Hallo zusammen! Es geht um folgendes:
Wir sind dieses Jahr in eine neue Mietwohnung in einem 2-Familien-Haus gezogen (mit uns also 2 Parteien im Haus). Beide Parteien sind Mieter, die Vermieter wohnen nicht hier. Im Mietvertrag ist zur Tierhaltung folgendes festgehalten:
Zitat:1. Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und der Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht.
2. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.
Daraufhin haben wir mit den anderen Mietern im Haus geredet, ob wir uns einen Hund anschaffen könnten. Diese meinten sie haben kein Problem damit und deshalb haben wir das dann auch gemacht.
Der Vermieter meinte jetzt, dass das ja so überhaupt nicht geht, wir hätten ihn fragen müssen und Haustiere seien nur "Kleintiere", da falle ein Hund nicht mehr darunter.
Direkte Konsequenzen oder die Forderung den Hund abzuschaffen hat er bisher nicht geäußert. Aber für den Fall, dass das noch kommt und wir da durch reines reden nicht weiterkommen. Wie wäre denn die rechtliche Lage in diesem Fall? Vor allem weil die anderen Mieter sich ja nicht belästigt fühlen.
LG und danke schonmal.