Hunde & Katzen

29. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Double
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Hunde & Katzen

Habe eine neue Wohnung im Visier und habe jetzt auch den Mietvertrag bekommen. Im Großen und ganzem ein Standart Mietvertrag bis auf §22 Zusätzliche Vereinbarungen. Da steht u.a. drin "Die Tierhaltung für Hunde und Katzen ist untersagt". Meine Frage ist jetzt: Kann ein Vermieter das noch verbieten???
Und, muss ich es eigentlich angeben dass ich zwei Katzen habe????


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
creepy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

...den hund kann er verbieten...die katzen(wenns hauskatzen sind) meines wissens nach nicht...!! aber der vermieter sollte schon in kenntnis gesetzt werden das sie die tiere haben!!..anders siehts aus wenn in dem haus schon solche tiere wohnen..dann gilt gleiches recht für alle..ich habe selber über ein jahr nach einer wohnung gesucht..in der die tierhaltung und kinder erlaubt sind...ist leider immer schwirieger sowas zu bekommen :(

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