Hof kehren Mieter

9. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
go588024-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hof kehren Mieter

Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage bezüglich unserer Hausordnung.

Ich wohne in einem Gebäude das aus 3 Parteien besteht, die untere & oberste Wohnung sind Eigentumswohnungen. Ich wohne in der mittleren zur Miete & die Vermieter wohnen weit weg.


Die Nachbarn oben beschweren sich ständig bei meinen Vermietern über allerlei Dinge, unser Nachbar unten will bereits seine Wohnung verkaufen weil er die Schnauze voll hat.

Die beschweren sich ständig wir würden den Hof nicht kehren, bis dato haben wir immer den Müll der angefallen ist per Hand aufgelesen und weggeschmissen, da wir vom Vermieter keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt bekommen habe.

Meine Frage sind wir verpflichtet den Hof zu kehren? Und müssen wir uns selber einen Besen besorgen oder ist der Vermieter dazu verpflichtet?

Liebe Grüße

In der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen.

-- Editiert von User am 9. August 2024 11:07

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)

Im Grunde kann dir aber egal sein, was die anderen sagen, sollen die sich an deinen Vermieter wenden.

Zitat (von go588024-76):
In der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen.


Und der Hof ist betoniert?

Wenn ihr jetzt das Treppenhaus putzen müsstet im Wechsel, würdest du da auch erwarten, dass man dir die Putzutensilien zur Verfügung stellt?

-- Editiert von User am 9. August 2024 11:24

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4286 Beiträge, 2439x hilfreich)

Im Prinzip ist das Aufgabe deines Vermieters.
Wenn er diese Pflicht also nicht per (Miet?) Vertrag auf dich abgewälzt hat, ist das nicht dein Bier.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Im Prinzip ist das Aufgabe deines Vermieters.


Zitat (von go588024-76):
In der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen.


Sehe ich aufgrund dieses Passus etwas anders, es sei denn, dass der Hof betoniert ist. :devil:

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 128x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Sehe ich aufgrund dieses Passus etwas anders, es sei denn, dass der Hof betoniert ist.


Die in der Hausordnung aufgelegten Pflichten können dem Mieter aber egal sein wenn diese nicht als Bestandteil des Mietvertrages festgeschrieben ist. Und selbst wenn die Hausordnung im MV festgeschrieben ist gilt nur die Version die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Die in der Hausordnung aufgelegten Pflichten können dem Mieter aber egal sein wenn diese nicht als Bestandteil des Mietvertrages festgeschrieben ist.


Gehen wir mal wohlwollend davon aus, dass es mietvertraglich vereinbart wurde.

Zitat (von Gerd61):
Und selbst wenn die Hausordnung im MV festgeschrieben ist gilt nur die Version die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.


Ja und?????

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 128x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Gehen wir mal wohlwollend davon aus, dass es mietvertraglich vereinbart wurde.


Vermuten kann man viel, im EP steht davon nichts.

Und selbst wenn das gegeben wäre, ist fraglich was mit:

Zitat (von go588024-76):
In der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen.


gemeint sein könnte. Das kehren des Hofes jedenfalls nicht!

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das kehren des Hofes jedenfalls nicht!
Es bedarf ja wohl keiner separaten Erwähnung, dass wenn man die Rinnen zwischen den Pflastersteinen säubert, diesen Müll dann auch entsorgt. Am einfachsten geht das wenn man dann den Müll wegfegt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es bedarf ja wohl keiner separaten Erwähnung


Wir sehen ja, dass der eine oder andere es dann doch benötigt.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Als erstes wäre mal zu prüfen, ob die Hausordnung denn überhaupt Bestandteil des Mietvertrages geworden ist.



Zitat (von go588024-76):
die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen

Ich wette das in der Klausel noch viel mehr steht.

Da wäre mal der gesamte Wortlaut relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich wette das in der Klausel noch viel mehr steht.


Da würde ich nicht gegenhalten.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#11
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 128x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es bedarf ja wohl keiner separaten Erwähnung, dass wenn man die Rinnen zwischen den Pflastersteinen säubert, diesen Müll dann auch entsorgt.


Erstens gibt es zwischen den Pflastersteine keine Rinnen, zwischen den Pflastersteinen gibt es Fugen. Rinnen dienen der Wasserführung oder der Entwässerung, wie z.B Regenrinnen oder in einer Bodenflächen Ablaufrinnen. Auch diese Rinnen sollte hin und wieder gereinigt werden.
Von einer Kehrpflicht des Hofes kann aufgrund der genannten Klausel nicht ausgegangen werden.

