Hallo an alle,
das Haus, in dem wir wohnen,wurde verkauft. Der neue Besitzer hat ein Hotel nebenan und vermietet auch Wohnungen im Haus tageweise als Hotelappartements (es sind bis jetzt zwei oder drei, nach dem Auszug/Umzug der alten Mieter. Auch machen wir uns Gerdanken, dass alle mögliche Nebenkosten auf uns Mieter umgelegt werden können.
Können wir uns irgendwie schützen? Wer kann dazu Infos geben, wie sich die Mieter in so eine Situation verhalten sollen?
Gruß
H.
-----------------
"Hildegard"
Hotelappartements im Mietshaus
Vermutlich in Berlin?
-----------------
""
Ist doch schnuppe wo, deutsches Recht gilt überall gleich ^^.
Wie werden denn die Nebenkosten abgerechnet? Sprich, wie ist der verteilerschlüssel? gibt es schon eine beispielhafte abrechnung und was ist im mietvertrag festgehalten?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier hat eine Vorerfassung und Trennung der gewerblichen Betriebskosten zu erfolgen:
http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=167
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Hier hat eine Vorerfassung und Trennung der gewerblichen Betriebskosten zu erfolgen:
http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=167
von Liane46 am 19.12.2012 08:41 <hr size=1 noshade>
Hier soll es aber nicht um "gewerblichen Betriebskosten" gehen. Auch wenn die Vermietung steuerlich oder ordnungsrechtlich als Gewerbebetrieb anzusehen sein wird, handelt es sich immer noch um eine Nutzung als Wohnraum.
Im übrigen wird in dem verlinkten Artikel Bezug genommen auf Urteile, die zumindest seit einer BGH-Entschiedung aus 2006 (BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05 ) überholt sind.
Im Gegensatz zur angeblich einhelligen Meinung der Rechtsprechung lt. Mietrechtlexikon hat der BGH entschieden, dass die Vorabaufteilung nur dann erfolgen muss, wenn die gewerbliche Nutzung ansonsten "zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen" würde.
Es gibt beim hier in Rede stehenden Sachverhalt keinen Hinweis darauf, dass dies durch eine tageweise Vermietung von Wohnungen der Fall sein könnte.
-----------------
""
Der Anteil des Restmülls könnte erheblich steigen. Hab es noch nie erlebt, dass es in einem Hotelzimmer Mülltrennung gibt.
-----------------
""
Hallo,
quote:Und ich kenne es eher so, dass man in einem Hotelzimmer nicht kocht, ergo dürfte das Müllaufkommen sogar sinken (insbesondere der Grüne-Punkt-Müll).
Der Anteil des Restmülls könnte erheblich steigen. Hab es noch nie erlebt, dass es in einem Hotelzimmer Mülltrennung gibt.
Außerdem gibt es in Deutschland (vielleicht von einzelnen Gemeinden abgesehen) keine Mülltrennungspflicht. Also ist allein das auch keine Mehrbelastung, die Nichtmülltrennung könnte es auch bei einem normalen Mieter geben.
Und wenn es doch eine Mülltrennungspflicht geben sollte, dann gilt die natürlich auch für den Hotelier
Fazit: Das Argument Müll ist überhaupt nicht zielführend.
MfG Stefan
Natürlich gibt es eine Pflicht zur Mülltrennung. Und Müll fällt definitiv nicht nur beim Kochen an.
-----------------
""
Ja das Haus ist in Berlin.
"Wie werden denn die Nebenkosten abgerechnet? Sprich, wie ist der Verteilerschlüssel? gibt es schon eine beispielhafte Abrechnung und was ist im Mietvertrag festgehalten? "
Dazu soviel: Das Haus wurde erst letztes Jahr verkauft, mein Mietvertrag ist wesentlich älter.Ich habe eine Abrechnung für das letzte Jahr bekommen, aber das Haus wurde erst Ende des Jahres verkauft, also war da noch die alte Hausverwaltung und keine Vermietung an Touristen etc.
Gruß
H.
-----------------
"Hildegard"
Da sollte doch erst einmal beim Wohnungsamt nachgefragt
werden, ob eine Mietwohnung überhaupt in ein Hotel
umgewandelt werden darf, was ich bezweifele.
-----------------
""
Es geht uns vor allem um die Heizkosten, die ja zu 50% auf die Mieter umgelegt werden (50% - Ablesegerät/Wohnung, 50% Umlage auf die Mieter), und, da bei Touristen alles schon im Preiserhalten ist, befürchten wir, dass sie sehr viel mehr verheizen, und wir mehr bezahlen müssen.
Gruß
H.
-----------------
"Hildegard"
quote:Das ist aber ein Stigma, dass sich ohne Probleme auf jeden Harz IV-ler anwenden ließe, "der den ganzen Tag im schön warmen Wohnzimmer sitzt und QualitätsTV schaut oder mit seine Spielkosonle Ego-shooter ballert" .
...und, da bei Touristen alles schon im Preiserhalten ist, befürchten wir, dass sie sehr viel mehr verheizen, ...
An die zu vermieten ist aber auch zulässig!
Wenn ich als Tourist im Ausland unterwegs bin, gar in einer Metropole, dann meist im Hotel nur zum "kurz" schlafen!
quote:
die ja zu 50% auf die Mieter umgelegt werden (50% - Ablesegerät/Wohnung, 50% Umlage auf die Mieter)
Und das ist laut Heizkostenverordnung aus dem Jahre 2009 nicht mehr erlaubt, oder ist dies ein Niedrigenergiehaus?
Die Abrechnung müsste heute 30% nach Wohnfläche und 70% nach Verbrauch abgerechnet werden.
Und hier noch ein Denkanstoß zu den Betriebskosten. Wenn der Hotelbetrieb korrekt gemeldet ist, dürfte auch die Grundsteuer steigen. Darum sollte man darauf pochen, dass eine getrennte Abrechnung Gewerbe und Mietwohnungen erstellt wird.
-----------------
""
Vielen Dank für die Infos.
Viele Grüße
H.
-----------------
"Hildegard"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
30 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten