Hund bellt allein. Außerordentliche Kündigung!

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
sammy7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hund bellt allein. Außerordentliche Kündigung!

Hallo.
Ich bräuchte dringend mal Eure Meinung bzw. Tipp!
Unser Hund (kleiner Pudel) bellt wenn er alleine in der Wohnung ist. Wir wohnen seit 3 Jahren in einem 6 Parteien Haus in dem auch Eigentümer wohnen. Unser Hund war die letzten 2 Jahren, da wir beide berufstätig sind, fast täglich 2-3 Stunden allein daheim. Da hat er auch schon gebellt und gejault. Den Eigentümern im Haus hat das damals schon gestört und sie haben sich deswegen beschwert. Erst über die Hausverwaltung, dann haben sie selbst einen Anwalt eingeschaltet.(2 Briefe,da kam aber nie was raus, da die ständig mit Anwälten zu tun haben und deren Rechtsschutz wohl nicht mehr zahlt) Dazu muß man aber auch sagen, daß bisher schon alle Mieter aus dem Haus geekelt wurden. Einmal störten Kinder, dann ein Grill der im Garten zu lange rumsteht, dann wird der Müll kontrolliert, das Licht im Treppenhaus zu oft angemacht usw.. Es wird keine Gelegenheit ausgelassen, die Hausverwaltung wegen irgendwelche Gründe anzurufen.Unser Hund soll das Treppenhaus massiv verschmutzt und gegen die Hauswand gepinkelt haben (was definitiv nicht stimmte). Sie sprachen von "unerträglichen" Zuständen. Jetzt ist meine Frau seit 9 Monaten in Mutterschutz und der Hund ist nur noch 2 mal im Monat allein, meist am WE für ca 2-3 Stunden. Nun fühlen sie sich in ihrer Sonntagsruhe gestört! Die Eigentümerversammlung hat nun die Hausverwaltung bemächtigt einen Anwalt einzuschalten. Gestern haben wir prompt einen Brief von einem Anwalt im Briefkasten der an unseren Vermieter gerichtet war. ( Der hält übrigens zu uns, da er selbst im Haus lebte und auch ständig Probleme mit denen hatte)Nun wurde er aufgefordert, die "Lärmbelästigung" abzustellen und zwar bis 15.10.08. Nun bleiben uns praktisch 9 Tage den Hund anderweilig unterzubringen. Ansonsten kann er nach dem Schreiben des Anwalts zur "Außerordentlichen Kündignung" gezwungen werden.
Nun meine Fragen:
Kann man uns Kündigen, weil der Hund im Monat 2-3 mal für 2-3 Stunden bellt?
Ist die Frist von jetzt nur noch 9 Tagen überhaupt zulässig, den Hund abzuschaffen? Hat man bei so einer Außerordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist? Wir sind eine Familie mit 2 Kindern, 12 Jahre und 9 Monate. Darf man uns überhaupt einfach so auf die Straße setzen? Was ist , wenn wir in 3 Monaten keine vergleichbare Wohnung finden? Eventuell muß sogar unser Sohn wegen des Umzugs die Schule wechseln (er hat übrigens ADHS).

Für Antworten und Rat bin ich sehr Dankbar.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

also um eine Kündigung deswegen zu rechtfertigen, müsste ein umfangreiches Lärmprotokoll geführt werden und letztendlich müsste anhand eines solchen Protokolls ein Richter eine Entscheidung treffen. Wie die ausfällt, kann Dir hier niemand vorhersagen.

Aber wenn ich Dein nachbar wäre und jeden 2. Sonntag bellt 2-3 Stunden ein Hund durchgehend, dann würde mich das auch schon stören. Besonders, wenn es voher, wie Du schreibst wohl auch täglich 2-3 Stunden waren. Ich denke, daß die Nachbarn aus dieser Zeit heraus schon nur noch genervt sind, wenn sie Euren Hund nur piepsen hören.

Gruß
Michael

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Solch einen Fall hatten wir früher auch im Haus.
Dann gab der Mieter dem Hund ein Beruhigungsmittel vom Tierarzt und Ruhe war.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Also ich bin grundsätzlich der Meinung,wer
keine Zeit hat soll sich auch keinen Hund
anschaffen zumal nicht in einer Mietwohnung!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Also Kathi meint dazu:
wie wärs mal mit ein bisschen Erziehung?? Sowas kann man nem Hund nämlich auch abgewöhnen. Finde euer Verhalten die letzten Jahre gegenüber euren Mitmietern ziemlich rücksichtslos

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...*gg*, hund ist allgemein schwer am Bellen zu hindern (siehe allgemeine AGB zu: Hund. Da Hund üblicherweise zum Bellen neigt, besonders dann,wenn plötzlich sich selbst überlassen, weil HB anders muss, als Hund anfangs versprochen wurde...und dann doch anders gehandhabt wurde, als Hund verstehen konnte)
Erziehung nutzt da nix, es sei denn, Frau/mann hat ideale Hundebedingungen
(Bauernhof, freies Feld...etc)

....drum prüfe, wer sich ewig binde, und zieh auf´s Feld
(ja, es ist ist schade, um so wenig verständnis... aber wir müssen´s wohl so nehmen)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

..so sehr ich Mitmieter, V´s und Hunde achte, finde ich´s in der Form...allen gegenüber rücksichtlos, kathie... :???:
(Trotzdem mir tatsächlich auch die unerzogendsten Hunde vor allen V´s noch am liebsten sind) :)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2123
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.745 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen