Guten Tag, ein Zimmer wird von einer Stadtverwaltung für eine Obdachlose mit Kind reserviert. Diese richtet massive Schäden an. Wer muss zahlen?
Guten Tag, ein Zimmer wird von einer Stadtverwaltung für eine Obdachlose mit Kind reserviert. Diese richtet massive Schäden an. Wer muss zahlen?
ZitatWer muss zahlen? :
Hat die Stadtverwaltung das Zimmer auch bezahlt? Denjenigen sehe ich in der Pflicht.ZitatGuten Tag, ein Zimmer wird von einer Stadtverwaltung für eine Obdachlose mit Kind reserviert. Diese richtet massive Schäden an. Wer muss zahlen? :
Manchmal sind deine Antworten ja erheiternd. Manchmal aber auch einfach nur platt.ZitatDer zum Schadenersatz Verpflichtete. :
ZitatManchmal aber auch einfach nur platt. :
ZitatHat die Stadtverwaltung das Zimmer auch bezahlt? Denjenigen sehe ich in der Pflicht. :
Ja das Zimmer wird auch von der Stadt bezahlt. Die Stadt wollte, dass ich Anzeige erstatte. Die Polizei war da und sagte das sei Zivilrecht.
ZitatDie Polizei war da und sagte das sei Zivilrecht. :
Ja und nein.
Der zivilrechtliche Teil ist der Ersatz des entstandenen Schadens, da gibt es aber durchaus noch den strafrechtlichen Teil, nämlich den der Zerstörung des Mobiliars und der fällt unter § 303 StGB.
Wenn die Polizisten zu .... sind das zu realisieren erstatte die Anzeige online.
Doch eigentlich die Täterin..aber die wird ja keine Versicherung oder so haben. also bleibt es bei der Versicherung des Hotels oder ?
Oder warum soll die Stadt haften?
Wenn die Polizisten zu .... sind das zu realisieren erstatte die Anzeige online. Oder man schickt sie direkt an die Staatsanwaltschaft (schriftlich natürlich) und erwähnt darin das Verhalten der Polizei - dann wandert sie mit entsprechenden mahnenden Worten von dort zur Polizei...
Wenn die Stadt Vertragspartner ist oder aber das Zimmer durch hoheitlichen Akt (Verwaltungsakt) in Besitz genommen hat, dann haftet sie auch. Das wäre zunächst einmal zu klären.
wirdwerden
Eine Haftung der Stadt ist in solchen Fällen gar nicht so unwahrscheinlich.
Dafür spricht meiner Ansicht nach auch schon mal das bisherige Verhalten der Stadt, wenn sie sich nicht in irgendeiner Verantwortung sehen sollte, warum hätte sie dann eine Anzeige fordern wollen.
Danke für die A.ntworten. An Harry von Sell: Der Sachverhalt wurde beschrieben. Stadt bucht, Stadt zahlt, Gast randaliert. Schranktüren aus den Angeln gerissen, Teppich komplett hinüber, Wände versaut. Noch können wir nicht alle Schäden sehen, weil das Zimmer zugemüllt ist.
spatenklopper, in die Richtung dachte ich ja auch. Und die Städte sind doch alles versichert, nur man hat den Zirkus halt nicht gerne. Ich empfinde die Aufforderung, Strafanzeige zu erstatten, als Zumutung. Denn von der strafrechtlichen Verfolgung hat der Hotelbetreiber ja nicht einen Cent.
Ich würde die Schäden sauber dokumentieren, an die Stadt schicken mit der Aufforderung, binnen xy Wochen den Schaden zu begleichen. Das per Einschreiben und abwarten, was passiert.
wirdwerden
Du meinst bezahlen?Zitatden Schaden zu begleichen. :
Wenn Hotels Verträge mit der Stadt machen, um Notunterkünfte bereitzustellen, steht in aller Regel in diesem Vertrag, wie das bei Beschädigungen durch den/die Bewohner zu regeln ist.
Dort kann man nachlesen--- und weiß, wer zahlt.
Wer die Schäden beseitigt? ...war wohl nicht die Frage...
ZitatWer die Schäden beseitigt? :
Es steht da ja auch begleichen und nicht beseitigen.
ZitatAn Harry von Sell: Der Sachverhalt wurde beschrieben. :
ZitatStadt bucht, Stadt zahlt, Gast randaliert. :
ZitatWenn Hotels Verträge mit der Stadt machen, um Notunterkünfte bereitzustellen, steht in aller Regel in diesem Vertrag, wie das bei Beschädigungen durch den/die Bewohner zu regeln ist. :
Die Stadt bucht genau wie jede andere Firma. Sie ruft an, fragt ob was frei ist, schickt die Kostenübernahme. Wir schreiben wöchentlich die Rechnung. Stadt zahlt. Es gibt keinen expliziten "Mietvertrag". Da diese Gäste meist wohnungslose Personen sind ist finanziell da nichts zu erwarten. Leider...
