Hotelzimmer demoliert

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Almita
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Hotelzimmer demoliert

Guten Tag, ein Zimmer wird von einer Stadtverwaltung für eine Obdachlose mit Kind reserviert. Diese richtet massive Schäden an. Wer muss zahlen?

-- Editiert von Moderator am 08.04.2021 16:06

-- Thema wurde verschoben am 08.04.2021 16:06

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119663 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Almita):
Wer muss zahlen?

Der zum Schadenersatz Verpflichtete.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Almita):
Guten Tag, ein Zimmer wird von einer Stadtverwaltung für eine Obdachlose mit Kind reserviert. Diese richtet massive Schäden an. Wer muss zahlen?
Hat die Stadtverwaltung das Zimmer auch bezahlt? Denjenigen sehe ich in der Pflicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Der zum Schadenersatz Verpflichtete.
Manchmal sind deine Antworten ja erheiternd. Manchmal aber auch einfach nur platt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119663 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Manchmal aber auch einfach nur platt.

Angesichts der überaus detaillierten Schilderung des Sachverhaltes, ist die Antwort analog dazu entsprechend umfangreich ausgefallen.



Zitat (von nyr):
Hat die Stadtverwaltung das Zimmer auch bezahlt? Denjenigen sehe ich in der Pflicht.

Nur weil jemand was bezahlt, ist derjenige nicht automatisch in der Pflicht.
Analog zu den KdU im ALG II Bezug - da ist das Jobcenter auch nicht verantwortlich wenn der Mieter randaliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Almita
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das Zimmer wird auch von der Stadt bezahlt. Die Stadt wollte, dass ich Anzeige erstatte. Die Polizei war da und sagte das sei Zivilrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Almita):
Die Polizei war da und sagte das sei Zivilrecht.


Ja und nein.
Der zivilrechtliche Teil ist der Ersatz des entstandenen Schadens, da gibt es aber durchaus noch den strafrechtlichen Teil, nämlich den der Zerstörung des Mobiliars und der fällt unter § 303 StGB.

Wenn die Polizisten zu .... sind das zu realisieren erstatte die Anzeige online.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Doch eigentlich die Täterin..aber die wird ja keine Versicherung oder so haben. also bleibt es bei der Versicherung des Hotels oder ?

Oder warum soll die Stadt haften?

-- Editiert von TidoZett am 08.04.2021 13:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wenn die Polizisten zu .... sind das zu realisieren erstatte die Anzeige online. Oder man schickt sie direkt an die Staatsanwaltschaft (schriftlich natürlich) und erwähnt darin das Verhalten der Polizei - dann wandert sie mit entsprechenden mahnenden Worten von dort zur Polizei...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wenn die Stadt Vertragspartner ist oder aber das Zimmer durch hoheitlichen Akt (Verwaltungsakt) in Besitz genommen hat, dann haftet sie auch. Das wäre zunächst einmal zu klären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Eine Haftung der Stadt ist in solchen Fällen gar nicht so unwahrscheinlich.
Dafür spricht meiner Ansicht nach auch schon mal das bisherige Verhalten der Stadt, wenn sie sich nicht in irgendeiner Verantwortung sehen sollte, warum hätte sie dann eine Anzeige fordern wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Almita
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die A.ntworten. An Harry von Sell: Der Sachverhalt wurde beschrieben. Stadt bucht, Stadt zahlt, Gast randaliert. Schranktüren aus den Angeln gerissen, Teppich komplett hinüber, Wände versaut. Noch können wir nicht alle Schäden sehen, weil das Zimmer zugemüllt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

spatenklopper, in die Richtung dachte ich ja auch. Und die Städte sind doch alles versichert, nur man hat den Zirkus halt nicht gerne. Ich empfinde die Aufforderung, Strafanzeige zu erstatten, als Zumutung. Denn von der strafrechtlichen Verfolgung hat der Hotelbetreiber ja nicht einen Cent.

Ich würde die Schäden sauber dokumentieren, an die Stadt schicken mit der Aufforderung, binnen xy Wochen den Schaden zu begleichen. Das per Einschreiben und abwarten, was passiert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
den Schaden zu begleichen.
Du meinst bezahlen?

Wenn Hotels Verträge mit der Stadt machen, um Notunterkünfte bereitzustellen, steht in aller Regel in diesem Vertrag, wie das bei Beschädigungen durch den/die Bewohner zu regeln ist.
Dort kann man nachlesen--- und weiß, wer zahlt.

Wer die Schäden beseitigt? ...war wohl nicht die Frage... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer die Schäden beseitigt?


Es steht da ja auch begleichen und nicht beseitigen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119663 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Almita):
An Harry von Sell: Der Sachverhalt wurde beschrieben.

Das habe ich auch nicht bezweifelt.



Zitat (von Almita):
Stadt bucht, Stadt zahlt, Gast randaliert.

:bang:



Zitat (von Anami):
Wenn Hotels Verträge mit der Stadt machen, um Notunterkünfte bereitzustellen, steht in aller Regel in diesem Vertrag, wie das bei Beschädigungen durch den/die Bewohner zu regeln ist.

Korrekt.
Ob das hier auch so ist und was genau im Wortlaut da drin steht wissen wir leider nicht.
Dazu kommen dann noch diverse andere relevante Elemente (z.B. wer ist Mieter, ist der Obdachlose nur Nutzer, ...) die auch unbekannt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Almita
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Stadt bucht genau wie jede andere Firma. Sie ruft an, fragt ob was frei ist, schickt die Kostenübernahme. Wir schreiben wöchentlich die Rechnung. Stadt zahlt. Es gibt keinen expliziten "Mietvertrag". Da diese Gäste meist wohnungslose Personen sind ist finanziell da nichts zu erwarten. Leider...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119663 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Almita):
Es gibt keinen expliziten "Mietvertrag".

