Hundehaltung - Untersagung obwohl Vermieter selbst 2 Hunde hat?

30. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)
Hundehaltung - Untersagung obwohl Vermieter selbst 2 Hunde hat?

moin moin,

ich wohne in einem 2 Familienhaus. Direkt unter uns die Vermieter. Diese haben 2 Hunde. Uns wurde das Halten unserer Katze gestattet. Nun zu der Frage: Wir möchten ein Hund aus dem Tierheim "adoptieren". Ein Golden Retriever". Sehr liebes Tier. Gibt kein Laut von sich, Stubenrein...also absolut stilles Tier. Unser Vermieter stimmt der Haltung dieses Tieres NICHT zu. Obwohl dieser 2 Hunde selbst hat. Aussage des Vermieters. Wenn wir uns oben einen Hund halten, riechen das seine eigenen und fangen an zu kleffen...Was ist das für eine Aussage? Dann hat er doch ein Problem mit seinen Hunden und nicht wir mit dem Golden Retriever?!?

Kann er, obwohl er der Katzenhaltung zugestimmt hat und selbst 2 Hunde im Haus hat, uns die Hundehaltung verbieten???

Notfalls würden wir umziehen, aber trotzdem interessiert mich schon Ihre Aussage dazu. Er hat selbst 2 Hunde in diesem Haus und will es uns verbieten. Das stellt doch eine Ungleichbehandlung dar?

Es existiert nur ein Standartmietvertrag aus dem Schreibwarenladen. Dort ist aufgeführt, Haustierhaltung ausser Kleintiere etc etc nur mit Zustimmung des Vermieters.

Ferner steht bei vorübergehenden Aufenthalt von anderen Tieren kein Eintrag bei den -Tagen- die er hätte ausfüllen können im Mietvertrag. Somit könnten wir den Hund doch, im Falle einer rechtlichen verneinung Ihrerseits am Wochenende zur pflege nehmen bis wir eine neue Wohnung haben oder?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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60 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

---Das stellt doch eine Ungleichbehandlung dar?---

Dieser Satz stößt mir übel auf. Vermieter und Mieter sind niemals gleich.
Der Vermieter stellt eine Wohnung im Wert von mehreren Zehntausenden von Euros zur Verfügung, für die er möglicherweise eine hohe Kreditrate zu zahlen hat, und er kann diesen Wohnraum nicht einmal selber nutzen.
Der Mieter tut das nicht, sondern besinnt sich pausenlos auf seine vermeintlichen Rechte.

Sowas hab ich auch kennengelernt. Unsere Parasiten wollten unentgeltliche Gartennutzung, und waren der Auffassung, daß schließlich genug Gartenfläche für alle vorhanden sei. Wir würden schließlich auch draußen herumrennen und ebenso unser Besuch.

Ich pack mich echt am Kopp.

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#2
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

ähm danke für den sachlichen TIP. hat sehr geholfen. Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen, nicht gestrichen etc, Laminat in Eigenkosten verlegt, gestrichen etc etc. Also sind uns diese Kosten entstanden. Also würde eine Abnutzung durch das Tier nicht in Frage kommen. Selbst wenn, es sind unsere Gelder in der Wohnung (siehe Laminat und komplett gestrichen). Wir hatten zwischenzeitlich eine 2. Katze. Die wurde akzeptiert auch ohne das wir vorher gefragt hatten. Und nun soll der Hund, der absolut rein ist, nicht akzeptiert werden??? schon komisch oder?

Im übrigen pochen wir sonst niemals auf unsere Rechte, eher halten sich die Vermieter bei ins auf, als wir bei denen. Gartennutzung wurde angeboten, nehmen wir aber nicht an. Ausser wenn wir zum Grillen geladen werden. Wir wissen das schon zu trennen.

LG Anke :)

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

-- Editiert von anke1975 am 30.03.2006 12:42:42

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#3
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Es geht mir lediglich um die Sichtweise, alles andere steht auf einm anderen Blatt.

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#4
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

klar verstehe ich ja. hast du denn einen tip für mich? will das tier jetzte erstmal nur für 2 tage zur pflege holen in der woche, dagegen spricht ja nichts rein vom mietvertrag her oder? :) muss ja selbst sehen wie er sich in den 4 wänden verhält. LG Anke

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@anke1975
sie können katzen nicht mit hunden vergleichen. katzen zählen unter "kleintierhaltung" und könne somit nicht verboten werden. bei der hundehaltung siehts da anders aus. wenn ihr vermieter nicht zustimmt haben sie schlechte karten. das argument, er hat selber einen hund zählt auch nicht.
gruss,
kristijan

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Es ist die freie Einscheidung des Hausbesitzers die Haltung von Hunden zu erlauben oder nicht. Dies gilt selbst dann, wenn im gleichen Haus, die einen Mieter einen Hund haben und die anderen dies nicht dürfen.

Voraussetzungen ist, dass der Mietvertrag eine Klausel enthält, dass die Tierhaltung der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf.

Eine Ausübung von Gleichbehandlung ist für den Vermieter nicht notwendig

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#7
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

aber er muss ja seine ablehnung begründen. dieses hat er mündlich getan!...mit der aussage, seine hunde würden bellen wenn bei uns in der wohnung auch einer wäre....das kann er ja nicht wissen, weil "unsere" ja noch nicht einmal hier war...also wenn seine sich dann friedlich verhalten, kann er dieses argument ja nicht mehr aufführen oder? schließlich muss ja ein vernünftiges Argument vorgetragen werden...Im übrigen habe ich rausbekommen, dass die beiden für ihr Hunde KEINE hundesteuer zahlen....lol

LG anke

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

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#8
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
aber er muss ja seine ablehnung begründen


das wäre mir neu.

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#9
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Einen Tipp, ja, den hab ich. Rein rechtlich geht da gar nichts, das haben meine Vorredner ja schon dargestellt.

Da hilft nur ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter. Aus dem, was Du so schreibst, schließe ich, daß die Vermieter nette Leute sind.

Sollten sie einverstanden sein mit der kurzzeitigen Aufnahme des Hundes, hast Du schon gute Karten. Solltest Du es auch noch schaffen den Kontakt zu den anderen Hunden herstellen zu können, und sie vertragen sich gut, dann kann es sogar sein, daß sich es die Vermieter noch anders überlegen.

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#10
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

ja das kann natürlich sein. ich hoffe das es so klappt alles. ja die sind auch nette leute. aber die melden sich nur wenn DIE was wollen, also wenn ich dinge erledigen kann (sachen am pc machen, schreiben erstellen etc)...ähm einen ofen wollen die mir auch verbieten obwohl die auch einen haben und ein 2. an der esse könnte. kommt mir manchmal so vor, als wenn die es alles nur allein haben wollen und es mir nicht gönnen, verstehst? das is schade, zumal ich ja auch alles kosten tragen würde.....aber mal schauen wie sich die hundesache entwickelt. hoffe natürlich, dass das tier friedlich ist und niemanden da unten stört. wobei seine fusshupen mir morgens schon auf den rettich gehen wenn keiner zuhause is unten...lol :)

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

stimmt hört sich an, als wenn die mieter nur untermenschen sind ): aber für produktive TIPS bedanke ich mich natürlich

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

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#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

@volker:
---Was hälst Du von Vertragspartnern mit Rechten und Pflichten---

Damit hatte und habe ich kein Problem. Ich habe sogar meine Pflichten gewahrt, während meine Mieter sie verletzt haben.

und ansonsten gleichwertig?!!?

Den menschlichen Aspekt habe ich hier nicht zur Debatte gestellt.

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#15
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ach ja, noch was.
Volker, schau mal auf Ankes Signatur.

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#16
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Volker,
wie meinst du das?

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#18
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Anke,

nimm doch einfach einen Hund auf, dann kannst Du außerdem die Miete mindern, wenn die Vermieterhunde Dich mit Hundegebell belästigen. ;) So kannst Du sehr schnell und sehr effektiv Dein Verhältnis zum Vermieter beschädigen, dann entfiele auch das Problem der Einladungen zum Grillen ... ;)
Was machst Du morgens, wenn der Hund Gassi muss? Achja, der Vermieter hatte Gartennutzung angeboten, also raus mit dem Hund ...

Aber mal im ernst, ist es so schwer, den Inhalt von vereinbarten Verträgen zu akzeptieren?

Du bist Mieterin und wenn Du alleine bestimmen willst, wie Du die Wohnung nutzt, kauf Dir selbst eine.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

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#19
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Bah! Bist Du aber Böse JHG!
anke will doch nur alles was der dumme Vermieter auch will! Aus dem Wollen leitet sie ein Recht ab.
Ich will auch den Verdienst des Herrn Ackermann! Du nicht?
Ergo habe ich ein Recht darauf!

Geil - ich geh vor Gericht.

(Schon in meiner Kindheit hatte ich Probleme Wünsche und Realität auseinander zu halten)

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#20
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

ähm ja, nee es geht mir nicht um meine RECHTE. aber WARUM werde mir dinge wie in ofen verwährt? spart schließlich heizkosten und macht die wohnung noch attraktiver als wir sie ohnehin schon für den vermieter gemacht haben. nun ja, garten dürfen wir mit nutzen, machen wir aber nicht! trennen es ja!....ok im mietvertrag steht...etc etc ausser kleintiere MIT zustimmung. is faktum. DANN ....tiere dürfen sich vorrübergehend in der wohnung aufhalten...bei den -anzahl der tagen- ist nichts vom vermieter eingetragen worden. somit is diese aussage....aufentahlt der tiere schwamiig und auslegungssache...was sagt IHR dazu??? danke

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

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#21
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Anke,
der Vermieter teilt offensichtlich Deine Meinung nicht. Warum nicht, kann nur er Dir beantworten, muß er aber nicht.
Laminat verbessert ncht zwangsläufig eine Wohnung, es hat auch erhebliche Nachteile. Und ein Ofen macht Dreck. Für Heizmaterial braucht es Platz. Ebenso wie ein Retriever sehr unangenehm riechen kann, selbst bei guter Pflege.

Ob nun Dein Vermieter so argumentieren würde wie ich, kann ich nicht beurteilen.

@volker: einen Ball spiel ich dir mal zurück. Du sagtest, meine Messies stünden hier nicht zur Debatte.
Dies ist kein freundlicher Umgangston, finde ich. Beachte bitte, daß es sich hier um ein Forum handelt, mit demokratischen Grundsätzen.
Eine Antwort auf meine obige Frage bliebst du mir ebenfalls * schuldig*

Grüße
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Volker,

gründliches Lesen, sachliche Tipps garniert mit ab und zu ironisch verpackten Meinungen, dass macht meine Betreige lesenswert, und bei Dir?

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

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#24
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

o.k. Es macht wohl einen Unterschied, ob ich gewerblicher Vermieter bin, oder privater mit nur einer Wohnung. Und klar, die Kalkulation machts. Verstehe.

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#25
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

@volker: Das Kind braucht nicht zwangsläufig beim Namen genannt zu werden. Es gibt andere Methoden ein Werturteil zu formulieren, nicht wahr?