ZitatEs gibt keinen expliziten "Mietvertrag". :
Sollte keiner Anmietbedingungen haben, dann müsste man schauen, ob die Gemeinde Mieter ist und der Obdachlose nur Nutzer. Oder ob die Gemeinde nur im Rahmen der Geschäftsbesorgung in Namen und Auftrag des Obdachlosen gehandelt hat.
Wenn die Gemeinde Mieter ist, müsste man schauen, in wie weit sie als Mieter für die Handlungen des Obdachlosen haftbar wäre.
Guten Morgen, mir wurde gestern erklärt, die Polizei nimmt das nicht auf, weil kein Vorsatz zu erkennen ist. Also Sachbeschädigung mit Vorsatz. Das Zimmer sei nur eine Messibude, die Schranktür hat sich also vor Gram selbst aus den Angeln gerissen und der Teppich hat sich mehrfach übergeben....Ironie aus. Das nächste Problem ist: Wir haben dem Gast im Beisein der Polizei und Familienhelferin (Gast ist weiblich) Hausverbot erteilt, da sie u.a.unseren Briefkasten aufgebrochen hat (Anzeige läuft, sie wurde dabei gefilmt). Sie will aber unbedingt persönlich ihre Sache holen (und weiter toben vermute ich). Nur Hausverbot ist Hausverbot. Wir haben, auch im Beisein der Polizei eine Frist von 7 Tagen gesetzt in der sie die Abholung organisieren muss. Es ist keinem meiner Mitarbeiter zuzumuten das zu erledigen.....ein Albtraum und die Familienhelferin zieht sich total aus der Affäre.
ZitatSchranktüren aus den Angeln gerissen :
ZitatDas Zimmer sei nur eine Messibude :
Zitatder Teppich hat sich mehrfach übergeben....Ironie aus :
Da passt doch aber was nicht zusammen!? Oder ist das Kind 16 Jahre alt?
Zitateine Obdachlose mit Kind :
Zitatdie Familienhelferin zieht sich total aus der Affäre. :
Zitatmir wurde gestern erklärt, die Polizei nimmt das nicht auf, weil kein Vorsatz zu erkennen ist. :
Die Polizei MUSS das aufnehmen!
Anzeige entweder online stellen, oder ->
ZitatOder man schickt sie direkt an die Staatsanwaltschaft (schriftlich natürlich) und erwähnt darin das Verhalten der Polizei - dann wandert sie mit entsprechenden mahnenden Worten von dort zur Polizei... :
Die Familienhelferin hat andere Aufgaben. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass bei dieser Konstellation ein Vertrag mit der Kommune zustande gekommen ist. Ihr konntet Euch die Mieterin nicht aussuchen, sie wurde zugewiesen.
Nun zum Krempel, der noch da ist. Wird ja nicht die Masse sein. Alles in eine Kiste verpacken, ab in den Keller, der Frau, sofern Adresse bekannt oder aber auch der Familienhelferin (Jugendamt Kommune) einen Brief per Einschreiben schicken, dass die Sachen nach Regulierung des Schadens von dritter Person abgeholt werden können gegen Vorlage einer Vollmacht.
wirdwerden
ZitatIch bin nach wie vor der Ansicht, dass bei dieser Konstellation ein Vertrag mit der Kommune zustande gekommen ist. :
ZitatWird ja nicht die Masse sein. Alles in eine Kiste verpacken, :
Also...danke für Eure Antworten. Nach ca. 20 Telefonaten und Androhung des Einschaltens der Presse ging es plötzlich schnell. Chefin der Familienhilfe rückte an (sehr nett). Die Frau war mit 2 Kindern untergebracht eins 16 (so gut wie nie da) und eins 4. Als die Dame dann das Zimmer sah hat sie geweint!! Sie habe schon viel gesehen aber sowas nicht. Es brauchte 5 Leute die in 4 Stunden geräumt haben. 3 Caddys voll. Ja das Zimmer ist gross (Komfort DZ. U.a. jede Menge Pfannen und Teller und schmutziges Geschirr, u.T mit anderen Dingen bedeckt und verschimmelten Reisgerichten, verschimmeltes Obst, verschimmelte offene Konserven. Matrazen volluriniert vollgeblutet. Möbel mit Brandflecken von Zigaretten, TV mit Sprung, Schranktür und Nachttischschublade aus den Angeln gerissen und jede Menge Müll....man kann es kaum beschreiben. Wir bekamen am Rande mit, dass die Familienhilfe nun Montag eine "Sondersitzung" einberuft weil diese Dame in 8 Wochen nur 1 x hier war....nun ja, nach weiterem Drängen und Anruf bei der Stastsanwaltschaft kam dann doch noch die Polizei und nahm die Schäden auf. Nun können wir die Schäden reparieren. Die Stadt hat zugesichert, dass sie hilft. Wir erfuhren, dass die Verursacherin wohl eine Haftpflichtversicherung hat. Wie käme ich an diese Info? lg
Nochmals, im Zweifel ist die Stadt Euer Vertragspartner. Die soll den Schaden regulieren, sei es über die eigene Versicherung oder über die Geltendmachung bei den Zugewiesenen.
wirdwerden
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.