Im übrigen hat der TE bereits im EP mitgeteilt das er auf dem Hof liegenden Müll, ob mit ohne ohne mietvertragliche Verpflichtung, entfernt.

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Erstens gibt es zwischen den Pflastersteine keine Rinnen


Klar kann es auch Entwässerungssrinnen auf einer gepflasterten Fläche geben. Einfach mal Google nutzen.

Zitat (von Gerd61):
Im übrigen hat der TE bereits im EP mitgeteilt das er auf dem Hof liegenden Müll, ob mit ohne ohne mietvertragliche Verpflichtung, entfernt.


Wenn es die Kehrpflicht gibt, dann ist es nicht ausreichend Papierchen aufzuheben, dann muss auch gekehrt werden.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#13
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 128x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Klar kann es auch Entwässerungssrinnen auf einer gepflasterten Fläche geben.


Habe ich etwas anders behauptet? Man sollte schon zwischen "zwischen den Pflastersteinen" und "zwischen gepflasterten Flächen" unterscheiden. Die Regelung in der Hausordnung würde in diesen Fall eine Reinigung der Entwässerungsrinne bedeuten, aber keine Kehrpflicht des Hofes.

Zitat (von Solan196):
Wenn es die Kehrpflicht gibt, ...

Eben diese ist aber aus den Angaben des TE nicht abzuleiten!

-- Editiert von User am 10. August 2024 10:59

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 850x hilfreich)


Zitat (von Gerd61):
Habe ich etwas anders behauptet? Man sollte schon zwischen "zwischen den Pflastersteinen" und "zwischen gepflasterten Flächen" unterscheiden.


? aha, du meinst also da liegen irgendwo auf einem Stapel Pflastersteine auf dem "Hof"? Das ist selbst mir zu flach.



Zitat (von Gerd61):
Zitat (von Solan196):
Wenn es die Kehrpflicht gibt, ...


Eben diese ist aber aus den Angaben des TE nicht abzuleiten!


Beispiel: Die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern. Einfach mal drüber nachdenken.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37749 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von go588024-76):
unser Nachbar unten will bereits seine Wohnung verkaufen weil er die Schnauze voll hat.
Es scheint im Haus um viel mehr als nur um Ärger wegen Rinnen, Fugen, Kehrwoche für den Hof zu gehen, wenn ein Eigentümer seine Wohnung wegen solcher *Verfehlungen* verkaufen will.

In einem 3-Parteien-Haus sollte sich einvernehmlich regeln lassen, wer was wann tun soll.

Zitat (von go588024-76):
da wir vom Vermieter keinerlei Mittel zur Verfügung gestellt bekommen habe.
Das ist ja wohl ein recht armseliges Argument.
Möglich ist auch, dass dein Vermieter von den Beschwerden genervt ist und versucht dir zu kündigen.
Zitat (von go588024-76):
In der Hausordnung steht die Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen.
Umblättern. Alles lesen!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 128x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
? aha, du meinst also da liegen irgendwo auf einem Stapel Pflastersteine auf dem "Hof"? Das ist selbst mir zu flach.


Warum du diese absurde These aufstellst wird dein Geheimnis bleiben.

Zitat (von Solan196):
Beispiel: Die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern. Einfach mal drüber nachdenken.


Auch die Treppenhausreinigung obliegt nur dann den Mieters wenn es hierzu eine vertragliche Grundlage gibt.

Die Klausel "Rinnen der Pflastersteine sind zu reinigen" in der Hausordnung (selbst wenn diese Bestandteil des Mietvertrages wäre) sagt nichts über keine Kehrpflicht des Hofes aus.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10568 Beiträge, 4677x hilfreich)

Ohne die konkrete Regelung zu kennen, ist schwer einzuordnen, was denn nun vereinbart wurde. Bei einem Dreiparteienhaus wäre es aber schon ungewöhnlich und müsste daher sehr deutlich vereinbart werden, wenn nur eine der Parteien sich um Reinigungs- oder Kehrdienste kümmern müsste. Insoweit gehe ich eher davon aus, dass je nach Vereinbarung der Mieter entweder gar nicht oder nur anteilig für die Hofreinigung zuständig wäre.

Bei letzterem müsste die Hausverwaltung bzw. der Vermieter einen Plan aufstellen, wer wann für was zuständig ist. Bewohner sind nämlich nicht verpflichtet, das untereinander zu regeln. Solange kein solcher Plan vorliegt, kann der Mieter daher meiner Meinung nach solche Beschwerden ignorieren.

PS: Das betrifft natürlich nicht solche Fälle, in denen der Mieter selber eine außerordentliche Verschmutzung verursacht hat. Das sollte aber eh jedem klar sein.

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