Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage bezüglich unserer Hausordnung.
Ich wohne in einem Gebäude das aus 3 Parteien besteht, die untere & oberste Wohnung sind Eigentumswohnungen. Ich wohne in der mittleren zur Miete & die Vermieter wohnen weit weg.
Die Nachbarn oben beschweren sich ständig bei meinen Vermietern über allerlei Dinge, unser Nachbar unten will bereits seine Wohnung verkaufen weil er die Schnauze voll hat.
Die beschweren sich ständig wir würden den Hof nicht kehren, bis dato haben wir immer den Müll der angefallen ist per Hand aufgelesen und weggeschmissen, da wir vom Vermieter keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt bekommen habe.
Meine Frage sind wir verpflichtet den Hof zu kehren? Und müssen wir uns selber einen Besen besorgen oder ist der Vermieter dazu verpflichtet?
Liebe Grüße
In der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen.
-- Editiert von User am 9. August 2024 11:07
Hof kehren Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Im Grunde kann dir aber egal sein, was die anderen sagen, sollen die sich an deinen Vermieter wenden.
ZitatIn der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen. :
Und der Hof ist betoniert?
Wenn ihr jetzt das Treppenhaus putzen müsstet im Wechsel, würdest du da auch erwarten, dass man dir die Putzutensilien zur Verfügung stellt?
-- Editiert von User am 9. August 2024 11:24
Im Prinzip ist das Aufgabe deines Vermieters.
Wenn er diese Pflicht also nicht per (Miet?) Vertrag auf dich abgewälzt hat, ist das nicht dein Bier.
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ZitatIm Prinzip ist das Aufgabe deines Vermieters. :
ZitatIn der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen. :
Sehe ich aufgrund dieses Passus etwas anders, es sei denn, dass der Hof betoniert ist.

ZitatSehe ich aufgrund dieses Passus etwas anders, es sei denn, dass der Hof betoniert ist. :
Die in der Hausordnung aufgelegten Pflichten können dem Mieter aber egal sein wenn diese nicht als Bestandteil des Mietvertrages festgeschrieben ist. Und selbst wenn die Hausordnung im MV festgeschrieben ist gilt nur die Version die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
ZitatDie in der Hausordnung aufgelegten Pflichten können dem Mieter aber egal sein wenn diese nicht als Bestandteil des Mietvertrages festgeschrieben ist. :
Gehen wir mal wohlwollend davon aus, dass es mietvertraglich vereinbart wurde.
ZitatUnd selbst wenn die Hausordnung im MV festgeschrieben ist gilt nur die Version die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. :
Ja und?????
ZitatGehen wir mal wohlwollend davon aus, dass es mietvertraglich vereinbart wurde. :
Vermuten kann man viel, im EP steht davon nichts.
Und selbst wenn das gegeben wäre, ist fraglich was mit:
ZitatIn der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen. :
gemeint sein könnte. Das kehren des Hofes jedenfalls nicht!
Es bedarf ja wohl keiner separaten Erwähnung, dass wenn man die Rinnen zwischen den Pflastersteinen säubert, diesen Müll dann auch entsorgt. Am einfachsten geht das wenn man dann den Müll wegfegt.ZitatDas kehren des Hofes jedenfalls nicht! :
ZitatEs bedarf ja wohl keiner separaten Erwähnung :
Wir sehen ja, dass der eine oder andere es dann doch benötigt.
Als erstes wäre mal zu prüfen, ob die Hausordnung denn überhaupt Bestandteil des Mietvertrages geworden ist.
Zitatdie Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen :
Ich wette das in der Klausel noch viel mehr steht.
Da wäre mal der gesamte Wortlaut relevant.
ZitatIch wette das in der Klausel noch viel mehr steht. :
Da würde ich nicht gegenhalten.
ZitatEs bedarf ja wohl keiner separaten Erwähnung, dass wenn man die Rinnen zwischen den Pflastersteinen säubert, diesen Müll dann auch entsorgt. :
Erstens gibt es zwischen den Pflastersteine keine Rinnen, zwischen den Pflastersteinen gibt es Fugen. Rinnen dienen der Wasserführung oder der Entwässerung, wie z.B Regenrinnen oder in einer Bodenflächen Ablaufrinnen. Auch diese Rinnen sollte hin und wieder gereinigt werden.
Von einer Kehrpflicht des Hofes kann aufgrund der genannten Klausel nicht ausgegangen werden.
