Hotelkosten bei Wasserschaden

20. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2019 10:14:43
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotelkosten bei Wasserschaden

Hallo,

vorgestern hätte ich so einen großen Wasserschaden in meiner Wohnung, so dass die Wohnung in den nächsten Monaten nicht mehr bewohnbar ist. Es ist Vermieter Verschuldung. Die Wohnung über mir stand leer. Dort hat sich ein Ventil gelöst und es kam zu einem großen Wasserschaden. Es müssen jetzt mindestens 3-4 Wochen Trocknungsgeräte aufgestellt werden. Dann muss die Wohnung komplett saniert werden. Wird solange ein Hotel vom Vermieter übernommen? Und wird auch die Verpflegung übernommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Regenbogen88):
Es ist Vermieter Verschuldung.

Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von Regenbogen88):
Wird solange ein Hotel vom Vermieter übernommen?

Nö, er wäre höchtens zur Zahlung einer vergleichbaren Ersatzunterkunft verpflichtet. Hotel käme höchstens als Notunterkunft für ein paar Tage in Frage.
Dazu müsste man ihm erstmal ein Verschulden nachweisen können. Und die Wohnung müsste zusätzlich komplett unbewohnbar / unbenutzbar sein.



Zitat (von Regenbogen88):
Und wird auch die Verpflegung übernommen?

Nö, hat er zuvor ja auch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Regenbogen88):
Wird solange ein Hotel vom Vermieter übernommen? Und wird auch die Verpflegung übernommen?

Umfasst die Miete für die Mietwohnung ebenfalls Möblierung, Toilettenpapier, Bettwäsche, Handtücher und Verpflegung durch den Vermieter?

Zitat (von Regenbogen88):
Es ist Vermieter Verschuldung

Falls hier tatsächlich ein Verschulden des Vermieters vorliegt und die Wohnung zu 100% unbewohnbar ist, dann wird der Vermieter auch für Mehrkosten einer Ersatzunterbringung aufkommen müssen (bei einer normalen Mietwohnung ohne Zusatzleistungen eben abzüglich der ersparten eigenen Aufwendungen).

Wenn sich das Ventil aber nur einfach so gelöst hat, würde hier kein Verschulden vorliegen.
Dann wäre es so wie auch in anderen Lebenssituationen: jeder bleibt selbst auf dem eigenen Schaden sitzen, sofern er sich nicht dagegen versichert hat.

Mal aus dem u.g. Link umformuliert:
"Der Vermieter hat den Mangel zu vertreten, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ § 276 BGB ).
Nach der Rechtsprechung muss der Vermieter beweisen, nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, wenn die Wasserleitung (das Ventil) sich in seinem Einflussbereich befindet (BGH NJW 2009, 142 ). "
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-nach-Wasserschaden-unbewohnbar,-wer-bezahlt-die-Hotelkosten--f240336.html

siehe auch
http://www.mietminderung.org/mietminderung-hotelkosten/

Nach der Schilderung dürfte sich die Schadensbeseitigung ja einige Monate hinziehen.
In solch einem Fall käme die Anmietung einer Ersatzwohnung oder Ferienwohnung deutlich günstiger - da sollte man auch die eigenen Schadensminderungspflichten bedenken und über Alternativen zu "Hotel" nachdenken.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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