Hof wird permanent zugemüllt

14. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
underground_party
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hof wird permanent zugemüllt

Hallo,

ich habe ein etwas spezielleres Anliegen, welches ich bei einer Internetrecherche nicht finden konnte.

Kurz zu meinem Fall:
Meine Familie und ich wohnen seit knapp 8 Jahren in einem Miethaus, mit Garage und Hof (beides im Mietvertrag mit angegeben). Letzteres wird vom Vermieter ständig zugemüllt bzw von Nachbarn als Parkplatz für Motorräder angesehen. Seit etwa 3 Jahren lagert der VM von den umliegenden Häusern, welche ihm auch gehören, sämtliche Mülltonnen in unserem Hof. Da stehen nun rund 15 Mülltonnen. Einmal davon abgesehen, dass es im Sommer echt kein angenehmer Geruch ist, finde ich es nicht gerade schön, wenn ständig fremde Menschen durch unseren Hof latschen. Des weiteren hat er direkt unter unserer Terrasse irgendwelche Baumaterialien gelagert, da ihm ein hiesiges kleines Bauunternehmen gehört. Noch dazu, jedoch weiß ich nicht, ob das in Absprache mit dem VM geschah aber ich vermute es mal, parken die Nachbarn aus den Gebäuden nebenan ihre Motorräder in unserem Hof. Der Hof gehört klar zum vermieteten Raum und mein jüngerer Bruder spielt dort oft mit seinen Freunden Basketball. Ich und meine Eltern haben den Vermieter schon oft wegen der Mülltonnen angesprochen, jedoch meinte dieser nur, dass er sie nicht draußen stehen lassen kann, da die Mülltonnen dann von anderen Nachbarn, Häuser die ihm nicht gehören, mitbenutzt werden. Dann hat mein Vater ihn schon oft darauf angesprochen, dass seine Mitarbeiter, wenn sie Materialien abholen und wieder zurückbringen, diese nicht einfach irgendwo liegen lassen sollen, sondern hinter sich aufräumen sollen. Oft erwähnt, sehr oft aber nie wirklich umgesetzt. Ständig räumt mein Vater nach seinen Arbeitern hinterher. Meine Eltern sind recht ordnungsliebend und der Zugang zur Haustür erfolgt nun mal über den Hof und das sieht echt nicht schön aus, wenn dieser ständig zweckentfremdet wird und Gäste erst mal an einen Berg aus Mülltonnen und Baumaterialien vorbei müssen. Der Zugang zur Garage ist zwar frei, jedoch parken wir im Hof. Hat den einfachen Grund, dass wir kein Keller im Haus haben und dafür die Garage herhalten muss.

Meine Frage nun, ich möchte es echt ungern auf einen Streit mit dem VM hinauslaufen lassen aber wie kann ich ihm klar machen, da er zunächst behauptete, dass der Hof nicht im Mietvertrag mit drin steht, dass dieser unseren Zwecken dient und eben doch uns 'gehört' und kein Lagerplatz für seinen Bauschutt und die Mülltonnen der ganzen Straße ist. Liege ich da falsch oder kann ich da was unternehmen?

Danke schon mal für die Aufmerksamkeit.

Schöne Grüße

underground

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Der Hof gehört klar zum vermieteten Raum

Und das wurde mit welchem Wortlaut genau in den vertraglichen Vereinbarungen fixiert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
underground_party
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmal einen Blick in den Mietvertrag geworfen und dort steht 'Der Mieter ist berechtigt folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgaben der Hausordnung mitzubenutzen' und angekreuzt ist der Hofplatz. Ich entnehme dem, dass er sich einräumt den Hofplatz auch zu nutzen aber kann das wirklich bedeuten, dass er uns da 15 Mülltonnen in den Hof stellen darf, die Nachbarn dort ihre Räder abstellen und seine Mitarbeiter den Bauschutt kreuz und quer platzieren dürfen? Eine Hausordnung, in der das näher definiert wird, existiert nicht.

-- Editiert von underground_party am 14.05.2015 23:37

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Gut, er räumt sich also das Recht ein den Hofplatz mitzubenutzen

Nö, genau anderes herum, er räumt euch ein seinen Hof mitzubenutzen.


Von daher dürfte seine Nutzung zur Lagerung nicht zu beanstanden sein.


Da er offensichtlich nicht geneigt ist, euch mehr Nutzfläche zur Verfügung zu stellen, müsste man das notfalls per Gericht klären.
Wobei ich da derzeit keine so großen Erfolgsaussichen sehe.

