Guten Tag liebe Community. Ich wünschte es handelte sich um einen Aprilscherz, ist es aber leider nicht.
Ich habe Ende 2007 bis Januar 2010 in einer insgesamt 35m² kleinen Wohnung in Magdeburg gewohnt. Der im Wohnzimmer verlegte PVC Belag wurde für mich verlegt. Jedoch wieß er von Anfang an vom Verlegen Cuttermesser-Schnitt-Schäden auf.
Jetzt Ende Januar bin ich nach Leipzig umgezogen. Als wir die Möbel alle raus hatten stellten wir fest, dass im Wohnzimmer (24m²) meine ausklappbare Couch ein kleines Loch in den PVC Belag gerissen hat. Der Schaden ist auf einer Fläche von rund 8x8 cm entstanden.
Jetzt hat mir mein alter Hausverwalter eine Rechnung geschickt, die über 600 Euro beträgt.
Er will den gesamten Boden inklusive Unebenenheiten und Fußbodenleisten entfernen lassen und neu verlegen lassen.
Meine Versicherung zahlt natürlich nicht (Verweis auf Verschleiß) und der Mieterschutzbund berät nur Mitglieder.
Ich brauche wirklich driengend Hilfe, ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll. 600 Euro sind die Welt für mich. Anbei ist ein Foto, damit Sie sich ein Bild über den entstandenen Schaden machen können.
Liebe Grüße,
Malti
Bilder:


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Horrende Rechnung über defekten PVC Belag nach aus
Haftpflichtversicherungen lehnen unberechtigte Forderungen ab und machen das den Geschädigten auch plausibel, wenn es sein muss auch vor Gericht. Du hast den Schaden deiner Versicherung gemeldet. Dein Vermieter sollte sich nun direkt an deine Versicherung wenden, wenn er glaubt, dass seine Forderungen berechtigt sind.
Das ist aber kein Verschleiss, sondern ein Schaden. Auch decken Haftpflichtversicherungen Schäden an der Mietsache oft sowieso nicht ab.
Der VM hätte aber die Möglichkeit geben müssen, den Schaden selber zu beheben, was er nicht getan hat.
Die eigene Verlegung eines ähnlich "hochwertigen" PVC-Bodens wäre sicher billiger gekommen als 600€.
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Privathaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens, insbesondere nach § 823 BGB
:
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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Aufgabe der Haftpflichtversicherung:
Werden an einen Versicherungsnehmer Schadenersatzforderungen gestellt, ist es die Aufgabe der Haftpflichtversicherung diese Forderungen zu prüfen und ggf. zu übernehmen.
Stellvertretend für den Versicherungsnehmer übernimmt die private Haftpflichtversicherung folgende Aufgaben:
· Prüfung ob eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
· Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens
· Regulierung des Schadens
· Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sofern es zu einem Rechtsstreit mit einem Anspruchsteller kommt, hat die private Haftpflichtversicherung die Aufgabe den Prozess zu führen und die Kosten zu übernehmen. In diesem Rahmen fungiert die Privathaftpflichtversicherung also auch passiv als Rechtsschutzversicherung.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung (AHB)
5.2 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
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hier noch die Bedingungen des
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
5 Leistungen der Versicherung
5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Ich stelle anheim, die gesamten Bedingungen zu lesen.
http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_pSV/AHB_08.pdf
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Unter Haftpflicht(Haftung) versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
In einem solchen Fall kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - unter den jeweiligen Voraussetzungen - schadenersatzpflichtig machen. Ergibt sich keine gesetzliche Haftung, erfolgt auch keine Entschädigung.
Grundsatz: Ohne Gesetz keine Haftung
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