Hohe Gebühren bei Absage (Mietvertrag)

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fragende Person
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hohe Gebühren bei Absage (Mietvertrag)

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum oben genannten Thema.

Ich habe mir zuletzt durch bekannte eine Wohnung angeschaut und war erstmal positiv überrascht. Mir wurde die Kontaktdaten übergeben um mich bei dem Vermieter dann zu melden.
Nach einem Telefonat, wurde mir mitgeteilt, dass sie sich erstmal mit der aktuellen Mieterin treffen müssen um die Wohnung zu besichtigen und den Mietpreis neu zu ermitteln ... (Ich habe ihnen davon erzählt, dass ich mir die Wohnung bereits angeschaut habe, aber gerne die Fakten benötige um zu Wissen, ob ich dem auch wirklich zustimme oder doch wieder absage.) (Mietpreis wurde zuletzt vor ca. 6 Jahren geändert)

Ich hatte eine E-Mail erhalten, bei der sie mir mitteilten, dass sie noch keine Informationen zum neuen Mietpreis haben, aber in nächster Zeit sich dazu äußern werden. (Kein Zeitfenster genannt)
In derselben Mail bat man mich dann noch um einige Unterlagen die sie benötigen:
- Kopie des Personalausweises (?) (--> Nach meiner Ansicht, darf man das aus Datenschutzgründen nicht, nur bei Wohnungsbesichtigungn oder ähnlichem vorzeigen)
...diverse andere Informationen die sie benötigen, kann ich ihnen Problemlos liefern.

Als Anhang war noch die Selbstauskunft zum ausfüllen beigefügt. (Eigentlich ist das auch kein Zwang, sondern eher freiwillig. Nur hat man dann evtl weniger Chancen ...)
Beim durchlesen ist mir dann zum Schluss mulmig geworden:
(Zusammengefasst) Wenn ich als Mitinteressentin dem Vermieter auch da rein passe, dann würden sie mir einen Mietvertrag aufsetzen. Da dieser mit Kosten verbunden sei, müsste ich bei Absage von meiner Seite aus, ein bis zwei Kaltmonatsmieten (600 - 1200 euro) an den Vermieter abdrücken .. Den letzten Absatz habe ich versucht im Internet zu ergooglen, aber ich habe nichts dergleichen gefunden.

Aktuell habe ich noch keine Informationen, in wie weit sich der Mietpreis verändert. (Ich möchte gerne alles Schwarz auf Weiß haben)

Daher kam erstmal von mir noch keine Reaktion.

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so üblich ist?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von Fragende Person):
Hohe Gebühren bei Absage
Steht tatsächlich ---Gebühren---?
Zitat (von Fragende Person):
Da dieser mit Kosten verbunden sei, müsste ich bei Absage von meiner Seite aus, ein bis zwei Kaltmonatsmieten (600 - 1200 euro) an den Vermieter abdrücken ..
Da wäre mal der Wortlaut wichtig, nicht deine Interpretation.
Zitat (von Fragende Person):
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so üblich ist?
Ich meine, das ist nicht üblich... in dieser Höhe sogar unzulässig...aber Vermieter versuchen schon gern mal, auf Dummenfang zu gehen, denn welche *finanz-akrobatischen Übungen* von Wohnungssuchenden unternommen werden, ist ja durchaus auch bekannt.

Alles schwarz auf weiß--- ist gut.
Die wollens aber auch... in Kopie...
Wenn du schon bei PA-Kopie zuckst... lass es lieber ganz.

Die neue Kaltmiete wird bei 600,- liegen, sonst gibt diese Angabe keinen Sinn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9693 Beiträge, 4413x hilfreich)

Die spannende Frage wäre, ob die Vereinbarung wirksam ist. Aus meiner persönlichen Sicht ist das aktuell sicher noch nicht der Fall, weil wesentliche Details wie Miethöhe noch nicht bekannt sind. Auch später habe ich mit so einer Vereinbarung erhebliche Probleme, solange dem Mietinteressenten der genaue Mietvertrag mit allen seinen einzelnen Vereinbarungen nicht vorliegt. Denn solange das nicht der Fall ist, kann ein Mietinteressent normalerweise folgenlos den Mietvertrag ablehnen, weil ihm eine bis dahin unbekannte Vereinbarung im Mietvertrag nicht gefällt.

Mein Rat: Teile dem Vermieter mit, dass du erst einmal die Miethöhe wissen willst. Das ist schließlich ein ganz wesentliches Kriterium für einen Mietvertrag. Wenn dir die Miete zu hoch ist, macht es keinen Sinn, persönliche Daten an den Vermieter zu senden.

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#3
 Von 
Fragende Person
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da wäre mal der Wortlaut wichtig, nicht deine Interpretation.


