?
Wer hat sich bisher um die Nebenkostenabrechnung gekümmert?
Hier fehlen zu viele Informationen um sich eine Meinung bilden zu können.
Wenn die 380€ die reine Kaltmiete wäre, dann wäre eine Summe von 650€ warm vorstellbar (je nach Größe der Wohnung).
Wenn der Neffe dann noch die Abrechnung der Nebenkosten übernehmen würde, dann hätte die Tante einen sehr fürsorglichen Neffen den man völlig zu Unrecht beschuldigen würde.
Wenn wir hier aber von 650€ Kaltmiete reden, dann hat der Neffe wohl ein kleines Nebeneinkommen gehabt.
Wenn also jeden Monat 650€ bar gezahlt wurden, denn vermute ich aber ganz stark, dass es sich hier um die Warmmiete handelt. Die Tante hat sich anscheinend nie mit der Abrechnung der Nebenkosten auseinander gesetzt. Insofern würde ich im ersten Moment dazu tendieren zu sagen, dass die Tante einen fürsorglichen Neffen hat. Aber wie bereits geschrieben, das hängt von zu vielen Informationen ab, die wir hier nicht kennen.

Als Beispiel mal meine gerundeten Nebenkosten/Jahr:
2000€ Heizöl
1000€ Strom
800€ Wasser und Abwasser
300€ Grund- und Gebäudesteuer
180€ Rundfunkgebühren
700€ Hausversicherung
In Summe ca. 5000€/ Jahr, also etwa 410€/Monat

Bitte erkundigt euch also erst einmal, was überhaupt in den 650€ enthalten ist.
Menschen werden viel zu schnell vorverurteilt.


-- Editiert von -Laie- am 22.01.2019 12:31

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
Kann die Tante die 23520€ von ihrem Neffen zurück verlangen und ggf. gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten?


Kommt auf die dem Neffen gegebenen Vollmacht an.

Die fiktive Tante sollte zur fiktiven Mieterin gehen und sich den fiktiven Mietvertrag mal kopieren.

Mit diesem dann zum Neffen und ihn zur Rede stellen ... wenn es sich denn bewahrheitet, dass die Mieterin mehr zahlt als der Neffe sagt.

Zitat (von -Laie-):
Wenn also jeden Monat 650€ bar gezahlt wurden, denn vermute ich aber ganz stark, dass es sich hier um die Warmmiete handelt.


Davon gehe ich auch aus, warum allerdings dann der Neffe nur einen Bruchteil ad Tante auszahlt (fiktiv natürlich) erschließt sich mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
1000€ Strom


... also das halte ich für ziemlich hoch -- ausgehend davon, dass Allgemeinstrom gemeint ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17001 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Davon gehe ich auch aus, warum allerdings dann der Neffe nur einen Bruchteil ad Tante auszahlt
Weil der Neffe fürsorglich ist und die komplette Nebenkostenabrechnung für die Tante übernimmt. Wie bereits geschrieben wurde ist die Tante schon etwas älter. Soll er seine Tante mit dieser Abrechnung belästigen?
Also erst mal muss abgeklärt werden was hier alles in den 650€ enthalten ist. Meine Vermutung ist eher, dass er der Tante die Kaltmiete überreicht und diese sich um nichts weiter kümmern braucht. Das wäre sehr löblich.
Das ist aber natürlich EINE der Möglichkeiten. Kann natürlich auch sein, dass der Neffe die restlichen 280€ selbst einsteckt, ist aber alles reine Spekulation. Ich finde es nur schade, dass man andere Menschen immer so schnell verurteilt, ohne sich überhaupt um eine Klärung der Angelegenheit bemüht zu haben.

-- Editiert von -Laie- am 22.01.2019 13:02

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#6
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

danke für die Antworten. Die Tante war zu diesem Zeitpunkt 85 Jahre alt und musste sich wegen eines Herzinfakts erholen. Zudem war sie zu diesen Zeitpunkt in einer Kur.

380€ ist die Gesamtmiete. Wasser, Strom (Nachtspeicheröfen) trägt der Mieter. Lediglich 45€ sind für Müll und Versicherung
Eine Vollmacht an sich, gibt es nicht.
Nebenkosten wurde vom Neffen gemacht. (wo allerdings zu prüfen wäre, ob dies alles so rechtens war. Denn die Mieter mussten immer 200-400€ Nachzahlen--Geld was nie in Richtung Tante geflossen ist)

Als Vermieter stand/steht der Neffe drin.... was bis vor ein paar Tagen unbekannt war.

Sie hat sich halt gefreut, dass ihr Neffe alles macht..... vorsorglich sieht bei mir anders aus. Aber da meine Meinung da wenig zählt, wollte ich mal hier fragen, wie darüber gedacht wird.

Auch wurde der Neffe gefragt, was mit den 280€ gemacht wurde... es kam wohl nur ein Achselzucken und der Spruch "na und.. was jetzt?"

Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass der Neffe den Mietern gesagt hat, sie sollte Stillschweigen bewahren, was die Miethöhe angeht. Warum auch immer er es getan hat...

-- Editiert von Claudy13 am 22.01.2019 13:29

-- Editiert von Claudy13 am 22.01.2019 13:34

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17001 Beiträge, 5896x hilfreich)

O.k., das waren jetzt ein paar Infos, die ruhig schon früher hätten kommen können.
Der Neffe hat also für 380€ die Wohnung warm gemietet und für 650€ weiter vermietet

Zitat (von Claudy13):
380€ ist die Gesamtmiete. Wasser, Strom (Nachtspeicheröfen) trägt der Vermieter.
Der Neffe als Vermieter trägt die Kosten für Wasser und Strom. Er bezahlt also 380€ an die Tante, geschätzte 150€ für Wasser und Strom an den jeweiligen Anbieter und behält also geschätzte 120€ für sich selbst. O.k., schön ist das nicht.

Zitat (von Claudy13):
Eine Vollmacht an sich, gibt es nicht.
Doch, die gibt es, hast du oben doch selbst geschrieben:
Zitat (von Claudy13):
Da die Tante recht alt ist, hat sie ihren Neffen darum gebeten, ihre Eigentumwohnung zu vermieten.


Ich würde der Mieterin jetzt raten den Mietvertrag zu kündigen und einen neuen Mietvertrag mit der Tante abzuschließen.
Den Neffen würde ich aus meinem Bekanntenkreis verbannen, so etwas gehört sich einfach nicht innerhalb der Familie. Rechtlich gesehen hätte die Tante einen Anspruch auf Schadenersatz, denn diese wurde arglistig vom Neffen getäuscht. Persönlich würde ich die Angelegenheit auf sich beruhen lassen, den Kontakt zum Neffen abbrechen und dafür sorgen, dass er möglichst wenig bis gar nichts aus dem Nachlass erhalten wird, falls er in der Erbfolge irgendwie berücksichtigt werden könnte.

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#8
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Laie... ich bin ja auch kein Forumspezi wie sie..mit 10k Beiträge.

Nochmal..Strom Wasser ging zu Lasten des Mieters!!
Eine Vollmacht gab es auch so nicht. Sondern ein Einverständnis das der Neffe sich darum kümmern soll.
Tatsächliche Miete betrug 380€ und keinen Cent mehr.

Und genau diese Summe hat sie jeden Monat von ihrem Neffen in bar erhalten. Von der tatsächlichen Miethöhe von 650€ wusste sie nichts

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Neffe hat also für 380€ die Wohnung warm gemietet und für 650€ weiter vermietet


... mitunter verschlägt es auch mir tatsächlich die Sprache ...

Allerdings würde ich erst mal klären inwieweit der Herr Neffe befugt war diese Dinge so zu handhaben.

Und falls die Sache von der Fiktion in die Realität rutscht rate ich zu einem Anwalt der zu prüfen hätte, inwieweit der Neffe der Tante schadensersatzpflichtig wäre, davon ausgehend, dass diese Kosten wie Versicherung, Grundsteuer etc. trägt.

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#10
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

dann werde ich mal dazu beitragen, dass es in die Realität rutscht. Werde mich dann melden, wenn ich mehr weiss.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17001 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
Nochmal..Strom Wasser ging zu Lasten des Mieters!!
Sorry, hatte mich verlesen!