Die mir bekannten Gemeinden haben da entsprechende Anmietbedingungen. Sollte man mal erfragen, ob das hier auch der Fall ist.
Wenn das Hotel keine Anmietbedingungen hat, dann ist das so.

Sollte keiner Anmietbedingungen haben, dann müsste man schauen, ob die Gemeinde Mieter ist und der Obdachlose nur Nutzer. Oder ob die Gemeinde nur im Rahmen der Geschäftsbesorgung in Namen und Auftrag des Obdachlosen gehandelt hat.

Wenn die Gemeinde Mieter ist, müsste man schauen, in wie weit sie als Mieter für die Handlungen des Obdachlosen haftbar wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Almita
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen, mir wurde gestern erklärt, die Polizei nimmt das nicht auf, weil kein Vorsatz zu erkennen ist. Also Sachbeschädigung mit Vorsatz. Das Zimmer sei nur eine Messibude, die Schranktür hat sich also vor Gram selbst aus den Angeln gerissen und der Teppich hat sich mehrfach übergeben....Ironie aus. Das nächste Problem ist: Wir haben dem Gast im Beisein der Polizei und Familienhelferin (Gast ist weiblich) Hausverbot erteilt, da sie u.a.unseren Briefkasten aufgebrochen hat (Anzeige läuft, sie wurde dabei gefilmt). Sie will aber unbedingt persönlich ihre Sache holen (und weiter toben vermute ich). Nur Hausverbot ist Hausverbot. Wir haben, auch im Beisein der Polizei eine Frist von 7 Tagen gesetzt in der sie die Abholung organisieren muss. Es ist keinem meiner Mitarbeiter zuzumuten das zu erledigen.....ein Albtraum und die Familienhelferin zieht sich total aus der Affäre.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Almita):
Schranktüren aus den Angeln gerissen


Zitat (von Almita):
Das Zimmer sei nur eine Messibude


Zitat (von Almita):
der Teppich hat sich mehrfach übergeben....Ironie aus


Da passt doch aber was nicht zusammen!? Oder ist das Kind 16 Jahre alt?


Zitat (von Almita):
eine Obdachlose mit Kind


Zitat (von Almita):
die Familienhelferin zieht sich total aus der Affäre.




gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 09.04.2021 07:58

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Almita):
mir wurde gestern erklärt, die Polizei nimmt das nicht auf, weil kein Vorsatz zu erkennen ist.


Die Polizei MUSS das aufnehmen!
Anzeige entweder online stellen, oder ->
Zitat (von muemmel):
Oder man schickt sie direkt an die Staatsanwaltschaft (schriftlich natürlich) und erwähnt darin das Verhalten der Polizei - dann wandert sie mit entsprechenden mahnenden Worten von dort zur Polizei...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Familienhelferin hat andere Aufgaben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass bei dieser Konstellation ein Vertrag mit der Kommune zustande gekommen ist. Ihr konntet Euch die Mieterin nicht aussuchen, sie wurde zugewiesen.

Nun zum Krempel, der noch da ist. Wird ja nicht die Masse sein. Alles in eine Kiste verpacken, ab in den Keller, der Frau, sofern Adresse bekannt oder aber auch der Familienhelferin (Jugendamt Kommune) einen Brief per Einschreiben schicken, dass die Sachen nach Regulierung des Schadens von dritter Person abgeholt werden können gegen Vorlage einer Vollmacht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119663 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass bei dieser Konstellation ein Vertrag mit der Kommune zustande gekommen ist.

Ja, höchstvermutlich wird es so sein.



Zitat (von wirdwerden):
Wird ja nicht die Masse sein. Alles in eine Kiste verpacken,

Aber nur unter gerichtsfester Beweissicherung.
Nicht das hinterher die Goldmünzen vermisst sind...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Almita
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also...danke für Eure Antworten. Nach ca. 20 Telefonaten und Androhung des Einschaltens der Presse ging es plötzlich schnell. Chefin der Familienhilfe rückte an (sehr nett). Die Frau war mit 2 Kindern untergebracht eins 16 (so gut wie nie da) und eins 4. Als die Dame dann das Zimmer sah hat sie geweint!! Sie habe schon viel gesehen aber sowas nicht. Es brauchte 5 Leute die in 4 Stunden geräumt haben. 3 Caddys voll. Ja das Zimmer ist gross (Komfort DZ. U.a. jede Menge Pfannen und Teller und schmutziges Geschirr, u.T mit anderen Dingen bedeckt und verschimmelten Reisgerichten, verschimmeltes Obst, verschimmelte offene Konserven. Matrazen volluriniert vollgeblutet. Möbel mit Brandflecken von Zigaretten, TV mit Sprung, Schranktür und Nachttischschublade aus den Angeln gerissen und jede Menge Müll....man kann es kaum beschreiben. Wir bekamen am Rande mit, dass die Familienhilfe nun Montag eine "Sondersitzung" einberuft weil diese Dame in 8 Wochen nur 1 x hier war....nun ja, nach weiterem Drängen und Anruf bei der Stastsanwaltschaft kam dann doch noch die Polizei und nahm die Schäden auf. Nun können wir die Schäden reparieren. Die Stadt hat zugesichert, dass sie hilft. Wir erfuhren, dass die Verursacherin wohl eine Haftpflichtversicherung hat. Wie käme ich an diese Info? lg

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nochmals, im Zweifel ist die Stadt Euer Vertragspartner. Die soll den Schaden regulieren, sei es über die eigene Versicherung oder über die Geltendmachung bei den Zugewiesenen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen