Hundebetreuung in einer Mietwohnung, Vermieter gegen eine Hundehaltung, Situation unklar

1. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundebetreuung in einer Mietwohnung, Vermieter gegen eine Hundehaltung, Situation unklar

Hallo, mein Anliegen bezieht sich auf eine stundenweise Hundebetreuung 4x die Woche in einer Mietwohnung..

Für eine Bekannte habe ich vor kurzem die Betreuung ihres Hundes für wenige Stunden am Tag übernommen, da ich viel Zeit und Hundeerfahrung habe. Die Hundebesitzerin arbeitet vor Ort.

Leider ist die Meinung meiner VM bezüglich Hundehaltung eher negativ...also quasi ein mündliches Verbot zum Halten eines eigenen Hundes. Bis Anfang 2020 hatte ich viele Jahre einen eigenen Hund, geduldet von der VM da auch andere Mietparteien Haustiere, u.a. Hunde, halten oder gehalten haben.. Nachdem mein Hund leider verstorben ist hatte ich bei der VM nachgefragt wegen evtl. Anschaffung eines neuen Hundes, zuerst war sie strikt dagegen und Verbot mir die Anschaffung, ohne Begründung.

Nach einem längeren Brief den ich ihr schrieb erlaubte sie schließlich die Anschaffung eines kleinen Hundes. Diese Erlaubnis wurde von ihr dieses Jahr ohne Begründung mündlich zurück gezogen obwohl bisher kein Hund eingezogen war, ich möchte umständehalber derzeit keinen eigenen Hund aufnehmen.

Nun habe ich vor kurzem diesen "Tagesbetreuungshund" welcher morgens gebracht und mittags von der Besitzerin abgeholt wird, die meiste Zeit befinde ich mich mit Hund außerhalb der Wohnung. Leider habe ich keine Erlaubnis der VM eingeholt da es ein etwas schwieriges Verhältnis zwischen uns gibt....sie hat einfach persönlich ein Problem mit mir, aber da immer pünktlich die Miete gezahlt wird, keine Störungen oder anderweitige Gründe die den Mietfrieden belasten, vorhanden sind (im Gegenteil, ich bin sehr sehr ruhig und unauffällig) gibt es keine Handhabe für eine evtl. Abmahnung oder Kündigung....außer das nun diese stundenweise Betreuung eines Hundes vielleicht für Stress sorgen könnte...

So steht es im MV: Mietvertragsklausel §25 Haustierhaltung: "Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitmieter in ihren Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden."

Leider hat heute der Ehemann der VM von diesem Hund erfahren und direkt kommentiert: "Sie wissen das Sie das nicht dürfen?!" Natürlich wurde sofort erwähnt dass der Hund nicht mir gehört und mittags immer abgeholt wird (es gibt keine über-Nacht-Betreuung) aber darauf ist er gar nicht mehr eingegangen...muss ich mir jetzt große Sorgen machen das eine Abmahnung/Kündigung kommt? Es kam seit Anfang der Hundebetreuung zu keiner Konfrontation mit den Nachbarn/Mietern im Haus, sie wissen von dem stundenweisen Aufenthalt und das der Hund zur Mittagszeit wieder abgeholt wird, niemand stört sich daran.

Der Hund und die Spaziergänge sind psychisch sehr wichtig für mich, bin Langzeit AU aufgrund einiger schwerer psychischer Erkrankungen und ich verzichte ja schon auf einen eigenen Hund auch wenn mir von behandelnden Ärzten die Notwendigkeit eines Hundes zu therapeutischen Zwecken sehr empfohlen und angeraten wird.

Meine Frage jetzt: Kann meine Vermieterin ein komplettes Verbot auch für den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes aussprechen auch ohne richtige Begründung (nur: sie möchte es einfach nicht) auch wenn 3 andere Mietparteien Haustiere halten? (Hund, Katze, Papagei) mache mir große Sorgen das die einzige Lebensfreude die der Hund mir bedeutet, genommen wird...