Zitat (von Claudy13):
Eine Vollmacht gab es auch so nicht. Sondern ein Einverständnis das der Neffe sich darum kümmern soll.
Das ist eine Vollmacht!

Den Neffen sehe ich hier absolut als schadenersatzpflichtig an, denn ich verstehe die Lage so, dass die gesamte Miete des Mieters an die Vermieterin fließen sollte, der Neffe die Höhe der tatsächlichen Miete allerdings arglistig verschwiegen hat.



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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Den Neffen sehe ich hier absolut als schadenersatzpflichtig an, denn ich verstehe die Lage so, dass die gesamte Miete des Mieters an die Vermieterin fließen sollte, der Neffe die Höhe der tatsächlichen Miete allerdings arglistig verschwiegen hat.


Ja das sehe ich ähnlich ... , was mich noch interessiert ist, wie der MV gestaltet ist, die Höhe der tatsächlichen Miete und die Höhe der NK. War das die einzige Wohnung der Tante oder gab es da noch mehr um die sich der schändliche Neffe "gekümmert" hat? Was mich so ein wenig umtreibt ist ... wenn es eine Eigentumswohnung ist, dann wird doch auch Hausgeld gezahlt, das wird abgerechnet ... und warum jetzt Wasser/Kanal vom Mieter zu zahlen sind, aber das wird wohl an der Örtlichkeit liegen?

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#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
380€ ist die Gesamtmiete. Wasser, Strom (Nachtspeicheröfen) trägt der Mieter. Lediglich 45€ sind für Müll und Versicherung
Eine Vollmacht an sich, gibt es nicht.
Es gibt die mündliche Vollmacht, dass er für 380€ Gesamtmiete vermieten durfte > wobei die Zusammensetzung der "Gesamtmiete" noch nicht so ganz klar ist > das müsste sich aber aus dem Mietvertrag ergeben.

In dem Zitat weiter oben, steht das allerdings noch anders:
Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Claudy13):
380€ ist die Gesamtmiete. Wasser, Strom (Nachtspeicheröfen) trägt der Vermieter.
Zitat (von -Laie-):
Sorry, hatte mich verlesen!
Nö, du hast das als Zitat eingesetzt! Entweder hatte Claudy13 ihre Äußerung später geändert oder du selbst hast das Zitat verändert. Seltsam.

Bei einer Eigentumswohnung gibt es i.d.R. eine Verwalterabrechnung über Betriebskosten, Hausgeld/Instandhaltungsrücklagen und Verwaltungskosten.
Die Grundsteuer wird i.d.R. vom Eigentümer direkt erhoben.
Ggf. wäre zu prüfen, ob die Abrechnungen, die der Neffe an die Mieterin erstellt haben soll, auch korrekt sind (nicht alle Nebenkosten/Kosten laut Verwalterabrechnung sind umlagefähig an den Mieter).

Wenn die Nachzahlung der Mieterin nicht an die Tante weitergereicht wurde, dann hat der Neffe womöglich damit die Verwalterforderung ausgeglichen?
Zum Gesamtbild gehrt jedenfalls, nicht nur, wer was von der Mieterin vereinnahmt hat, sondern auch, wer jeweils die Kosten, für die Geld von der Mieterin vereinnahmt wurde, zuvor bezahlt hat > Tante oder Neffe?

Zitat (von AltesHaus):
und warum jetzt Wasser/Kanal vom Mieter zu zahlen sind

Ich habe das so interpretiert, dass laut Mietvertrag Wasser/Kanal vom Mieter zu zahlen sind.
Aber wir können ja hier alle nur vermuten wie etwas gemeint ist, da wir die Unterlagen nicht kennen.

Mich treibt auch noch ein weiteres Tehma um:
Wer hat denn eigentlich welche Einnahmen versteuert?
d.h. die Tante ordnungsgemäß ihre 380€ Einnahmen abzgl. evtl. von ihr getragene Werbungskosten/Betriebskosten?
und der Neffe dann seine Mehreinnahmen???
Bei den Barzahlungen des Neffen, wage ich das zu bezweifeln ...
will heißen: ggf. hat der Neffe auch noch Steuerhinterziehung begangen (vielleicht die Tante zusätzlich auch)

Ich würde mir nicht nur eine Kopie des Mietvertrags besorgen, den der Neffe da abgeschlossen hat - sondern mir von der Mieterin Kopien von allem geben lassen, was der Neffe da an Schriftstücken produziert hat > Betriebskostenabrechnungen, Vermieter-Mietbescheinigungen fürs Amt (wegen Wohngeldaufstockung der Mieterin) etc.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17001 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Entweder hatte Claudy13 ihre Äußerung später geändert oder du selbst hast das Zitat verändert.
Oh, o.k, ich hatte nichts verändert. Claudy13 hat das dann nachträglich korrigiert.

Signatur:

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#15
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

ja das hatte ich zeitgleich geändert.
Die Tante besitzt ein Haus in dem 4 Wohneinheiten sind. Bis vor 7 Jahren gehörten ihr 3 Einheiten..jetzt alle. Die letzte zugekaufte Wohnung war eben diese, um die es hier geht. Alle anderen Wohnungen haben zb auch Zentralheizung. Nur diese nicht, weil der damalige Eigentümer der Wohnung es nicht wollte.

Jede Wohnung hat einen eigenen Hauptwasseranschluss. Warum das Anfang der 80er so gemacht wurde, weiss ich nicht.
Der Neffe erzählte der Tante von einer allein erziehenden Mutter und dass das Amt nur 380€ übernehmen würde.
Das der Neffe einfach 280€ mehr verlangt hat, wusste sie nicht.
Sie ist davon ausgegangen, das diese Wohnung für 380€ fix vermietet wurde.

Und ja, sie hat Steuern bezahlt.

Und die Tante wird morgen mit ihrem Sohn einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Trotz vielleicht fiesem, gierigen Neffen, der als Vermieter und Hausverwalter und *Makler* und Versorger-Bediener fungiert, bleibt noch:
Die Mieterin erhält/erhielt vom JC 380,- warm. Oder Teilsummen davon, je nach Aufstockung vom JC.
Die Mieterin zahlt 650,- warm an den Vermieter.
Nachtspeicheröfen verbrauchen Heizstrom. Den zahlt grundsätzlich das JC als Heizkosten. Diese Kosten trägt also evtl. z.T. das JC und die Mieterin trägt nur die Kosten der eigenen Haushaltsenergie.

Zitat (von Claudy13):
Lediglich 45€ sind für Müll und Versicherung
Auch diese Kosten als kalte BK trägt das JC.
Ebenso wie die anderen kalten BK zb Wasser, Grundsteuer, Versicherung etc.
Unabhängig davon: Die Tante hat 380,- als fix erhalten. Was ist denn als *fix* definiert? Gesamte Wohnkosten für 3 Personen 380,- warmend mit NSH?
In welchem Landstrich oder welchem Loch gibts denn das??

Zitat (von Claudy13):
Mietvertrag mit den neuen Mieter sollte der Neffe machen.
Hat er doch gemacht...
Zitat (von Claudy13):
Als Vermieter stand/steht der Neffe drin....
Der hat die Gefälligkeit (sich um die Vermietung dieser 1 Wohnung zu kümmern) offenbar so verstanden. Ein anderes Schriftstück gibts nicht? Und brauchbare Zeugen? 7Jahre lang hat die Tante lediglich die 380,- entgegengenommen?
Zitat (von Claudy13):
Denn die Mieter mussten immer 200-400€ Nachzahlen
Auch das ist durchaus nachvollziehbar.
Das dürften Nachzahlungen für Heizkosten (teure NSH) und andere kalte BK sein. Die können nicht nur an die Tante geflossen sein, sondern müssen den Versorgern nachgezahlt werden. Jährlich zu kontrollieren über die BK-Abrechnungen. Falls der Neffe keine Abrechnungen gemacht hat, dann haben aber Versorger Rechnungen gestellt, die er bedienen musste. Oder die Tante??
Sollte das JC diese Nachzahlungen nicht übernommen haben, muss die Mieterin sie natürlich trotzdem zahlen und der Vermieter/Verwalter diese an die Versorger weiterleiten. Da bleibt nichts am Neffen kleben.

Zitat (von Lolle):
Vermieter-Mietbescheinigungen fürs Amt (wegen Wohngeldaufstockung der Mieterin) etc.

