Hundehaltung - Trotz Mietvertragsklausel Chance zu unserem Hund zu kommen?

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung - Trotz Mietvertragsklausel Chance zu unserem Hund zu kommen?

Wir haben unsere Vermieterin gefragt, ob sie damit einverstanden ist, ob wir einen Hund halten dürfen. Ihre Aussage war: ich bin dagegen.

Jetzt habe ich aber auf verschiedenen Seiten gelesen, dass dies nicht einfach so verboten werden darf, kommt jedoch auf den Mietvertrag drauf an. In unserem Mietvertrag steht unter § 17 Tierhaltung:

Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

Jetzt meine Frage, haben wir vielleicht doch noch eine Chancre zu unserem Hund zu kommen?

Viele Grüße
Eunomia


-- Editiert am 30.10.2009 21:39

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14 Antworten
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#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Ihr habt auch eine Chance, im Lotto zu gewinnen, aber bei wirksamer Klausel im Mietvertrag bei ablehnender Haltung der VM sieht es mit einem Hund in der Wohnung eher mau aus.



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#2
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe aber jetzt auf verschiedenen Seiten gelesen, dass so eine Klausel auch rechtswidrig sein kann, bei privaten Vermietern. Blicke da aber nicht mehr wirklich durch. M.E. müßte sie aber auch zumindestens einen Grund angeben??

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#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Braucht sie nicht.



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#4
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, danke, aber so einfach geben wir uns nicht geschlagen ;)

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#5
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@HighwayToHeaven

Wir sind schon seit längerem dabei eine Wohnung zu suchen, eben wegen dem Hundewunsch, mit dem wir uns schon sehr lange beschäftigen. Aber leider ist es nicht so einfach. Meistens ist bei den Mietangeboten schon im Vorfeld keine Hundehaltung erlaubt. Man ist so ohnmächtig. Wir wollen ja keinen Kampfhund oder soeinen in der Richtung.


Viele Grüße

Eunomia

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#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bist du aber einer von wenigen.

Wir wollen uns einen Labrador holen.

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#9
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das seh ich auch genau so, Kinder haben wir auch, aber schon größer.

Wir sind auch grade ein bißchen sprachlos, da wir mit so einer Reaktion nicht gerechnet haben, da wir schon über 10 Jahre in dieser Wohnung wohnen. Aber naja, jedem das seine.

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#11
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns im Haus sind 6 Parteien bis auf zwei Mietwohnungen sind die anderen Eigentümer. Der VM das zu sagen haben wir auch schon überlegt, sind uns aber nicht sicher ob das richtig ist.

Einen Hund hat keiner, aber einer eine Katze. Habe auch schon hier im Haus mit allen gesprochen, keiner hat was dagegen, wenn wir einen Hund hätten.

Über´s Knie brechen tun wir die Anschaffung nicht. Wir machen uns schon länger Gedanken darüber. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, da ich nicht mehr Vollzeit arbeite und den Hund auch mit ins Büro nehmen könnte, wenn keiner von uns zu Hause ist.

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#13
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Über einen Beschluß der Eigentümergemeinschaft (gegen Hundehaltung) könnte der Vermieter sich ohnehin nicht hinwegsetzen.



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#14
 Von 
eunomia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das ist ja mal ein Anfang, also könnten wir es doch noch versuchen. Hier im Haus sind sogar alle bereit das zu unterschreiben.

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