Danke für das Lesen meines Beitrags

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
Betreuung ihres Hundes für [..] übernommen,
Unentgeltlich?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
außer das nun diese stundenweise Betreuung eines Hundes vielleicht für Stress sorgen könnte...
Ja, das kann durchaus sein.
Zitat (von Kiaraw81):
muss ich mir jetzt große Sorgen machen das eine Abmahnung/Kündigung kommt?
Durchaus.
Zitat (von Kiaraw81):
Meine Frage jetzt: Kann meine Vermieterin ein komplettes Verbot auch für den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes aussprechen
Ja. Sie braucht sich nur auf den Mietvertrag beziehen.

Da die Situation für dich nicht unbekannt ist, verstehe ich nicht wirklich, warum du nachfragst.
Ich meine, du verstößt ganz eindeutig gegen den §25 Mietvertrag.

Dort wird nicht unterschieden in eigen/std.weise/zur eigenen Therapie...
Es geht NUR um vorherige Zustimmung. Punkt. Ganz formale Kiste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Artikel26/Resolution217A(III)):
Unentgeltlich
ja unentgeltlich, Freundschaftsdienst

Ich war wirklich der Meinung daß diese zeitweise Betreuung (welche öfters tage- oder wochenlang ausfällt also nicht permanent stattfindet) nicht unter dem eigentlich rechtlichen Sinn einer Hundehaltung fällt, da der Hund ja einen anderen Eigentümer hat. Es waren bisher insgesamt ca. 3 Wochen mit Unterbrechungen wo ich auf den Hund aufpasse.

Hätte ja sein können das es nicht funktioniert, das von Seiten der Hundebesitzerin das Hundesitting nicht mehr benötigt wird ect. daher kam es mir überhaupt nicht in den Sinn den VM deshalb zu kontaktieren. Da es inzwischen ganz gut mit dem Hund und mir klappt wünscht sich die Hundebesitzerin natürlich eine dauerhafte Betreuung was auch mir sehr wichtig wäre.

Also VM schriftlich um die Erlaubnis bitten auf den Hund einer Bekannten stundenweise aufpassen zu dürfen?

Danke für die Antworten



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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
Also VM schriftlich um die Erlaubnis bitten
Um Zustimmung bitten.
Zitat (von Kiaraw81):
ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Bitte halte dich an das, was im Mietvertrag steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte halte dich an das, was im Mietvertrag steht.

Diese Klausel ist eh nichtig, also muss man sich auch daran nicht halten.



Zitat (von Anami):
Dort wird nicht unterschieden in eigen/std.weise/zur eigenen Therapie...
Es geht NUR um vorherige Zustimmung.

Was für ein Unfug.
Du solltest eventuell mal versuchen zu verstehen was in dem § 25 steht. Eventuell auch mal einen Duden zur Hilfe nehmen?



Zitat (von Anami):
Um Zustimmung bitten.

:bang:
Du solltest Dich wirklich mal mit der deutschen Sprache beschäftigen ...



Zitat (von Kiaraw81):
Ich war wirklich der Meinung daß diese zeitweise Betreuung (welche öfters tage- oder wochenlang ausfällt also nicht permanent stattfindet) nicht unter dem eigentlich rechtlichen Sinn einer Hundehaltung fällt,

Richtig, der Hund ist Gast, Besucher - nicht mehr und nicht weniger.



Zitat (von Kiaraw81):
Also VM schriftlich um die Erlaubnis bitten auf den Hund einer Bekannten stundenweise aufpassen zu dürfen?

Dafür gibt es überhaupt keinen Anlass.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Natürlich kann man einen eh schon ziemlich erzürnten Vermieter mit juristischen oder sprachlichen Spitzfindigkeiten beglücken.

Möglich ist das.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Natürlich kann man einen eh schon ziemlich erzürnten Vermieter mit juristischen oder sprachlichen Spitzfindigkeiten beglücken.

Haltung und Besuch ist nun mal unterschiedlich definiert.