Wohngeld? Ich lese Hartz 4. Und eigenes Einkommen (wieviel? k.A.) Das JC zahlt dann zunächst die KDU als Ergänzung...
Zitat (von -Laie-):
dass die gesamte Miete des Mieters an die Vermieterin fließen sollte,
Bitte, wo liest du das? Das würde doch heißen, dass die alte Tante die Verwaltung und Abrechnung selbst macht.
Wissen wir das? Wie hoch wäre dann die Nettokaltmiete gewesen?
Zitat (von Claudy13):
Bis vor 7 Jahren gehörten ihr 3 Einheiten..jetzt alle.
Wer verwaltet und vermietet denn die 3 anderen Wohnungen für die alte Tante, die jetzt schon 92 ist?

Fazit: Ich kann noch nicht unbedingt erkennen, dass der Neffe sich bereichert hätte.

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auch das ist durchaus nachvollziehbar.


Woher wollen SIe das wissen in Unkenntnis des Mietvertrages und der darin enthaltenen Zahlungsvereinbarung?

Zitat (von Anami):
Das dürften Nachzahlungen für Heizkosten


Zitat (von Claudy13):
Wasser, Strom (Nachtspeicheröfen) trägt der Mieter


Somit kann es das nicht sein. Gleiches gilt für Wasser, da (einfach mal lesen, was der TE so schreibt) auch dieses direkt direkt vom Mieter an den Versorger gezahlt wird.

Hier steht mE auch im Raum, dass man die vom Neffen versandten Abrechnungen zu prüfen hat. Bei Nachzahlungen würde mich brennend interessieren, was da so alles abgerechnet wurde, da die Tante alleine die tatsächlichen Kosten getragen hat und wohl darauf sitzen geblieben ist.

Es wird uns nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten, ob der TE sich nochmal meldet und des Rätsels Lösung bringen kann, nämlich was genau im MV vereinbart wurde. Wer betreut eigentlich die anderen Wohnungen?


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Woher wollen SIe das wissen in Unkenntnis des Mietvertrages und der darin enthaltenen Zahlungsvereinbarung?
Das hat die TE in Beitrag #6 geschrieben. Woher sie das weiß? keine Ahnung. Welche Nachzahlungen für was?
Aber Nachzahlungen für Wasser und (teuren) Heizstrom sind für mich nachvollziehbar... mehr schreibe ich gar nicht. Weniger auch nicht. Dann muss direkt vom Mieter zum Versorger nachgezahlt werden, nur der Mieter hat die Jahresabrechnungen erhalten.
Wieso sollte also davon etwas an die Tante fließen? Die nimmt ja 45,- für Müll und Versicherung, da sind Nachzahlungen eher ungewöhnlich. Die Summe erscheint mir unglaubwürdig.

Zitat (von AltesHaus):
auch dieses direkt direkt vom Mieter an den Versorger gezahlt wird.
Wo steht das?
Zitat (von Claudy13):
380€ ist die Gesamtmiete. Wasser, Strom (Nachtspeicheröfen) trägt der Mieter. Lediglich 45€ sind für Müll und Versicherung
45,- für Müll und Versicherung hat auch der Mieter zu tragen. Aber eben nicht SELBST weiterzuleiten. Das ist mir schon klar. Das ist in den 380,- enthalten. Als kalte BK.

Diese Hartz-4-Mieterin zahlt also 650 + NSH-Teuer-Strom +Wasser/Abwasser ... ??? Sorry, das ist unglaubwürdig. Vom JC erhält sie höchstens 380,- .

Aber: Wenn lediglich 45,-BK als Teil der Gesamtmiete an den Neffen gezahlt wurden, bleiben für die Netto-KM 335,-übrig. Dann hat die Tante wohl selbst 45,- für Müll und Versicherung weitergeleitet?
Wer hat dann von der N-KM 335,- die übrigen BK gezahlt? Auch die Tante? Denn sie hat doch schliesslich mtl. 380,- in bar entgegengenommen.