Im übrigen hat der TE bereits im EP mitgeteilt das er auf dem Hof liegenden Müll, ob mit ohne ohne mietvertragliche Verpflichtung, entfernt.
ZitatErstens gibt es zwischen den Pflastersteine keine Rinnen :
Klar kann es auch Entwässerungssrinnen auf einer gepflasterten Fläche geben. Einfach mal Google nutzen.
ZitatIm übrigen hat der TE bereits im EP mitgeteilt das er auf dem Hof liegenden Müll, ob mit ohne ohne mietvertragliche Verpflichtung, entfernt. :
Wenn es die Kehrpflicht gibt, dann ist es nicht ausreichend Papierchen aufzuheben, dann muss auch gekehrt werden.
ZitatKlar kann es auch Entwässerungssrinnen auf einer gepflasterten Fläche geben. :
Habe ich etwas anders behauptet? Man sollte schon zwischen "zwischen den Pflastersteinen" und "zwischen gepflasterten Flächen" unterscheiden. Die Regelung in der Hausordnung würde in diesen Fall eine Reinigung der Entwässerungsrinne bedeuten, aber keine Kehrpflicht des Hofes.
ZitatWenn es die Kehrpflicht gibt, ... :
Eben diese ist aber aus den Angaben des TE nicht abzuleiten!
-- Editiert von User am 10. August 2024 10:59
ZitatHabe ich etwas anders behauptet? Man sollte schon zwischen "zwischen den Pflastersteinen" und "zwischen gepflasterten Flächen" unterscheiden. :
? aha, du meinst also da liegen irgendwo auf einem Stapel Pflastersteine auf dem "Hof"? Das ist selbst mir zu flach.
ZitatZitat (von Solan196): :
Wenn es die Kehrpflicht gibt, ...
Eben diese ist aber aus den Angaben des TE nicht abzuleiten!
Beispiel: Die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern. Einfach mal drüber nachdenken.
Es scheint im Haus um viel mehr als nur um Ärger wegen Rinnen, Fugen, Kehrwoche für den Hof zu gehen, wenn ein Eigentümer seine Wohnung wegen solcher *Verfehlungen* verkaufen will.Zitatunser Nachbar unten will bereits seine Wohnung verkaufen weil er die Schnauze voll hat. :
In einem 3-Parteien-Haus sollte sich einvernehmlich regeln lassen, wer was wann tun soll.
Das ist ja wohl ein recht armseliges Argument.Zitatda wir vom Vermieter keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt bekommen habe. :
Möglich ist auch, dass dein Vermieter von den Beschwerden genervt ist und versucht dir zu kündigen.
Umblättern. Alles lesen!ZitatIn der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen. :
Zitat? aha, du meinst also da liegen irgendwo auf einem Stapel Pflastersteine auf dem "Hof"? Das ist selbst mir zu flach. :
Warum du diese absurde These aufstellst wird dein Geheimnis bleiben.
ZitatBeispiel: Die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern. Einfach mal drüber nachdenken. :
Auch die Treppenhausreinigung obliegt nur dann den Mieters wenn es hierzu eine vertragliche Grundlage gibt.
Die Klausel "Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen" in der Hausordnung (selbst wenn diese Bestandteil des Mietvertrages wäre) sagt nichts über keine Kehrpflicht des Hofes aus.
Ohne die konkrete Regelung zu kennen, ist schwer einzuordnen, was denn nun vereinbart wurde. Bei einem Dreiparteienhaus wäre es aber schon ungewöhnlich und müsste daher sehr deutlich vereinbart werden, wenn nur eine der Parteien sich um Reinigungs- oder Kehrdienste kümmern müsste. Insoweit gehe ich eher davon aus, dass je nach Vereinbarung der Mieter entweder gar nicht oder nur anteilig für die Hofreinigung zuständig wäre.
Bei letzterem müsste die Hausverwaltung bzw. der Vermieter einen Plan aufstellen, wer wann für was zuständig ist. Bewohner sind nämlich nicht verpflichtet, das untereinander zu regeln. Solange kein solcher Plan vorliegt, kann der Mieter daher meiner Meinung nach solche Beschwerden ignorieren.
PS: Das betrifft natürlich nicht solche Fälle, in denen der Mieter selber eine außerordentliche Verschmutzung verursacht hat. Das sollte aber eh jedem klar sein.
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