Hundehaltung Mietwohnung

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1868 Beiträge, 512x hilfreich)
Hundehaltung Mietwohnung

Hallo zusammen! Es geht um folgendes:

Wir sind dieses Jahr in eine neue Mietwohnung in einem 2-Familien-Haus gezogen (mit uns also 2 Parteien im Haus). Beide Parteien sind Mieter, die Vermieter wohnen nicht hier. Im Mietvertrag ist zur Tierhaltung folgendes festgehalten:

Zitat:
1. Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und der Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht.

2. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.


Daraufhin haben wir mit den anderen Mietern im Haus geredet, ob wir uns einen Hund anschaffen könnten. Diese meinten sie haben kein Problem damit und deshalb haben wir das dann auch gemacht.

Der Vermieter meinte jetzt, dass das ja so überhaupt nicht geht, wir hätten ihn fragen müssen und Haustiere seien nur "Kleintiere", da falle ein Hund nicht mehr darunter.

Direkte Konsequenzen oder die Forderung den Hund abzuschaffen hat er bisher nicht geäußert. Aber für den Fall, dass das noch kommt und wir da durch reines reden nicht weiterkommen. Wie wäre denn die rechtliche Lage in diesem Fall? Vor allem weil die anderen Mieter sich ja nicht belästigt fühlen.

LG und danke schonmal.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9155 Beiträge, 4274x hilfreich)

Die Vermieter haben hier eine eher unübliche Mietvertragsklausel verwendet. Typischerweise werden Klauseln genommen, wo Kleintierhaltung erlaubt ist und der Vermieter bei Hunden/Katzen um Erlaubnis gefragt werden muss. Diese darf unbegründet zwar nicht verweigert werden, aber es lässt sich trefflich diskutieren, was alles als Grund ausreicht.

Möglicherweise haben die Vermieter so etwas im Kopf. Dann wäre eurer Vorgehen nämlich definitiv nicht korrekt gewesen. Eure Klausel sieht jedoch anders aus. Hunde und Katzen sind nunmal auch Haustiere. Und allgemein üblich ist das Halten von einem Hund bzw. einer Katze auch. Die Klausel sieht auch keine Genehmigungspflicht durch den Vermieter vor. Von daher sehe ich erstmal nichts, was ihr falsch gemacht habt. Sollte die Tierhaltung zu Problemen bei den Nachbarn führen, kann sie aber untersagt werden. Ihr solltet euch also Mühe geben, dass dies nicht passiert und euren Hund entsprechend erziehen.

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1868 Beiträge, 512x hilfreich)

Danke sehr, das ist schonmal hilfreich. Ich würde die Klausel nämlich genau so lesen / verstehen, wie du es beschrieben hast. Dass ein Hund eben auch "allgemein üblichen Vorstellungen" entspricht.

Deshalb gingen wir ja davon aus, dass ein Hund auch in Ordnung ist und mit den anderen Mietern hier haben wir ja extra nochmal geredet und diese haben kein Problem damit. Damit das so bleibt, haben wir natürlich vor unseren Hund zu erziehen. Sind auch schon in der Welpenspielgruppe und danach dann eben Hundeschule, wenn er etwas älter ist. ;-)

Dann werde ich jetzt von meiner Seite erstmal gar nichts unternehmen und der Dinge harren, die da kommen.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

Sehe ich wie Cauchy. Wenn der Vermieter nur Kleintiere gemeint hätte, dann hätte er es schreiben sollen. Hat er aber nicht und Hunde sind nun mal Haustiere.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8273 Beiträge, 3703x hilfreich)

Zitat:
ann werde ich jetzt von meiner Seite erstmal gar nichts unternehmen und der Dinge harren, die da kommen.


Zitat:
Der Vermieter meinte jetzt, dass das ja so überhaupt nicht geht, wir hätten ihn fragen müssen.............Direkte Konsequenzen oder die Forderung den Hund abzuschaffen hat er bisher nicht geäußert. Aber für den Fall, dass das noch kommt und wir da durch reines reden nicht weiterkommen. .......


Dem könntet ihr vorbeugen: Der VM hat zwar keine rechtliche Handhabe, aber ihr könntet - unabhängig davon, wer Recht oder Unrecht hat- Verständnis dafür zeigen, dass er sich "überrannt" fühlt und einem sich steigernden Groll und einer evtl. gerichtlichen Auseindandersetzung entgegenwirken, wenn ihr ihn ansprecht und man versönlich auseinander geht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1868 Beiträge, 512x hilfreich)

Mit ihm reden müssen wir wegen was anderem demnächst so oder so, da wird das Thema Hund auch aufkommen. Natürlich versuchen wir eine einvernehmliche Lösung zu finden. ;-)

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

Ihr könnt ihn ja freundlich darauf hinweisen, dass eure Klausel, so wie er sie gemeint hat, leider unwirksam ist, aber für zukünftige Mietverträge hättet ihr eine gültige Klausel für ihn, die da lautet:

Zitat:
IV. Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Einwilligung kann aus wichtigem Grunde widerrufen werden, soweit Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn, sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstückes vorliegen.


Wir haben noch zusätzlich drin:

Außerhalb der Wohnung sind Hunde an der Leine zu führen.
Bei der Haltung von Zierfischen in einem Aquarium verpflichtet sich der Mieter, eine entsprechende Wasserschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Haltung von sog. Kampfhunden bzw. deren Mischlingsformen ist generell verboten.


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