Ich errechne hier *schwarze* 270,- und nicht 280,- Differenz. (650 ./. 380)

Du selbst weisst, was alles zu kalten BK gehört: -Grundsteuer - Gebäude-und HPVersicherung - Allg-Strom -Schornsteinfeger - Rauchmelder ....mindestens---
vllt. noch mehr?----Hausmeister? -Winterdienst? -Trh-Reinigung? -Strassenreinigung? -Gartenpflege? - Kabel?

Allgemein: Ein JC, welches vor 7 Jahren max. 380,- KDU+H für 3 Personen zubilligte, muss man erst mal finden. Das war 2012. Seitdem dürfte mind. 1x die Angemessenheitsgrenze erhöht worden sein. Auch in den absolut billigen Gegenden. Sollte die TE klären, die weiß, wo das Haus steht.

Zitat (von AltesHaus):
Hier steht mE auch im Raum, dass man die vom Neffen versandten Abrechnungen zu prüfen hat.
Gibts die überhaupt? Aus den Beiträgen der TE kann ich das nicht entnehmen. Bevor man öffentlich den Neffen beschuldigt, sollte man als Fragesteller gut recherchieren. Oder erstmal nachfragen...

Hier ist ganz vieles vom TE selbst erstmal zu finden, zu prüfen, aufzuklären.
Die Beiträge enthalten bisher nur Wut, Neid, Unkenntnis und viel Ungeklärtes. Oder gar Falsches?
Mal sehen, was der Anwalt sagt...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber Nachzahlungen für Wasser und (teuren) Heizstrom sind für mich nachvollziehbar... mehr schreibe ich gar nicht.


Sie haben es nicht begriffen oder? Diese Kosten (Wasser, Heizstrom), laufen direkt über den Mieter, die diesbezüglichen Verträge muss also der Mieter mit den entsprechenden Versorgern abschließen. Da gibt es dann auch für den VM (gleich welchen) nix abzurechnen.

Zitat (von Anami):
Du selbst weisst, was alles zu kalten BK gehört: -Grundsteuer - Gebäude-und HPVersicherung - Allg-Strom -Schornsteinfeger - Rauchmelder ....mindestens---
vllt. noch mehr?----Hausmeister? -Winterdienst? -Trh-Reinigung? -Strassenreinigung? -Gartenpflege? - Kabel?


Für eine Wohnung einem 4-Parteienhaus bei der Konstellation (ohne HK und Wasser), ist eine (vermutete) Vorauszahlung von mindestens 250 EUR (ausgehend von der mit der Tante abgesprochenen Miete) dann doch etwas viel. Wir werden warten müssen bis der TE sich wieder meldet. Auf den miesen Neffen dürfte da noch einiges zukommen, wenn die Tante tatsächlich heute einen Anwalt aufgesucht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die ganze Frage hängt doch davon ab, ob dass was hier Vollmacht genannt wird, auch so stimmt und alles ist was abgesprochen wurde ist.

Zitat:
Als Vermieter stand/steht der Neffe drin.

Tatsache ist, dass der Neffe die Wohnung unter seinem Namen vermietet hat.
Warum da steht "stand" (Vergangenheit) ist mir unklar.
Der Neffe kann und wird behaupten, dass er die Wohnung mieten sollte und untervermieten durfte.
Damit können die Miete und die Untermiete verschiedene Höhen haben.
Vielleicht sollte der Neffe über diesen Umweg sogar etwas entschädigt werden für seine Unterstützung.
Der Mietgewinn wäre doch steuerfrei und müßte auch sonst nicht benannt werden, wenn er irgendwelche Unterstützungen aus sozialen Kassen erhält.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#21
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Vielleicht sollte der Neffe über diesen Umweg sogar etwas entschädigt werden für seine Unterstützung.
Der Mietgewinn wäre doch steuerfrei

Nein, der Mietgewinn wäre nicht steuerfrei
und auch wenn der Neffe die erteilte Vollmacht so verstanden haben sollte, dass er eine Entlohnung für seine Tätigkeiten erhalten sollte, so müsste er diese Entlohnung versteuern

Im übrigen bleibt hier für uns nichts weiter aufzuklären.
Das wird der Rechtsanwalt für die Tante dann schon machen und den Neffen eben ggf. auffordern Rechenschaft über die (womöglich) vollmachtsgemäßen Einnahmen und Ausgaben abzugeben.