Und die Vermietern die keine Hundehalter will, wird wohl auch die stundenweise Betreuung verbieten. Das ist aber juristisch wohl nicht durchsetzbar, müsste aber vor Gericht geklärt werden.
Taktisch wäre die Nachfrage also mehr als ungeschickt.


Wenn die Vermietern dann eventuell tatsächlich mal irgendwann anfragt, dann sagt man das der Hund nur zu Besuch ist und einen andere Halter hat. Wenn sie dann meckert, kann man ja mitteilen das der Empfang von Besuch zu den Grundrechten des Mieters zählt.
Wenn sie dann immer noch was will ... muss man entscheiden ob man das notfalls ausficht. Sie wird sich wohl zuvor rechtlich beraten lassen und der Anwalt wird sie dann hofenttlich aufklären.


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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
Ich war wirklich der Meinung daß diese zeitweise Betreuung (welche öfters tage- oder wochenlang ausfällt also nicht permanent stattfindet) nicht unter dem eigentlich rechtlichen Sinn einer Hundehaltung fällt, da der Hund ja einen anderen Eigentümer hat.

M.W. gibt es Rechtsprechungen, die eine regelmässige Betreuung von Hunden nicht mehr als Besuch einstufen.
Zitat (von Harry van Sell):
Diese Klausel ist eh nichtig, also muss man sich auch daran nicht halten.

Gibt es da neuere Rechtsprechungen von denen ich nichts weiss? Meines Wissens ist nur das generelle Verbot von Tierhaltung, bzw. Haltung von Hunden und Katzen nichtig, aber keine Klauseln, die eine Zustimmung des Vermieters erfordern.
Die Zustimmung darf er aber nur begründet verweigern, d.h. "ich will einfach nicht" reicht nicht aus.

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Also ich würde mal dreist in den Raum stellen, dass die Rücknahme der bereits erfolgten Zustimmung zur Hundehaltung schlicht und ergreifend unwirksam war, da nicht begründet und es damit die Hundehaltung noch immer erlaubt ist.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Anami):
atürlich kann man einen eh schon ziemlich erzürnten Vermieter mit juristischen oder sprachlichen Spitzfindigkeiten beglücken.

Möglich ist das.

Manchen fällt halt nichts sinnvolleres ein...

Eine "Hundebetreuung" verschiedener Hunde mehrmals die Woche geht klar über das Halten eines eigenen Hundes oder die kurzzeitige vorübergehende Betreuung eines Hundes hinaus.

Das wird der Vermieter m.E. erfolgreich untersagen können, wenn die Sache vor Gericht geht. Ist nicht anders als wie mit einer privaten, unentgeltlichen "Freundschaftsdienst-Kita" in einer Mietwohnung, wenn die einen bestimmten Umfang überschreitet. (Das richtet sich nach Wohnungsgröße und Zahl der Kinder.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine "Hundebetreuung" verschiedener Hunde mehrmals die Woche

Liegt hier aber nicht vor. Man sollte sich einfach mal an die Fakten halten.


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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Haltung und Besuch ist nun mal unterschiedlich definiert.
Ja, das verstehe ich sogar ohne Gebrauch des Dudens.

Was aber der Unterschied zwischen Haltung, Betreuung und Besuch in diesem geschilderten Fall ist--- darf gefragt werden. Evtl. erst vor Gericht.

Ob der/die TE es darauf anlegt, ist selbst zu entscheiden. Genau dafür gibts ein Forum mit mehreren Meinungen--- statt eines Hammers.

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#13
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten :) bin zwar immer noch unsicher was die Situation angeht aber im Endeffekt - wenn mich die VM aus der Wohnung haben will wegen diesem Betreuungshund (Ferienzeit ist auch imme Hundefreie Zeit, also während der Sommerferien z.b. ist der Hund kaum bei mir) ist das halt so :augenroll:

Ich wohne seit 2007 in dieser Wohnung, ergibt sich dadurch eine längere Kündigungsfrist? Es gibt null Mietrückstand oder andere das Mietverhältnis belastenden Probleme, empfange noch nicht einmal Besuch, lebe ziemlich isoliert. Wenn die VM eine Whg. im 4 Stock mit Aussentoilette und Dusche in der Küche so schnell wieder vermietet bekommt.... :augenroll: dann soll sie mich kündigen, auf die Hundebetreuung dieses Hundes werde ich nicht verzichten denn dadurch wäre ein psychischer Zusammenbruch und weitere gesundheitliche schwerwiegende Probleme zu erwarten :sad:

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
Ich wohne seit 2007 in dieser Wohnung, ergibt sich dadurch eine längere Kündigungsfrist?

Bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren: 3 Monate
Mietverhältnis länger als 5 Jahre: 6 Monate
Mietverhältnis länger als 8 Jahre: 9 Monate



Zitat (von Kiaraw81):
dann soll sie mich kündigen,

Da gegen kann man sich dann aber durchaus wehren ...


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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich sehe das hier als Grauzone. Gemäß der Schilderung ist meiner Meinung nach die Hundehaltung eines eigenen Hundes erlaubt.
Ein gewerbliches Hundesitting ganz sicherlich nicht aber diese liegt hier auch nicht vor.
ob unrelemäßiges Hundesitting im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung vom Vermieter im hier beschriebenen Maß hinzunehmen ist.............
Meiner Meinung nach ja, aber darauf wetten würde ich nicht unbedingt.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Meines Wissens ist nur das generelle Verbot von Tierhaltung, bzw. Haltung von Hunden und Katzen nichtig, aber keine Klauseln, die eine Zustimmung des Vermieters erfordern.

Gemäß der allgemeinen Rechtsprechung, gilt eine Katze als Kleintier. Ein Kleintier zu halten, gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, das durch AGB nicht ausgeschlossen / eingeschränkt werden kann.


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#17
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gemäß der allgemeinen Rechtsprechung, gilt eine Katze als Kleintier.


Diese Behauptung kommt seit Jahrzehnten immer wieder mal. Belegt wurde das gelegentlich immer mit genau einem einzigen AG-Urteil. In der Folge wurde auch häufig versucht, kleine Hunde zu nicht störenden Kleintieren zu erklären.
Alles in allem ist die Behauptung, es handle sich um "allgemeine" gemeint war wohl eher herrschende Rechtsprechung, mehr als nur mutig.

Als Kleintiere gelten üblicherweise Tiere, die in irgendwelchen Behältnissen gehalten werden. Dies trifft für Katzen ganz offensichtlich schon mal nicht zu.


-- Editiert von RMHV am 02.07.2021 19:40

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#18
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Meiner Meinung nach wirst Du - egal ob eigener, Besuchs- oder Betreuungshund - immer Streß mit dem Vermieter geben. Der sieht sich offenbar im Recht und meint hochherrschaftlich agieren zu können. Ich würde es wahrlich darauf ankommen lassen. Du hast einerseits eine Zustimmung, die nicht willkürlich zurückgenommen werden kann. Dein kleiner Besucher ist offenbar unauffällig und du betreust ihn als Freundschaftsdienst und verdienst kein Geld damit. Darüber hinaus scheint es wegen des Hundes keine Beschwerden zu geben und Du bist ein braver Mieter ohne Mietschulden und machst keinen Ärger. Soll der Vermieter Dich kündigen... Ich würde sagen, dass du rechtlich gute Karten hast, schadlos mit Hund aus der Sache herauszugehen. Ich wünsche Dir viel Glück und ein "dickes Fell".

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#19
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten.
Eigentlich hatte ich angenommen, dass diese Sache im Sande verläuft nachdem eine Woche nichts von Vermieterseite gekommen ist. Nur leider hat die VM heute angerufen um mir klar und absolut unmissverständlich ihre Haltung zum Thema Hundebetreuung mitzuteilen :sad: einen triftigen, sachlichen Grund des Verbotes konnte oder wollte sie mir nicht nennen, es gibt weder Beschwerden, Probleme oder sonstiges was gegen die Hundebetreuung spricht.

Ihr passt es einfach persönlich nicht, dass ein Hund einer fremden Person stundenweise von mir betreut wird, dabei interessiert es diese Frau absolut nicht das während diesem Zeitraum der Betreuung der Hund fast ausschließlich draußen Gassi geführt wird und quasi nur zur kurzen Erholungspause und um einen kleinen Snack einzunehmen in meiner Wohnung ist. Eigentlich kann man davon ausgehen das diese Form der Hundebetreuung akzeptabel ist und den Umständen entsprechend zumindest geduldet wird.

Nur in meinem Fall hat die VM ein persönliches Problem damit das ich einen Fremdhund in Betreuung habe, dabei ist dieser Hund absolut stubenrein ist Hundehaftpflichtversichert und natürlich steuerlich angemeldet, hat sogar jetzt während der Läufigkeit eine spezielle Hose die in der Wohnung und im Treppenhaus getragen wird damit keine Flecken entstehen, selbst wenn ein paar Tropfen daneben gehen sollten wird dies sofort von mir beseitigt.

Auch die Nachbarn im Haus haben keine Einwände solange der Hund nur wenige Stunden am Tag unter meiner Betreuung ist. Auch ein Maulkorb wäre denkbar falls jemand im Haus Angst vor diesem Hund haben sollte (es ist eine Schäferhund-Mix Hündin die sehr große Angst vor fremden Menschen hat, inzwischen habe ich mit ihr große Fortschritte erreicht, das Training gibt mir Selbstvertrauen und Bestätigung). Ich arbeite mit Clicker, Hundepfeife und positiver Verstärkung was zu einer sehr liebevollen und empathischen Beziehung zu diesem einem Hund geführt hat. Wir beide helfen uns gegenseitig bei unseren Angst/Panikgefühlen und sozialen Phobien. Diese Hündin hat für mich einen elementaren, therapeutischen Wert der unersetzbar ist.

Was nun machen? es geht mir gar nicht gut it der derzeitigen Situation..... selbstverständlich würde ich sofort umziehen, nur erstmal eine bezahlbare Wohnung finden wo Hundehaltung grundsätzlich erlaubt oder geduldet ist.... :sad:

https://youtu.be/IQ9wR2JUiR8

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
Was nun machen?

Sich entscheiden: es lassen oder durchziehen und es notfalls mit der Vermieterin vor Gericht ausdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, der Hund ist Gast, Besucher - nicht mehr und nicht weniger.


Der Hund ist weder Gast noch Besucher, er ist einfach nur Hund, und hat auch den Status eines Gastes oder Besuchers nicht, er fällt unter "Hundehaltung", die vom VM
mit wichtigem Grund abgelehnt werden kann, oder erlaubt werden muss.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#22
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Kiaraw81):
Was nun machen? es geht mir gar nicht gut it der derzeitigen Situation..... selbstverständlich würde ich sofort umziehen, nur erstmal eine bezahlbare Wohnung finden wo Hundehaltung grundsätzlich erlaubt oder geduldet ist..


Ist es Dir evtl. möglich, sich in einem Tierheim nützlich zu machen? Dort wäre man dankbar, wenn ein Hund regelmäßig ausgeführt wird. Es würde Dir in Deiner Situation als Mieter in dem Haus viel Stress sparen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Der Hund ist weder Gast noch Besucher, er ist einfach nur Hund, und hat auch den Status eines Gastes oder Besuchers nicht, er fällt unter "Hundehaltung", die vom VM
mit wichtigem Grund abgelehnt werden kann, oder erlaubt werden muss.
Diese Sichtweise ist von der Rechtslage meiner Meinung nach nicht gedeckt. Es ist ein Unterschied, ob ein Hund wenige Stunden zu Besuch oder dauerhaft dort ist. Wenn man spitzfindig ist, sagt das auch schon der Begriff Hundehaltung. Der Halter dieses Hundes ist ein anderer. Der Hund wird zeitweise dort betreut. Das wäre Hundebetreuung und nicht Hundehaltung.