Es könnte aufgrund der (rechtswidrigen) Zweckentfremdung der Garage auch nicht so klug sein, da pingelig zu sien.



Zitat:
und das sieht echt nicht schön aus, wenn dieser ständig zweckentfremdet wird und Gäste erst mal an einen Berg aus Mülltonnen und Baumaterialien vorbei müssen. Der Zugang zur Garage ist zwar frei,

Sofern die Leute in das Haus kommen und die Grarage frei ist, ist das ausreichend.
Anspruch auf einen bestimmten Schönheitslevel der Gemeinschaftsfläche kann ich nicht erkennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
underground_party
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte es nochmal anders formuliert, weil es nun mal von beiden Parteien genutzt werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass die umliegenden Häuser, auch wenn sie dem gleichen VM gehören, diese auch automatisch mitbenutzen können.

Und mal von einem gewissen 'Wohlfühlfaktor' abgesehen, den keiner von seinem eigenen Zuhause bestreiten kann, finde ich es auch aus hygienischer Sicht bedenklich so viel Müll direkt vor der Haustür zu haben. Müll in Form von Essensresten usw lockt nun mal Tierchen an. Im Winter eher weniger das Problem, als im Sommer, wenn die Temperaturen steigen.

Inwiefern ist es eine 'rechtswidrige' Zweckentfremdung der Garage?
Das Haus verfügt nun mal über keinen Keller und da die Einfahrt sowieso frei bleiben muss, parken wir halt direkt vor der Garage. Mir geht es weniger um den Platz an und für sich, als um die Tatsache mit den Mülltonnen und das es einfach als selbstverständlich von den Nachbarn angesehen wird, dass sie ihre Räder da abstellen dürfen, zumal mein Bruder, wie schon erwähnt, im Hof Basketball spielt und meine Eltern mit Sicherheit für keine eventuellen Schäden an fremden Eigentum aufkommen werden.

-- Editiert von underground_party am 15.05.2015 00:06

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet aber nicht, dass die umliegenden Häuser, auch wenn sie dem gleichen VM gehören, diese auch automatisch mitbenutzen können.

Dein Vermieter nutzt sein Eigentum. Wie er das nutzt, wem er die Mitbenutzung noch gestattet bleibt ihm überlassen.



Zitat:
Inwiefern ist es eine 'rechtswidrige' Zweckentfremdung der Garage?

In vielen Orten ist vorgeschrieben wie eine Garage genutzt werden darf (z.B. Garagenverordnung, Bauordnung, etc.).
Und Zwischenlager für Hausrat stellt bei gültigen Vorschriften durchaus eine Zweckentfremdung dar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn du keinen streit mit dem Vermieter willst: Es gibt abschließbare Mülltonnen bzw. Container. Wenn er prinzipiell genug Platz auf der Straße hat, dann biete ihm doch an, dass er solche Tonnen bzw. Vorrichtungen beschafft und ihr euch im Gegenzug verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese am Tag der Müllabfuhr nicht verschlossen sind aber sonst schon.
Er muss einmal in Tonnen und Schlüssel (für die jeweiligen Mieter) investieren, ihr müsst wöchentlich auf- und abschließen.

Dass die Nachbarn ihre Kräder bei euch parken, ist allerdings eine Unsitte, die ich als Vermieter auch nicht dulden würde. Das hat sich vermutlich zusammen mit den Tonnen eingebürgert, ist aber unabhängig davon zu betrachten. Hier sollte ein - von der Tonnenproblematik unabhängiges - Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden, dass er den Eigentümern dieser Fahrzeuge untersagt, diese in seinem Hof abzustellen.
Das könnte aber selbstverständlich bedeuten, dass ihr auch nicht mehr vor der Garage parken dürft, wenn der Vermieter z.B. ein generelles Parkverbot im Hof ausspricht.
Im Übrigen haben die Vorredner recht, dass eine Garage im Allgemeinen nicht als Lagerplatz genutzt werden darf. Es gibt genügend Urteile dazu, wenn auch natürlich immer Einzelfälle (VG Darmstadt, 19.12.2012 - 3 K 48/12 .DA, AG München, 21.11.2012 - 433 C 7448/12 , LG Hamburg,04.03.2009 – 318 S 93/08 , ...)

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von underground_party):
'Der Mieter ist berechtigt folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgaben der Hausordnung (Hausordnung Muster Generator
)
MITzubenutzen'


Wer sagt, dass das nicht auch in den Mietverträgen der anderen Mieter steht?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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