@ Claudy13
Bitte berichte wie das ausgeht


-- Editiert von Lolle am 23.01.2019 13:04

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben es nicht begriffen oder?
Doch, ich denke schon. Es ist mir nicht neu und es ist auch nicht unüblich. Der Mieter, der Lieferverträge über Strom und Wasser selbst mit dem Versorger macht, zahlt selbst und zahlt auch selbst nach. Ich schrieb doch:
Zitat (von Anami):
Dann muss direkt vom Mieter zum Versorger nachgezahlt werden, nur der Mieter hat die Jahresabrechnungen erhalten. Wieso sollte also davon etwas an die Tante fließen?
Ist das denn undeutlich? Und ....bei der Tante kamen sowieso immer mtl. nur 335+ 45,- an. Also 380,- fix.
Zitat (von AltesHaus):
Auf den miesen Neffen dürfte da noch einiges zukommen, wenn die Tante tatsächlich heute einen Anwalt aufgesucht hat.
Das sehe ich nicht so.
Mal abwarten, was die erboste TE mit der alten Tante dem RA erzählt...was an Nachweisen überhaupt einsehbar ist...und was der RA macht.
Zitat (von AltesHaus):
(vermutete) Vorauszahlung von mindestens 250 EUR
Wer vermutet das? Du? Wie kommst du darauf? Das verstehe ich jetzt wirklich nicht. :???:

@Spezi2
Zitat (von Claudy13):
Eine Vollmacht an sich, gibt es nicht.
Zitat (von Claudy13):
Eine Vollmacht gab es auch so nicht.
Zitat (von Claudy13):
hat sie ihren Neffen darum gebeten, ihre Eigentumwohnung zu vermieten. Es ging ihr dabei weniger um die Höhe des Mietzinses, ... Mietvertrag mit den neuen Mieter sollte der Neffe machen.
Von Untervermietung lese ich nix. Bitte vermieten... hat der Neffe dann gut verstanden und umgesetzt. Er hat einen Mietvertrag mit Frau X gemacht. Als Vermieter. Von diesem Mietvertrag lesen wir genau 0,nix. Ob die alte Tante sich noch an ihren Auftrag aus der Kur genau erinnern kann?? Es ging ihr damals schlecht und 85 war sie auch schon.
Zitat (von Spezi-2):
Warum da steht "stand" (Vergangenheit) ist mir unklar.
Vor 7 Jahren wurde der MV gemacht. Jetzts stehts immer noch so drin.
Zitat (von Claudy13):
Jetzt trafen sich die Tante und ihre Mieterin zum ersten mal rein zufällig. Dabei kam heraus, dass sie statt der 380€ 650€ Miete zahlten (in bar an den Neffen) und das die ganzen letzten 7 Jahre.

Die Tante ist jetzt 92... ;)
und ganz zum Schluss liest man nochmal die Überschrift.
Wer hat überhaupt mit wem die 380,- vereinbart?


-- Editiert von Anami am 23.01.2019 14:01

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#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von AltesHaus):
(vermutete) Vorauszahlung von mindestens 250 EUR

Wer vermutet das? Du? Wie kommst du darauf? Das verstehe ich jetzt wirklich nicht. :???:


Ja ich, wohlwollend davon ausgehend, dass der miese Neffe nicht ganz so mies ist und die mit der Tante vereinbarte Nettokaltmiete iHv 380 EUR genommen hat. Aber wie geschrieben, ich vermute dies nur, gut möglich, dass er es anders gehandhabt hat.

Da als VM der Neffe im MV steht gilt es als erstes hier dieses Verhältnis aufzulösen, und das sollte einem Anwalt besser möglich sein als hier uns beim fischen in trüben Gewässern.

Zitat (von Anami):
Mal abwarten, was die erboste TE mit der alten Tante dem RA erzählt.


Und zu Recht ist er erzürnt, wenn die Tante so über den Tisch gezogen wird, gut dass da ein Anwalt eingeschaltet wird und dem miesen Treiben ein Ende setzt. Gut für die Tante und gut für die Mieterin ... letztere vermutlich ;)

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#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

@Anami,
was hatte ich geschrieben ?

