Hallo,
ich würde gern mal wissen, wie folgender Fall zu beurteilen ist:
Mietshaus mit 8 Parteien;
Vermieter lebt im Ausland, wird vor Ort durch die Tochter und deren Mann verwaltungstechnisch vertreten.
Situation:
Ein Mieter (3.OG unterm Dach) hält einen großen Hund mit (schriftlicher) Zustimmung des Vermieters.
Dieser Hund ist nicht auffällig & keine Störquelle.
Kann der Vermieter einem anderen Mieter die Anschaffung eines Hundes verwehren ?
Und wie sieht es bei neuen Mietern aus: Kann da der Vermieter die Hundehaltung untersagen?
Wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen kann.
LG
Peer
Hunde im Mietshaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Vermutlich hat er sogar schon.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann sollte er aber gut begründen können, warum die Hundehaltung dem einen Mieter gestattet wird und einem anderen nicht.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Jo, und hier ist noch einer: Gleiches Recht für alle.
Noch einer :
Gleiche Verträge für alle !!!
Gleiches Recht für alle.
Das Recht, dem Mieter ohne Begründung mit drei Monaten Frist kündigen zu können ?
Wir haben eindeutig zuviele VM-Trolle in diesem Forum.
-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! "
Im Normalfall muss der Vermieter wirklich gut begründen können warum der eine Mieter im selben Haus einen Hund halten darf un der andere nicht.
Mitunter könnte der Vermieter vor Gericht in Erklärungsnot geraten.
Aber andererseits, hat man es mit dem Vermieter verscherzt, wird man immer wieder Probleme bekommen.
Wurde der Vermieter überhaupt schon mal freundlich gefragt ?
Gleiches Recht wird immer nur dann gefordert, wenn es einem gerade in den Kram paßt, nicht ?
--- editiert vom Admin
An die Vermieter,
warum wollt Ihr jemand ohne wichtige Gründe kündigen können ? Wenn ein Mieter anständig zahlt und seine anderen Pflichten auch erledigt, ist man als Vermieter doch zufrieden, oder ?
Wer will das denn ?
Wir wollen nur nicht immer solche Sprüche wie 'Gleiches Recht für alle' hören, wenn ein Mieter, der ja mit dem 'Recht', unter normalen Umständen nicht gekündigt werden zu können, das größte überhaupt hat, nach Gutdünken weitere Wünsche durchsetzen will.
Tja um mich mit Vermietern nicht rumstreiten zu müssen (musste ich einmal, ist immer noch ein teures Vergnügen führ ehemaligen Vermieter). Hab ich nun mein Eigenheim und jeden Tag einen warmen Hintern. Meine Tiere (2 Katzen und 2 Hunde) und das alles ohne Probleme ;-).
Kann jeden der es sich irgendwie leisten kann nur empfehlen es mir gleichzutun ! Dafür verzichte ich gerne auf Urlaub !
und jeden Tag einen warmen Hintern
Dafür kann es viele Gründe geben (Hauseigene Domina ?).
Ansonsten Congratulations.
Wobei der 'Hundestreit' ja idR nicht mit dem Vermieter, sondern mit den anderen Mietern erfolgt. Der Vermieter will ihn nur vermeiden.
--- editiert vom Admin
Ne gut funktionierend Heizung, im Gegensatz zur vorheriger Bleibe. Da ging nichts.
Aber man konnte dem Vermieter einiges erfolgreich nachweisen, und Umweltamt hat auch mal wieder Bekanntschaft mit dem Vermieter gemacht. Aber die sind ja alte Freunde und unser Vermieter spendet gerne an das Amt ;-)
Die Tierhaltung muss vom VM genehmigt werden. Das kann man ja ruhig unterschreiben, in der Hoffnung, der VM genehmigt dann auch einen Köter. Wenn nicht, dann Pech.
Wenn aber ein Mieter mit bekommt, dass ein anderer einen Hund halten darf, er aber nicht, dann darf die Frage ruhig mal gestellt... Warum darf der das, aber ich nicht
Dadurch richtet der VM doch viel mehr Schaden unter den Mietern an, oder nicht?
Der VM sollte auf jeden Fall überprüfen, ob der Mieter in der Lage ist, sich um das Haustier zu kümmern. Arbeitet der Mieter, was ist dann mit dem Hund? Wo pinkelt das Tier?
Arbeitet der Mieter nicht und bekommt dann mal einen Job zugewiesen, was dann?
--- editiert vom Admin
Was steht denn eigentlich im MV zum Thema Tierhaltung drin?
Na ja, irgendeine dieser Varianten wird zutreffen:
Mietrecht: Tierhaltung
Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung
, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das süsse Tier als hochgiftige Schlange oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern.
Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung
ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.
Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.
Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt
, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann frei entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des erlaubten Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.
Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.
-- Editiert von HeHe am 31.01.2008 14:06:31
--- editiert vom Admin
Nein? Dann solltest du das auch nicht tun.
Es gibt auch andere Urteile.
Bei Vorliegen einer Klausel, die die Zustimmung zur Tierhaltung erfordert:
Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20S%20286/89" target="_blank" class="djo_link" title="LG Ulm, 06.12.1989 - 1 S 286/89: Anspruch der Mieter auf Genehmigung des Verbleibs des Hundes "...">1 S 286/89</a>-01)
Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85
).
So absolut eindeutig ist diese Frage also nicht zu beantworten. Eine BGH-Entscheidung hierzu gibt es (zumindest bei dieser Klausel) meines Wissens nicht.
Gruß,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Und da LG-Entscheidungen Einzelfallentscheidungen sind, bleibt also alles offen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
32 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten