Hundehaltung Zustimmung ...

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung Zustimmung ...

Im Mietvertrag steht
"Für die Haltung von haustieren bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters.
Die Erlaubnis ist zu Erteilen, wenn Belästigungen der hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, soweit sich die Anzahl in den üblichen Grenzen hält."
Ich habe angefragt und erhielt die Antwort:
(...)teilen wir Ihnen mit, dass eine Hundehaltung aufgrund der vorherrschenden Gegebenheiten nicht gewünscht wird. (...)
Nach erfragen, welche Gegebenheiten damit gemeint wären, kam:
(...) wünscht prinzipiell keine Hundehaltung in seiner Wohnung; hinzu kommt dass es sich um eine kleinere Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt; Probleme jeglicher Art sind erfahrungsgemäß vorhersehbar. (...)

:???: Wenn eine solche Klausel im Vertrag steht, ist es dann rechtens zu behaubten, Hundehaltung sei prinzipiell nicht gewünscht? Dann hätte doch gleich "Hundehaltungsverbot" dringestanden, dann wär ich nie eingezogen.
Und die sachlichen Gründe wurden auch nicht genannt. Ich weiß zB dass die Wohnungsgröße keiner dieser Gründe ist. Das wären u.a. Allergien (im Haus wohnt bereits ein Lab.-Retr.), kleine Kinder (die jüngsten Kinder hier sind um die 20) oder Kampfhunde (ist nicht geplant).
Liebe Grüße, NettyS :)

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27 Antworten
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#2
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

*hasstihrenrechner*

-- Editiert am 22.02.2011 11:44

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#3
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-

-- Editiert am 22.02.2011 11:46

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#4
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:46

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#5
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:47

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#6
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:48

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#7
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:49

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#8
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:49

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#9
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:48

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#10
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

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-- Editiert am 22.02.2011 11:45

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#11
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert am 22.02.2011 11:50

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#13
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

(kann man seine Beiträge auch löschen?)

Aber er leifert keine konkreten Gründe ab.
Es gibt keine ersichtlichen Gründe für eine Ablehnung. Weder die Nachbarn, noch die Wohnung noch irgendetwas anderes. keiner hat Allergien (es wohnt ja noch ein Hund im Haus), ich will mir keinen kampfhund anschaffen, Versicherungen jeglicher Art sind vorhanden...Hundeschule, Hundetagesstätte. Alles verfügbar. Und selbst wenn der hund das ganze Haus zertrümmern würde und keine versicherung bezahlt, wäre er am Ende im Recht und würde sowieso alles bezahlt bekommen (ist natürlich nur das krasseste Beispiel). Wenn er sie prinzipiell nicht duldet, warum schreibt er dann bitte in den MV "nach Zustimmung". Das kann nicht stimmen. und ich lass mich von der Verwaltung auch nicht einfach so abservieren.
Ich hatte nur gehofft, hier ein paar "Gleichgesinnte" zu treffen, die soetwas auch duch haben und Tipps o.ä. haben, wie man ... das regelt.
Und bitte kommt jetzt nicht wieder mit "Ist doch offensichtlich: Nein ist Nein."
in dem falle nicht WEIL sich MV und Aussage/ vermeindlicher Grund "beißen".
Ich sehe das als Schikane seitens der Verwaltung weil ich nicht nachprüfen kann, ob das wirklich die Aussage des Vermieters selber ist. =/

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#14
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
NettyS
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich finds zwar nett, dass es antworten gibt, aber es ist nicht gerade super wenn jeder zweite satz aus "was ist daran so schwer zu verstehen" besteht, ich verstehe es, aber ich habe probleme damit es zu akzeptieren - ist das so schwer zu verstehen? ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die einzige bin, die sich nicht abspeißen lassen will, wenn keine konkreten sondern nur "wenn"-gründe geliefert werden. ich verstehe das als schikane, wie schoneinmal irgendwo erwähnt und es hilft mir leider nichts antworten zu lesen, welche weder hilfreiche ideen noch sonstige ratschläge sondern eigentlich nur... "hauptsache-geschrieben"-texte beinhalten.
schade, aber das sind foren. ich danke allen, die mir wirklich helfen wollten und geb einfach auf weiter zu hoffen.