Zitat:
Der Neffe kann und wird behaupten, dass er die Wohnung selbst vermieten sollte und damit untervermieten durfte.

Damit wären wir dann bei der Beweisfrage.
Ob der Neffe sich irgendwie schriftlich abgesichert hat ?
Die Argumentation des Neffen kann man hier nicht lesen.
Dass der Neffe die Wohnung unter seinem Namen untervermietet hatte ist nicht zu bestreiten. Er hat ja auch die Miete erhalten. Wie hat er "seine" Miete denn gezahlt, als Zahlung der Mieterin oder was steht auf der Überweisung ? Oder durfte der Neffe auch die Finanzen verwalten ?
Wie lange war dies schon so und wer vertritt eigentlich jetzt die Interessen der (jetzt wie alten) Eigentümerin und schildert ihre vermeindliche Meinung ?
Zitat:
auch wenn der Neffe die erteilte Vollmacht so verstanden haben sollte, dass er eine Entlohnung für seine Tätigkeiten erhalten sollte, so müsste er diese Entlohnung versteuern

Motiv könnte sein, aber eine steuerpflichtige Entlohnung ist es aber nicht.
Und der Mietunterschied wäre zu versteuern ? Ist mir in der Praxis neu.
Wieviele Hauptmieter die Teile ihrer Wohnung untervermieten (natürlich teurer als der tatsächlich von ihnen gezahlte Anteil) zahlen dafür Steuern ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
die mit der Tante vereinbarte Nettokaltmiete iHv 380 EUR genommen hat.
Sorry, aber das ist für mich eine aus der Luft gegriffene Vermutung.
Zitat (von Claudy13):
380€ ist die Gesamtmiete.
Die das Amt zahle. Aus weiteren Erklärungen der TE kann man nur entnehmen, dass 45,- BK in diesen 380,- *fix* enthalten wären.
Zitat (von Claudy13):
Ihr Neffe vermietete die Wohnung an eine alleinerziehende Mutter Laut Aussage des Neffen würde das Amt nur 380€ Miete bezahlen und so wurde der Mietzins auf 380€ festgelegt.
Es gibt hier so viele ungereimte Aussagen der TE, dass man durchaus immer weiter herleiten, vermuten und unterstellen und rumrechnen und juristische Gedankengänge graben könnte. Ob der Neffe dann der Fiesling bliebe, ist noch gar nicht raus. :pc:
Miete--Mietzins--Gesamtmiete---Miete vom Amt... :augenroll: Alles in einer Tüte.
Zitat (von AltesHaus):
Und zu Recht ist er erzürnt, wenn die Tante so über den Tisch gezogen wird,
Ja, WENN es denn so war. Ich sehe keinen Tisch zum Rüberziehen. Hoffentlich hat die TE bzw. der Sohn auch eine Vollmacht, um für die 92jährige Tante was von den 7jährigen Zusammenhängen zu erklären.
Die Tante wollte damals, dass ehrliche Leute einziehen. Es war eine Hartz-4-Bezieherin. Wahrscheinlich ehrlich. Der Neffe habe die KDU lt. Amt immer z.Hd. der Tante gegeben. Was wollte die Tante noch? Irgendwas sehen, was unterschreiben, was prüfen, was abrechnen? Man liest es nicht und nirgends.

Nix genaues weiß man nicht.
335+45=380, nur das weiß man. Das ändert sich auch nicht.

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#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich würde der Mieterin jetzt raten den Mietvertrag zu kündigen und einen neuen Mietvertrag mit der Tante abzuschließen.

Dieser Ratschlag ist wohl nicht gerade der beste ... und sollte erst mal nicht umgesetzt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wie hat er "seine" Miete denn gezahlt, als Zahlung der Mieterin oder was steht auf der Überweisung ? Oder durfte der Neffe auch die Finanzen verwalten ?
Das wäre ein neuer Nebenkriegsschauplatz. Alles das wissen wir doch nicht.
Wir lesen alles ausschließlich aus Sicht der TE.
Aber du hast recht, der Neffe kann eigentlich nur untervermietet haben. Oder es gibt eine (der TE) unbekannte Abmachung zwischen Neffe und Tante.

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