"Durch die Abgabe der Vertraulichen Selbstauskunft entsteht ein verbindliches Angebot, welches
zu einem Mietvertragsabschluss führen könnte. Sollte sich der Eigentümer/ Vertreter für ein
Mietverhältnis mit der bewerbenden Person entscheiden, wird ein Mietvertrag erstellt. Bei
Fertigung des Mietvertrages entstehen Kosten. Sollte der Mietinteressent nach Erstellung des
Mietvertrages absagen, übernimmt dieser die entstandenen Kosten. Diese belaufen sich ca. in
Höhe von einer bis zwei Monatskaltmieten zzgl. MwSt. von 19%."

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9693 Beiträge, 4413x hilfreich)

Als AGB ist die Vereinbarung wegen § 309 (5) BGB (pauschalisierter Schadensersatz ohne Möglichkeit, einen geringeren Schaden zu beweisen) vermutlich eh unwirksam.

Aber wie gesagt: Momentan bist du noch nicht in der Position ein Angebot machen zu können (so ist die Vereinbarung ja formuliert), weil du noch gar keine Miethöhe kennst. Das ist ein so zentraler Punkt bei einem Mietvertrag, dass meiner Meinung nach niemand ernsthaft auf die Idee kommen wird, ohne die Miethöhe wäre bereits ein verbindliches Angebot abgegeben worden.

Schreib einfach dem Vermieter, dass du erst einmal die Miethöhe wissen musst. Das ist auch schon deshalb sinnvoll, weil sonst der Vermieter auf die Idee kommen könnte, dass du eh jede Miethöhe zahlen wirst. Das kann dann zu einer völlig überteuerten Miete führen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5455x hilfreich)

Danke.

Zitat (von Fragende Person):
Bei Fertigung des Mietvertrages entstehen Kosten.
LOL. Ja, das ist zweifellos so.
Allerdings wäre das, was der Vermieter da aufruft, mE schon eine sittenwidrige *Ansage*.
Ob er abschrecken will oder auf Dumme wartet, sei dahingestellt.

Ich rate: Finger weg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 18x hilfreich)

Das sehe ich auch so..der Mietvertrag ist doch Standard. Was sollen denn da für grossartige Kosten entstehen..

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2278 Beiträge, 610x hilfreich)

Mal ganz abgesehen vom reich rechtlichen ...

Wenn mir mein Vertragspartner bereits in der Phase der Vertragsanbahnung die Daumenschrauben anlegen will, wie toll oder günstig muss die Wohnung sein, damit ich gewillt bin mit so jemand einen langfristigen Vertrag einzugehen? Was kommen dann erst für Forderungen, wenn ich einen langfristigen Vertrag unterzeichnet habe und dadurch in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis bin?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9693 Beiträge, 4413x hilfreich)

Ich bin etwas vorsichtig bei der Beurteilung des Verhaltens dieses Vermieters. Ja, diese Selbstauskunft ist problematisch. Ich würde auch mit einem problematischen Mietvertrag rechnen. Aber es gibt Vermieter, die sich nur auf irgendwelche Vorlagen verlassen, diese selber gar nicht lesen und sich nicht wirklich bewusst sind, dass die Vorlagen unredlich sind. So ein bisschen geht mir das hier in diese Richtung. Niemand wird ernsthaft von einem Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages ausgehen, wenn noch keine Miete feststeht. Genau das steht aber in der Vorlage zur Selbstauskunft drin.

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#9
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 72x hilfreich)

a) DIe Klausel ist garantiert nichtig. Damit könnte man diese einfach nicht beachten.
b) Ich würde eine solche Wohnung nicht mieten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2088 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat (von Fragende Person):
Durch die Abgabe der Vertraulichen Selbstauskunft entsteht ein verbindliches Angebot, welches
zu einem Mietvertragsabschluss führen könnte.

Wenn das ein verbindliches Angebot Deiner Seite sein soll, dann ist das doch das Beste, was Dir passieren kann.
Das Objekt ist fest definiert, die von mir gewünschte Miethöhe würde ich noch fest definieren (600 EUR im Monat), Schönheitsreparaturen sind nicht vereinbart, Betriebskosten sind inklusive...was will man als Mieter mehr?

Wenn dann im schriftlichen Entwurf was anderes steht, dann ist Dein verbindliches Angebot (für welches die Klausel gilt) nicht angenommen worden und es wurde ein Gegenangebot gemacht, welches man annehmen oder ablehnen kann.

Zitat (von Fragende Person):
zzgl. MwSt. von 19%.

Das hört sich eher nach einem gewerblichen Vermieter an.

-- Editiert von User am 16. November 2023 09:53

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6472 Beiträge, 1382x hilfreich)

Wenn es keine bahnbrechenden Gründe gibt, dass man die Wohnung unbedingt haben muss, würde ich genau abwägen dort wohnen zu wollen.

Egal, ob die Klausel gilt oder nichtig ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
DIe Klausel ist garantiert nichtig.

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Kompetenz genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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