Ich will mich aber jetzt nicht auf Wortklaubereien einlassen. Realistisch wird der Vermieter schon sehr spezielle Gründe vorbringen müssen, um diese Hundebetreuung zu untersagen. Aufgrund der früheren Hundehaltung und der Tatsache, dass es dort im Haus andere Hunde gibt, fällt Allergiker oder mögliche Schäden in der Wohnung vermutlich aus. Eigentlich bleiben dann nur spezielle Gründe übrig, die mit diesem Hund zusammenhängen. Dazu müsste der Hund auffällig geworden sein oder sowas.

Rein vorsorglich kann man aber natürlich anbieten, in allen Allgemeinbereichen (Flure, Zufahren und dergleichen) einen Beißkorb anzulegen und diese Bereiche wirklich nur wenn nötig zum Durchgehen mit dem Hund zu betreten. Also z.B. sich mit dem Hund nicht in einem Gemeinschaftsgarten aufzuhalten. Ob eine solche Zusage rechtlich notwendig ist, würde ich jetzt gar nicht beurteilen wollen. Aber sie mag geeignet sein, mögliche weitere Gründe gegen die Hundebetreuung auszuschießen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ist es Dir evtl. möglich, sich in einem Tierheim nützlich zu machen? Dort wäre man dankbar, wenn ein Hund regelmäßig ausgeführt wird. Es würde Dir in Deiner Situation als Mieter in dem Haus viel Stress sparen.
nein, leider ist das örtliche Tierheim sehr abgelegen und ohne eigenen PKW (habe keinen) nicht oder nur sehr schwer erreichbar, zudem nehmen die dort keine neuen Gassigeher.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Diese Sichtweise ist von der Rechtslage meiner Meinung nach nicht gedeckt. Es ist ein Unterschied, ob ein Hund wenige Stunden zu Besuch oder dauerhaft dort ist. Wenn man spitzfindig ist, sagt das auch schon der Begriff Hundehaltung. Der Halter dieses Hundes ist ein anderer. Der Hund wird zeitweise dort betreut. Das wäre Hundebetreuung und nicht Hundehaltung.

Ich will mich aber jetzt nicht auf Wortklaubereien einlassen. Realistisch wird der Vermieter schon sehr spezielle Gründe vorbringen müssen, um diese Hundebetreuung zu untersagen. Aufgrund der früheren Hundehaltung und der Tatsache, dass es dort im Haus andere Hunde gibt, fällt Allergiker oder mögliche Schäden in der Wohnung vermutlich aus. Eigentlich bleiben dann nur spezielle Gründe übrig, die mit diesem Hund zusammenhängen. Dazu müsste der Hund auffällig geworden sein oder sowas.

Rein vorsorglich kann man aber natürlich anbieten, in allen Allgemeinbereichen (Flure, Zufahren und dergleichen) einen Beißkorb anzulegen und diese Bereiche wirklich nur wenn nötig zum Durchgehen mit dem Hund zu betreten. Also z.B. sich mit dem Hund nicht in einem Gemeinschaftsgarten aufzuhalten. Ob eine solche Zusage rechtlich notwendig ist, würde ich jetzt gar nicht beurteilen wollen. Aber sie mag geeignet sein, mögliche weitere Gründe gegen die Hundebetreuung auszuschießen
Danke für die ausführliche Antwort! Nein, der Hund ist null auffällig geworden, hätte der Ehemann der VM den Hund nicht zufällig gesehen wüßten die sicher immer noch nichts von der Hundebetreuung. Momentan ist dieser Hund samt Familie im Urlaub und wird erst Anfang September wieder in die "regelmäßige" Betreuung gehen und auch die Hundebesitzerin möchte von Herzen das die "kleine" während ihrer Arbeitszeit bei mir ist (die Hundebetreuung findet überwiegend draußen statt und der Hund befindet sich nur eine relativ kurze Zeit in meiner Wohnung) da sich inzwischen ein sehr vertrautes Verhältnis ergeben hat :love: von der VM habe ich seitdem letzten Kontakt nichts mehr gehört.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
er fällt unter "Hundehaltung"

Nein, fällt er nicht.

