Hohe Heizkosten durch Leerstand

4. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483511-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Hohe Heizkosten durch Leerstand

Hallo,

Ich habe zur Zeit folgende Situation: ich wohne in einer 47m2 Mietwohnung. Diese liegt im Erdgeschoss eines ansonsten unbewohnten Hauses. Ich habe meine Eigene Heiztherme (Gas) und für den Rest des Hauses gibt es eine zweite. In meiner Wohnung muss ich selbstverständlich heizen, der Rest des Hauses (Keller intern mir, Flur, 1. OG, 2. OG) sind komplett Kalt. Mein Vermieter heizt nicht, sowohl die Gastherme als auch die Heizkörpern stehen alle nur auf Frostschutz. Folglich heize ich quasi für den Rest des Hauses mit, weil Dieb Wärme natürlich überall hin entweicht. Hinzu kommt dass ich keine richtige Wohnungstüre sondern nur eine Handelsübliche Zimmertür zum Flur habe wodurch es immer kalt zieht.
Habe ich irgendeine Möglichkeit den Vermieter dazu zu bringen den Rest des Hauses wenigstens etwas wärmer zu halten? Oder ggf. dass er meine heizkosten zu teilen mitträgt?
Ich habe jetzt in 4 Monaten 600m3 Gas verbraucht was ca 6000kwh gleichkommt. Mein Vermieter konnte mit vorher auch keinen Energieausweis vorlegen oder ungefähren Angaben zum Verbrauch machen. Daher musste ich mutmaßen und hatte mit 6000kwh pro Jahr gerechnet, die ich jetzt in 4 Monaten (Oktober bis Januar) bereits verbraucht habe. Und der Winter ist ja lange nicht vorbei.

Grüße

Ben

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von fb483511-52):
Folglich heize ich quasi für den Rest des Hauses mit

Eine Schlusfolgerung die so weit verbreitet wie falsch ist.



Zitat (von fb483511-52):
Habe ich irgendeine Möglichkeit den Vermieter dazu zu bringen den Rest des Hauses wenigstens etwas wärmer zu halten? Oder ggf. dass er meine heizkosten zu teilen mitträgt?

Klar. Man kann mal freundlich anfragen.
Falls er jedoch nicht will, hat man Pech gehabt.



Zitat (von fb483511-52):
Hinzu kommt dass ich keine richtige Wohnungstüre sondern nur eine Handelsübliche Zimmertür zum Flur habe wodurch es immer kalt zieht.

Dann sollte man hier mal als erstes mit der fachgrechten Abdichtung beginnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb483511-52):
Folglich heize ich quasi für den Rest des Hauses mit

Eine Schlusfolgerung die so weit verbreitet wie falsch ist


Die Schlussfolgerung ist nicht falsch, sondern völlig zutreffend. Durch ungedämmte Wohnungstrennwände findet ein erheblicher Wärmetransport statt, wenn eine Nachbarwohnung unbeheizt ist.

Ansprüche kann man aus den dadurch entstehenden hohen eigenen Heizkosten jedoch nicht ableiten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb483511-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Auskunft.
Abdichten wird vermutlich auch Nürburgring begrenzt etwas bringen. Diese hohlen Spantüren halten wenig Kälte ab hab ich den Eindruck. Und bis mein Vermieter da wieder etwas getan hat ist schon wieder Sommer.
Die Wände sind ganz ordninäre ca 18cm tiefe Ziegelwände, teilweise auch hohle Rigipswand wo mal ausgebessert wurde.

Ich habe heute auch mal die Temperatur im Flur gemessen. Da waren zwischen 6,5 und 7 Grad. Gibt es da nicht irgendwas wie eine Mindesttemperatur? Ich nehme mal an dass ohne Heizen in den Oberen Stockwerken auch nur zwei vielleicht drei grad wärmer ist wenn überhaupt.

1x Hilfreiche Antwort

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