Im Kern hat JHG recht, ebenso Findus. Wenn einer sich nicht mehr an den Vertrag halten mag, dann soll er ihn auflösen. Nur mit dem, was mir gehört, kann ich nach Belieben umgehen.
Basta ;)

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#27
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Na gut dann mal ernsthaft.
WARUM der Vermieter einer Hundehaltung nicht zustimmen möchte, bedarf keiner Beründung. Im Mietvertrag hat er sich seine zustimmung vorbehalten, wenn er diese nicht gibt kann er das ohne weiteres machen. Es ist sein Haus! Solange er z.B. keine persöhnlichkeitsrechte verletzt darf er durchaus entscheiden wie mit seiner Sache umzugehen ist. Der Mieter hat bei einzug diese regelung unterschreiben und war daher damit einverstanden. Es ist eine denkbar schlechte begründung zu sagen der hat doch selbst Laminat oder Hunde und Kamin. Möglicherweise WOLLTE der Vermieter aus welchen Günden auch immer nicht das die Mietwohnung so ausgestattet wird.
Ich wage auch zu bezweifeln das ein abzug einer Esse gleichzeitig als Kamin genutzt werden darf (mal einen Schornstenfeger fragen).
Im Mietvertrag gibt es durchaus Regeln die sich im Laufe des Vertrages ändern können (anzahl der Persohnen usw) hier bedarf es immer der nachträglichen Einigung die für beide seiten sinn haben sollten. Aber nur zu sagen der Vermieter hat das auch kommt nicht gut.
Der Versuch die Hunde zusammen zu bringen ist wohl das gescheiteste. Zuden mal den Vermieter nach der dauer des Aufenhaltes des neuen Hundes fragen. Sicher kann/wird der Vermieter nicht meckern wenn der Hund für ein Wochenende kommt. Aber wegen der fehlenden anzahl der Tage würde ich den Vermieter nicht ansprechen. Erst wenn es wirklich zu ärger käme.

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#28
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

@ findus...dank mal ein passender rat. ach du, schornsteinfeger haben wir schon gefragt und der sagte, kein thema, kosten würden wir ja tragen sozusagen all inclusive...naja die begründungen sind echt müll..nach dem motto is ni, weil es so is....und sowas soll ein loyaler vermieter sein?!? hmm..schließlich sind wir ihm ja auch gut genug wenn es um dinge geht die wir für ihn machen können...da kommt er dann an. naja wir werden mal mit den wochenenden anfangen mit dem hund und dann mal schauen. nunja, ein anwalt sagte aus, er müsse diese ablehnung begründen...zu den tagen des aufenthaltes des hundes mietvertrag...also der aufenthalt des hundes. dieses feld hat er ja leer gelassen...was wenn er, bei streit, eine zahl nennt wo wir nicht mit einverstanden sind??? wir MÜSSEN ja eine änderung des Vertrages nicht zustimmen oder??? in dem fall kann er uns fristgerecht kündigen, ist das korrekt? LG Anke :)

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"vor dem gesetz sind alle gleich, nur andere sind gleicher!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Volker,

>Wenn zur Tierhaltung gar nichts erwähnt wurde, sind Haustiere m.E. grundsätzlich erlaubt (aber - hier gibt es unterschiedliche Ansichten der Gerichte!)
Wie ist es bei Euch formuliert ??<

Dieses ist bereits im ersten Beitrag beantwortet worden, soviel zu gründlichem Lesen. Meine eigenen Beiträge lese ich nicht, ich schreibe sie. Zu Rechtschreibfehlern, diese dienen der allgemeinen Unterhaltung. Wer sie findet, darf sie behalten.
Was meinst Du mit Logik?

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde noch einmal versuchen ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter zu führen und eine Lösung zu finden. Natürlich kannst Du auch versuchen dich gegen seinen Willen durchzusetzen. Aber bedenke es käme vielleicht vor Gericht, dann mußt Du damit rechnen das der Vermieter so sauer auf Dich ist das er dich loswerden möchte. Und Du kannst mir eines glauben, wenn man eine miese Nachbarschaft oder schlechtes auskommen mit dem Vermieter hat leidet auch die Lebensqualität darunter. Du mußt aber selbst entscheiden ob es Dir daß Wert ist.

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