Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Rund um das Haus befindet sich ein Garten/Rasen von dem jede der zwei Mietparteien ein definiertes Stückchen zur Verfügung hat. Des Weiteren gibt es noch einen gepflasterten Parkplatz mit Auffahrt. Dieser ist über einen Bewegungsmelder und Lampe ausreichend beleuchtet.
Diese Lampe kann von unserem Nachbarn ausgeschaltet werden.
Und da beginnt unser Problem. Denn dies macht er nach Belieben. Manchmal "stolpern" wir nachts über den unbeleuchteten Hof, manchmal morgens, dann funktioniert die Lampe wieder ein paar Tage.
Ich habe bisher drei Gespräche mit unseren Nachbarn geführt, jedesmal gab es eine andere Ausrede, zu teuer, ihn stört das Licht, wenn nachts mal eine Katze langläuft usw.
Er schaltet wie es ihm passt.
Den Vermieter habe ich bisher noch nicht informiert (hatte die Hoffnung man kann das unter sich klären).
Werd wohl aber nicht drumrum kommen.
Aber erst wollte ich mich über die Rechtslage schlau machen, denn eine Aussprache zwischen den Mietparteien und den Vermietern zu einem anderen Thema war grauenvoll. Der Nachbar saß am Tisch sagte kein Wort und der Vermieter wusste nicht so recht, was das ganze sollte. Das befürchte ich jetzt auch.
Also habe ich ein Recht (wenn ja welches, wo steht das), dass ich jederzeit, wenn ich den Hof betrete das Licht nutzen kann. Es brennt ja nicht dauerhaft sondern wird über dem Bewegungsmelder geschaltet.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Hofbeleuchtung
Gute Frage: Ich denke, ein direktes Recht auf diese Beleuchtung ergibt sich nicht aus dem MV. Zahlst du diese Stromkosten aber mit, dann hättest du wiederum ein Argument, dass es zur Mietsache zählt. Wie sieht es denn mit der Installation einer eigenen Lampe aus, die du dann nach deinem Bedarf ein- und ausschalten kannst?
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Das mit dem Strom ist so ein Problem. Das Haus wurde mal als Einfamilienhaus konzipiert und dann geteilt. Alles etwas verwurschtelt. Der Nachbar zahlt auch die Aussenbeleuchtung. Wir aber widerum andere Sachen die er mitnutzt, z.B. die Antennenanlage (Verstärker) und die schalte ich auch nicht nach Belieben ein, wenn ich nicht Fernseh gucke.
Unterm Strich gleichen sich die Kosten aus. Mit den Mietern vorher war das auch alles kein Problem.
Eine eigene Beleuchtung ist etwas schwierig, da ich aussen keinen Stromanschluss habe. Man müsste Wände aufschlitzen und Aussenwände durchbohren. Ob da der Vermieter mitmacht, wenn es eine funktionierende Aussenbeleuchtung gibt?
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Da wäre ein Abklemmen des Schalters, den der Nachbar hat, einfacher und sinnvoller.
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--- editiert vom Admin
quote:
Wir aber widerum andere Sachen die er mitnutzt, z.B. die Antennenanlage (Verstärker) und die schalte ich auch nicht nach Belieben ein, wenn ich nicht Fernseh gucke.
Hast Du Ihm das in der Form schon mal erklärt, vielleicht versteht er ja dann das Anliegen.
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Im Mietvertrag steht naürlich nichts von einer Aussenbeleuchtung.
Gibt es irgendeine Regelung, Norm oder Vorschrift das vermietete Aussenanlagen nachts ausreichend beleuchtet sein müssen?
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Das mit dem Strom habe ich mehrfach erklärt, ich möchte mich aber ungern auf dieses Niveau begeben und ihm den Fernseher abschalten.
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--- editiert vom Admin
Welche, wie heißt die?
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quote:
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Ich denke, ein direktes Recht auf diese Beleuchtung ergibt sich nicht aus dem MV
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Robert44: Aber sicher gibt es das.
quote:
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Gibt es irgendeine Regelung, Norm oder Vorschrift das vermietete Aussenanlagen nachts ausreichend beleuchtet sein müssen?
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robert44: ja
@robert44:
Tja, dann mal Butter bei die Fische und nenn die Grundlagen deiner mageren Behauptung. Dein extrem häufiger Name ist als Referenz beileiben nicht brauchbar.
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--- editiert vom Admin
Wir sind hier in einem Forum, dessen Ziel es ist anderen Leuten zu helfen und nicht dumme Sprüche und Verweise auf Google zu schreiben.
Hast du einen Paragraphen, dann poste ihn. Hast du keinen, dann lass dumme Verweise auf Google die du - aufgrund deines ungenügenden Wissens - machst.
@Threadstarter:
§ 823 ff BGB
regelt die Verkehrssicherungspflicht. Dunkelheit bei Nacht in deiner Situation stellt eine Gefahrenquelle dar.
Ergo würde ich ein Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Eine frist setzen. Bei nichteinhalten dieses dem V anzeigen. Dieser muss dann, nach einer Fristsetzung deinerseits, Abhilfe schaffen. Ansonsten kannst du dein Recht auf Verkehrssicherung gerichtlich einklagen.
Gruß,
Nova
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--- editiert vom Admin
Na das sind ja dann schon mal zwei Paragraphen in denen man mal lesen kann.
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--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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