Hohe Entsorgungskosten für Müll

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Paul2323
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Entsorgungskosten für Müll

Bei mir gibt es drei Wohneinheiten, die sich eine gemeinsame Mülltonne teilen. Bei der letzten Nebenkostenabrechnung waren die Kosten für die Müllentsorgung exorbitant hoch. Mehr als doppelt so hoch wie ortsüblich. Grund hierfür war falsche Mülltrennung der Mieter und zu viel Müll, so dass die Tonnen öfter als vorgesehen geleert werden mussten.

Muss ich diese Kosten mittragen, wenn dem Vermieter das Problem bekannt ist?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Paul2323):
Muss ich diese Kosten mittragen, wenn dem Vermieter das Problem bekannt ist?


ja

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Paul2323):
Grund hierfür war falsche Mülltrennung der Mieter und zu viel Müll, so dass die Tonnen öfter als vorgesehen geleert werden mussten.

Wenn 3 WE die Mülltrennung nicht schaffen.
Dann bleibt nur u.st. über den Geldbeutel lässt sich das Problem vermutlich regeln.
Zitat (von Paul2323):
Muss ich diese Kosten mittragen, wenn dem Vermieter das Problem bekannt ist?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von Paul2323):
Muss ich diese Kosten mittragen, wenn dem Vermieter das Problem bekannt ist?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Paul2323):
falsche Mülltrennung

Dann müsste man noch überlegen, wie man die eigene Unschuld und die jeweilige Schuld der Anderen beweisen könnte und wie man den Anteil an falschem Müll feststellen kann.



Zitat (von Paul2323):
und zu viel Müll

Irrelevant, da man dem Mieter keine Höchstmenge an Müll vorschreiben kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich habe das Problem wie folgt gelöst: ich habe meine eigene Mülltonne, für die ich allerdings auch alleine bezahle. Also, mein Vermieter verteilt die Hausmüllkosten auf die restlichen Mieter, stellt mir die Kosten für meine eigene Tonne in Rechnung. Die steht separat abgesichert, so dass da niemand anderes seinen Müll rein schmeißen kann. Wäre das eine Lösung?

wirdwerden

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wäre das eine Lösung?


Das könnte ja auch ein logistisches Problem sein, du kannst/darfst die Dinger ja nicht überall hinstellen, mal abgesehen davon, dass das Ding verschlossen werden müsste (Fremdmüll) und dann auch selbst bei der Leerung raus- und danach wieder reingestellt werden muss. Und dann die Frage, ob eine eigene Mülltonne in dieser Gemeinde überhaupt erlaubt ist.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ich habe meine eigene Mülltonne, für die ich allerdings auch alleine bezahle.

So handhaben wir es auch, Biotonne gemeinsam.
Und beim Nachbarn haben immer 2 Haushalte eine Mülltonne.
Das Problem beim TE könnte auch durch größere Tonnen gelöst werden, wenn Mülltrennung dort so schwer fällt.
Zitat (von Solan196):
dass das Ding verschlossen werden müsste (Fremdmüll) und dann auch selbst bei der Leerung raus- und danach wieder reingestellt werden muss.

Abschließen muss nicht sein, wenn andere Mieter sich an die Regeln halten und das raus- und reinstellen kann man auch klären. Den Service erledigen wir als Vermieter.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Solan, diese Probleme lassen sich doch lösen. Klar, ich muss meine Mülltonne allein aus dem Keller nach oben bringen und raus stellen. Musste ich allerdings auch, als ich noch keine eigene Mülltonne hatte, nur seltener. Jedenfalls ist das alles für mich wesentlich stressfreier, als es vorher war und das ist mir die paar Kröten, die das mehr kostet, wert. Außerdem muss ich mich eben nur um eine Mülltonne kümmern, als ich noch in den allgemeinen Mülldienst eingebunden war, da war musste ich dann 4 Tonnen, teilweise überquellend rauswuchten, ist jetzt alles viel einfacher.

Und, ob eine eigene Mülltonne erlaubt ist, oder alles über den Eigentümer des Hauses laufen muss, das ist doch wurscht. Der Eigentümer bestellt eine Tonne mehr, rechnet die intern mit dem Mieter ab und gut ist.

wirdwerden

-- Editiert von User am 12. März 2023 09:00

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Abschließen muss nicht sein, wenn andere Mieter sich an die Regeln halten und das raus- und reinstellen kann man auch klären. Den Service erledigen wir als Vermieter.


In diesem Fall gehe ich davon aus, dass hier jede Tonne genutzt werden würde.

Zitat (von wirdwerden):
Solan, diese Probleme lassen sich doch lösen.


Ja, wir beide hätten erst gar kein Problem, aber vorliegend kommt man ja schon mit einem nachbarschaftlichen Austausch nicht weiter, damit der Müll ordentlich entsorgt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Warum sollte ich mich mit einem Nachbarn austauschen, wenn es eine ganz einfache Lösung gibt? In kleinen Wohneinheiten, wie wir sie hier offensichtlich haben, geht der von mir aufgezeigte Weg doch problemlos. Meine Mülltonne steht in meinem Keller, sie ist außerdem mit meinem Namen beschriftet. Und kaum jemand wird meinen Keller aufbrechen, um seinen Müll in meiner Tonne zu entsorgen. Sind wir uns wenigstens insoweit einig? Und ein Schloss für die gängigen Mülltonnen kostet auch nur ein paar €. So eine Lösung sollte zumindest mal überprüft werden. Geht in ganz vielen kleinen Wohneinheiten.

wirdwerden

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sind wir uns wenigstens insoweit einig?


Selbstverständlich

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich habe das Problem wie folgt gelöst: ich habe meine eigene Mülltonne, für die ich allerdings auch alleine bezahle. Also, mein Vermieter verteilt die Hausmüllkosten auf die restlichen Mieter, stellt mir die Kosten für meine eigene Tonne in Rechnung.


Da habe ich aber erhebliche Zweifel das dies eine rechtskonforme Lösung ist.

Wenn es einmal eine gemeinsame Tonne gab, kann nicht einfach ein Mieter aus die Gemeinsamkeit entlassen werden. Außerdem müsste der Müll der über das "Haus" anfällt separat abgerechnet werden und nicht einfach über die Miete die die Gemeinschaftstonne nutzen.

-- Editiert von User am 12. März 2023 11:38

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
a habe ich aber erhebliche Zweifel das dies eine rechtskonforme Lösung ist.

Warum nicht. Jedes Müllunternehmen hat wohl eigene Vorgaben.
Zitat (von Gerd61):
Wenn es einmal eine gemeinsame Tonne gab, kann nicht einfach ein Mieter aus die Gemeinsamkeit entlassen werden. .

Das mag in ihrer Gegend so sein, bei uns jedenfalls nicht.
Es genügt ein Anruf und der neu bestellte Einsatz wird gebracht und eingebaut. Einmal im Jahr ist so eine Aktion kostenlos, sollte erneut ein anderer Einsatz benötigt werden, wird der Aufwand in Rechnung gestellt.
Zitat (von Gerd61):
Außerdem müsste der Müll der über das "Haus" anfällt separat abgerechnet werden und nicht einfach über die Miete die die Gemeinschaftstonne nutzen.

Da jede Tonne eine eigene Nummer hat, schreibe ich auf der Jahresabrechnung des Müllentsorgers die jeweiligen Namen dazu und das Abrechnungsbüro der NK kann somit die Kosten zuordnen.
Und so wie ich, handhaben es alle Nachbarn.
Gab noch nie ein Problem.
Vielleicht schaffen sich nur manche welche.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum nicht. Jedes Müllunternehmen hat wohl eigene Vorgaben.


Es geht bei meinen Bedenken doch nicht um die Vorgaben des Entsorgers sondern ausschließlich um den formalrechtlichen Aspekt.

Natürlich lassen sich Probleme auch pragmatisch und in gegenseitigem Einvernehmen lösen, oder wie man sagt: "Wo kein Kläger da kein Richter".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Paul2323):
Muss ich diese Kosten mittragen, wenn dem Vermieter das Problem bekannt ist?
Ja. Deshalb hat er die BK für Abfallbeseitigung auf die 3 Mieter umgelegt. Wer sonst als die 3 Mieter sollten diese Kosten zu je 1/3 tragen?

Der Vorschlag mit der eigenen *Mülltonne* bringt dem TE evtl. keine Kostenersparnis. Das könnte er mal durchrechnen für seinen Ort und versuchen, den Vermieter zu überreden...der Vermieter würde dann die Einzeltonne bestellen.

Und ja, dort gibts nicht nur Müllprobleme.
https://www.123recht.de/forum/nachbarschaftsrecht/Bass-vom-Nachbarn-raubt-mir-meinen-Schlaf-__f605646.html


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer sonst als die 3 Mieter sollten diese Kosten zu je 1/3 tragen?


So einfach wird das nicht sein!

Die erste Frage wäre erst einmal welche Kosten das sein sollen die durch die falsche Mülltrennung entstanden sind. Hat die Stadt ein Bußgeld verhängt oder wie sind die Kosten entstanden?

Erst kann kann man beurteilen ob diese Kosten umlagefähig sind oder vom eigentlichen Verursacher getragen werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
sondern ausschließlich um den formalrechtlichen Aspekt.

Der ist gegeben, sonst würde es nicht so praktiziert.
Zitat (von Gerd61):
oder vom eigentlichen Verursacher getragen werden müssen.

In der Regel wird es keiner gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(687 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Der ist gegeben, sonst würde es nicht so praktiziert.


Eine gewagte These die sich in keiner Weise aus den gegebenen Informationen ableiten lässt.

Zitat (von Loni12):
In der Regel wird es keiner gewesen sein.


Dann besteht durchaus die Möglichkeit das diese beim VM hängenbleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
So einfach wird das nicht sein!
Der TE hat vermutlich den Grund angegeben, den der Vermieter genannt hat ?
Zitat (von Paul2323):
Grund hierfür war falsche Mülltrennung der Mieter und zu viel Müll, so dass die Tonnen öfter als vorgesehen geleert werden mussten.
Kaum denkbar, dass der TE übers Jahr selbst die Zahl der Abfuhren und die falsche Trennung beobachtet hat.
Die Kosten der Abfallbeseitigung sind außerdem grds. höher geworden. Stichwort Energiepreise.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Der ist gegeben, sonst würde es nicht so praktiziert.

Diese These ist mit "naiv" noch mehr als wohlwollend beschrieben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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