Hallo,
Folgendes Problem:
Bei der Übergabe wurden in userer Wohnung Mängel festgestellt. Darafhin hat der Vermieter die Abnahme der Wohnung verweigert.
Nach Aussage des Vermieters müssen wir nicht nur die Mietausfall für die Nachfristzeit erstatten, sondern auch die Hotel und Möbelaufbewahrungskosten für den Nachmieter. Ist dies rechtens ?
Vielen Dank im Voraus
Hotelkosten ersatten?
1. August 2002
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Frage vom 1. August 2002 | 12:23
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Hotelkosten ersatten?
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