Auch hier empfehle ich mal wieder das lesen und verstehen des Sachverhaltes. Idealerweise vor dem antworten.



Zitat (von cauchy):
Ich will mich aber jetzt nicht auf Wortklaubereien einlassen.

Das ist absolut keine Wortklauberei, es sind einfach zwei ganz verschiedenen Sachverhalte.



Zitat (von cauchy):
Rein vorsorglich kann man aber natürlich anbieten, in allen Allgemeinbereichen (Flure, Zufahren und dergleichen) einen Beißkorb anzulegen

Das halte ich für falsch, das suggeriert eine Gefahr die von den Hund ausgeht, damit serviert man dem Vermieter einen Untersagungsgrund auf dem Silbertablett.


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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cauchy):
Rein vorsorglich kann man aber natürlich anbieten, in allen Allgemeinbereichen (Flure, Zufahren und dergleichen) einen Beißkorb anzulegen


Das halte ich für falsch, das suggeriert eine Gefahr die von den Hund ausgeht, damit serviert man dem Vermieter einen Untersagungsgrund auf dem Silbertablett.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber ich habe die Rasse des Hundes nicht gefunden. Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit von diesen Rasselisten. Aber sollte der Hund aus welchen Gründen auch immer darunterfallen, ist das kurzfristige Anlegen eines Beißkorbes meiner Meinung nach ein kleiner Preis für die nachbarschaftliche Ruhe. Ist zwar vermutlich nicht notwendig, aber wenn's dem Frieden dient ...

Ich habe halt keine Ahnung, warum die Vermieterin so reagiert. Normalerweise ist ein Vermieter ja froh, wenn ein Mieter regelmäßig Miete zahlt und unproblematisch ist. Vielleicht ist sie aber auch nur beleidigt, weil sie der Meinung ist, man hätte sie vorher fragen müssen. Dagegen kann man dann aber wenig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber sollte der Hund aus welchen Gründen auch immer darunterfallen, ist das kurzfristige Anlegen eines Beißkorbes meiner Meinung nach ein kleiner Preis für die nachbarschaftliche Ruhe.

Entweder der Hund hat die Auflage das er so was tragen muss - oder nicht.

Legt man so einen an, suggeriert man eine Gefahr die nicht vorhanden ist, da schafft man dann einen "Beweis" für etwas das es gar nicht gibt, man schwächt seine Position damit unnötig.



Zitat (von cauchy):
Ich habe halt keine Ahnung, warum die Vermieterin so reagiert.

Falls das so ist, dass der Beißkorb das lösen würde, dann sollte man da mit der Vermieterin absprechen und möglichst gut dokumentieren - nicht das einem später einen Strick draus dreht.


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#29
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine zierliche, top erogenen, liebe und ruhige Schäferhund-mix Hündin mit ca. 19 kg. Ja, wahrscheinlich liegt es an der persönlichen Befindlichkeit der VM das ich vorher nicht angekündigt habe mit dem Hund einer guten Bekannten einige Male pro Woche Gassi zu gehen aber da sollte ich wohl auch immer mitteilen wann ich wo einkaufen gehe oder sonst wohin fahre....sorry, habe noch so etwas wie ein Privatleben und selbstverständlich wird NIEMAND im Haus durch den Hund belästigt oder gestört. In den direkt umliegenden Nachbarhäusern wohnen überall Hunde die teilweise sehr laut und auffällig sind das ist bei meinem Betreuungshund absolut nicht der Fall da zusammen mit Hundeschule, Frauchen und mir daran gearbeitet wir das der Hund kein "Kläffer" wird :)

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#30
 Von 
Kiaraw81
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte "erzogene" heißen ;)

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