Horror - Ausstehende Miete und Wohnungsübergabe

25. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
bad_biker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Horror - Ausstehende Miete und Wohnungsübergabe

Guten Tag,


leider muss ich Euch um einen Rat bitten, weil ich nicht mehr weiß, wie es weiter gehen soll. Es wird ein langer Beitrag.
Ich hatte eine Wohnung als Immobilienmiteigentümer. Diese Wohnung vermietete ich vor fast 2 Jahren einer alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern. Schon seit Anfang an hatte ich nur Probleme mit Ihr - Miete kam nie pünktlich und später war sie fast immer im 3-monatigen Zahlungsverzug. Mahnungen habe ich keine geschickt, weil sie mir immer wieder versprochen hat, die Mietschulden zu begleichen. Nach den Versprechungen passierte aber nichts mehr, sie hat auf meine Anrufe und E-Mails nicht reagiert. Im Juli letzten Jahres war ich satt davon und schrieb ihr eine Abmahnung wg. der Vertragsverletzung per Einschreiben. Sie sollte bis Ende Juli die Mietschulden ausgleichen, sonst gibt es eine fristlose Kündigung. Auf diese Abmahnung hat sie reagiert, sie hat mir wieder schriftlich versprochen, die ausstehenden Mieten zu bezahlen. Es passierte wieder nichts, außer das, dass Sie mir eine Kündigung zugeschickt hat und dann eine Bitte um eine Ratenzahlung, weil sie nicht alles auf einmal zahlen kann. Ich habe dem Ratenvertrag zugesagt, aber erst nach Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Dann habe immer wieder versucht sie zu erreichen. Vergebens. Ich war und bin immer noch weit im Ausland beruflich beschäftigt, so dass ich nichts Ordentliches unternehmen konnte, außer zu versuchen die Dame per Handy bzw. per E-Mail zu erreichen. Ich schrieb dann eine 2. Mahnung per Einschreiben (die Abmahnung behandle ich hier als die 1. Mahnung, ist es rechtlich korrekt?). Es passierte immer noch nichts. Danach habe ich erfahren, dass sie einfach ausgezogen ist. Erneute Kontaktversuche mit Wohnungsübergabeaufforderung waren vergebens. In die Wohnung konnte ich nicht rein, konnte die Wohnung nicht weiter vermieten, einfach keine Hoffnung.
Wieder nach einem Monat hatte ich ein paar Tage frei, so dass ich nach BRD reisen konnte. Davor habe ich dieser Frau per SMS und E-Mail (ans Telefon geht sie einfach nicht dran, wenn ich anrufe) angekündigt, dass ich an dem Tag im Ort bin und eine Wohnungsübergabe machen will. Sie sollte den Termin absagen, wenn er nicht passt, sonst komme ich über 600km umsonst und werde ihr die Kilometerpauschale von meinem Dienstauto verrechnen müssen. Es kam keine Absage, ich bin gekommen, sie nicht. Ich habe sie angerufen, sie ist nicht dran gegangen, dann habe ich eine sms geschrieben und es kam eine freche Antwort, dass sie mir per E-Mail abgesagt hat (es stimmte überhaupt nicht). Was ich nun machen konnte, war zum Einwohnermeldeamt zu gehen und die neue Wohnadresse der Mieterin zu erforschen. Es hat geklappt und gleich schrieb ich die 3. Und letzte Mahnung an die neue Adresse.
Jetzt der Hammer => die 2. und 3. Mahnung sind leider zurückgekommen, weil sie nicht abgeholt wurden – absichtlich gemacht, diese freche Dame hat genau gewusst, dass die Mahnungen rausgeschickt wurden.
Wie kann ich weiter vorgehen? Soll ich weiter Mahnen? Das bringt nichts, wenn die Mahnungen nicht abgeholt werden. Ich bin mit meiner Gewerbe sehr beschäftigt und habe echt keine Zeit dafür, bitte um Ratschläge:
- Wie kann ich in diesem Fall erfolgreich Mahnen?

- Wie kann ich der Frau eine richtige Lehre verpassen? Ich meine hier gerichtlich, z.B. Strafanzeige wg. Betrug bei Verhandlung über Fortsetzung des Mietverhältnisses (Eingehungsmietbetrug). Was brauche ich? Wie hoch sind die Chancen? Wo soll ich sie dann Anzeigen?

- Ich möchte sie auch auf Schadenersatz verklagen, lohn sich das überhaupt? Diese Frau arbeitet und ist keine Sozialhilfeempfängerin.

Wenn jemand professionelle rechtliche Hilfe anbieten kann, kann mir auch eine PN mit einem Angebot schreiben.

Danke für Eure Hilfe im Voraus!
Michal




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Eingehungsbetrug ist nicht ersichtlich - anfangs hat sie doch offenbar gezahlt, d. h., es ist nicht zu beweisen, daß sie mit der Absicht einzog, die Miete nicht zu entrichten. Was den Schadensersatz anbelangt - die Pfändungsfreigrenze für eine Person mit einer Unterhaltspflicht für 4 Personen liegt bei etwa 2100 Euro. Verdient sie weniger, ist sie nicht pfändbar. Allerdings werden die Kinder auch irgendwann erwachsen und dann sinkt die Pfändungsfreigrenze wieder.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1395x hilfreich)

quote:
Wenn jemand professionelle rechtliche Hilfe anbieten kann,


Klar, jeder Anwalt, am besten einer für Mietrecht, kann das. Wenn du aber meinst, dass du für lau deine Probleme gelöst bekommst, solltest du dir unbedingt die Forenregeln durchlesen.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Warum übergibst du die Sache nicht einfach einem Anwalt und zukünftige Vermietungen einer prof. Hausverwaltung?

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0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Nimm dir einen Fachanwalt für Mietrecht und laß ihn ihr die fristlose Kündigung (die du schon vor vielen vielen Monaten hättest verschicken müssen) zusenden. Gleichzeitig soll er Räumungs- und Zahlungsklage einreichen. Und für den Denkzettel sprichst du mal mit ihm über eine Lohnpfändung bei ihr. Dürfte ihr schön peinlich sein, wenn ihr Arbeitgeber erfährt, wie die so drauf ist.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130731 Beiträge, 41578x hilfreich)

Die Mieterin hat die Wohnung ganz offensichtlich aufgegeben.
Also sollte die Inbesitznahme der Wohnung unverzüglich erfolgen.
Hier bei ist anwaltliche Hilfe anzuraten, da man dabei einiges beachten muss, insbesondere bezüglich der Hinterlassenschaften in der Wohnung.


Da man nicht dauerhaft vor Ort ist, wäre es ratsam jemanden zu Bevollmächtigen der dann vor Ort agieren kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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