Holzkosten in der Abrechnung, richtig?

13. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
louise81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Holzkosten in der Abrechnung, richtig?

Hallo zusammen,

wir wohnen mit unserem Vermieter in einem Haus. Sie wohnen oben. Wir wohnen unten. Wir zahlen nach Wohnfläche 30% der gesamten Gaskosten.

In diesem Jahr haben sie 30% der HOLZKOSTEN (nach Wohnfläche) in der Abrechnung gestellt.

Sie heizen das Haus mit Gas. Sie haben oben einen normalen Kaminofen. Jedes Jahr kaufen sie Holz dafür. Es ist lediglich Eigennutzung, nicht für das Haus. (Sollten wir 30% der Stromkosten dafür bezahlen, falls sie im Winter oben eine Elektroheizung statt Kamin benutzen würden?)

Sie meinen, dadurch wird die gesamten Gaskosten reduziert. Deswegen sollen wir 30% der Holzkosten tragen.

Meine Frage ist, ob das korrekt ist.

Herzlichen Dank im Voraus!
Louise

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-- Editiert louise81 am 13.05.2013 13:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Ihr habt im Haus eine Zentralheizung für die beiden Wohnungen, richtig? Eure Wohnung ist entsprechend kleiner und die Berechnung der Heizkosten wird über die Fläche abgerechnet, weil 2-Familienhaus mit Vermieter zusammen.

Wie der Vermieter seinen Holzbedarf einkauft hat euch nicht zu kümmern. Das ist sein privates Heizvergnügen, das er alleine tragen muss.

Wenn ihm das nicht passt, dann muss er Erfassungsgeräte installieren und den Verbrauch nach der Heizkostenverordnung erfassen und abrechnen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist, ob das korrekt ist.


Es kommt darauf an, was vereinbart wurde.

Was genau steht dazu im Mietvertrag?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Liane: "Wenn ihm das nicht passt, dann muss er Erfassungsgeräte installieren und den Verbrauch nach der Heizkostenverordnung erfassen und abrechnen."
Aus der Angabe 30% schliesse ich darauf, dass es hier um die Grundkosten der Gas-Zentralheizungsanlage geht, die gemäß Heizkostenverordung zwingend nach m²-Wohnflächenanteil zu verteilen sind - und zwar nach Wahl des Vermieters 30-50% der Gesamtkosten der Gas-Zentralheizungsanlage.
Ich gehe davon aus das Messeinrichtungen vorhanden sind - ansonsten bitte Sachverhalt nochmal genauer schildern!

Da das Holz nicht zu den Brennstoffkosten der Gas-Zentralheizungsanlage gehört, hat es außen vor zu bleiben - obgleich durchaus nachvollziehbar ist, dass die gesamten Gaskosten sinken, wenn die Vermieterwohnung nun hauptsächlich mit dem Holzofen statt mit der Gas-Zentralheizung beheizt wird.

Rechtens ist eine anteilige Umlage der Holzkosten über den Grundkostenanteil der Gas-Zentralheizung aber nicht ... zumindest nach derzeitigem Rechtsstand > vielleicht wird der Vermieter ja ein brandneues Urteil erwirken ;)
Darauf warte ich schon lange - denn ich kenne auch etliche Mieter, die sich Kaminöfen angeschafft haben und mit Holz heizen um Geld zu sparen. Denen muss ich auch dauernd erklären, warum sie Zentralheizungskosten bezahlen müssen, obwohl sie kaum noch Verbrauch haben ...

Fakt ist nämlich: wer in einem Haus mit mindestens einer Mietwohnung, wo die Kosten der Zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage zwingend nach der Heizkostenverordnung umzulegen sind, mit Holz-Einzelöfen heizt um Heizkosten zu sparen, der spart nach Maßgabe der Heizkostenverordung auch für die anderen Bewohner mit - egal ob es sich beim "Holzheizer" um einen Mieter oder einen selbstnutzenden Eigentümer handelt.

Zu Bedenken geb ich @Fragesteller:
1) Im Zweifamilienhaus in dem 1 Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird, dürfen von der Heizkostenverordnung abweichende Regelungen vereinbart werden - z.B. Gesamtkosten der Gas-Zentralheizungsanlage werden zu 100 % nach Verbrauch umgelegt > was den Mieter wahrscheinlich teurer käme, als 30% der Holzkosten - allerdings muss bei einer solchen Vertragsänderung natürlich der Mieter auch einverstanden sein.
2) Im Zweifamilienhaus in dem 1 Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird, darf der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen (z.B. wenn er sich lieber einen Mieter suchen möchte, der mit Umlage von 100 % der Zentralheizungskosten nach Verbrauch einverstanden wäre - oder der vielleicht selbst gern mit einem Holz-Kaminhofen heizen möchte, um Gas zu sparen)


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 13.05.2013 23:19

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