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#17
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Der Link zum Mieterlexikon von Honigbiene ist doch einwandfrei und beantwortet alle Fragen:

Dein VM hat im Vertrag die Hundehaltung an seine Genehmigung geknüpft, die (Klein-)Tierhaltung nicht ausgeschlossen, also im Vorfeld nichts zu beanstanden.

Selbst wenn einem Mieter die Hundehaltung erlaubt wird, bedeutet das nach gängier Rechtsprechung in den allermeisten Fällen NICHT, dass andere Mieter automatisch das gleiche Recht beanspruchen können. Ein Gericht beurteilte das anders - wobei man immer diesen speziellen Einzelfall sehen muss - und auch du hast die Möglichkeit, dieses Recht zur Hundehaltung einzuklagen. Mit offenem Ausgang.

Es geht hier im Forum nur teilweise um Verständnis, der Rest ist das, womit der TE dann wirklich was anfangen kann und deine Chancen gehen gegen Null.

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#18
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Der Link zum Mieterlexikon von Honigbiene ist doch einwandfrei und beantwortet alle Fragen:

Dein VM hat im Vertrag die Hundehaltung an seine Genehmigung geknüpft, die (Klein-)Tierhaltung nicht ausgeschlossen, also im Vorfeld nichts zu beanstanden.

Selbst wenn einem Mieter die Hundehaltung erlaubt wird, bedeutet das nach gängier Rechtsprechung in den allermeisten Fällen NICHT, dass andere Mieter automatisch das gleiche Recht beanspruchen können. Ein Gericht beurteilte das anders - wobei man immer diesen speziellen Einzelfall sehen muss - und auch du hast die Möglichkeit, dieses Recht zur Hundehaltung einzuklagen. Mit offenem Ausgang.

Es geht hier im Forum nur teilweise um Verständnis, der Rest ist das, womit der TE dann wirklich was anfangen kann und deine Chancen gehen gegen Null.

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#19
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
warum schreibt er dann bitte in den MV "nach Zustimmung".
Das ist übrigens der aktuellen Rechtsprechung geschuldet. Es gibt da so ein nettes Urteil, wonach ein prinzipielles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unwirksam ist, Link habe ich gerade nicht da.
Na ja, da muss ein Juristenschwamm das Ganze halt verwässern, wie auch im genannten Urteil angedeutet wird: Es soll jeweils verhandelt werden können. Wenn der Vermieter nicht will, muss er "Verhandlungssache" daraus machen und dem Mieter also die Möglichkeit geben, ihn dazu zu überrecen. Man weiss ja nie, ob es nicht einer schafft.

Das Ganze hat was mit "Vermeidung unbilliger Härten" oder so zu tun. Du hättest deinen vermieter vorher fragen sollen, der hätte dir so ganz ohne Zeugen eventuell gesagt, dass aus der Hundehaltung sowieso nichts wird.

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Hundehaare im Treppenhaus, Hundehaare in der Wohnung, Hundehaare an der Kleidung, Hundehaare im Essen, dies, obwohl man überhaupt keinen Hund hält...sind genügend Gründe, die ein Vermieter...auch im Namen anderer Mieter nennt.



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"meri befreit von Pikowitzchen"

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#22
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,

also rechtlich ist das meiner Auffassung nach völlig okay. Ich kenne es selber, das der Hund des Hausmeisters ein besonderes "Bleiberecht" genoß aber alle anderen Mieter ein Hundehaltungsverbot zu akzeptieren hatten. Nun, jetzt mal ein nicht juristischer Rat; wenn du dir sicher bist, einen Hund aufnehmen und richtig erziehen zu können (habe selber Hundi und Hororr vor Kläffern :grins: ) dann mache doch einmal ein nettes Schreiben, mit warum, wieso und überhaupt du einen Hund möchtest, wie du dir dies vorstellst (das niemand belästigt wird) und sammle Unterschriften deiner Mitbewohner, das diese damit einverstanden sind. Damit hättest du zumindenst nochmal einen Ansatz ... es vielleicht doch erlaubt zu bekommen. Die Überzeugungsarbeit bei den Mitbewohnern ist allerdings das Schwierigste, wünsche dir viel Glück, Grüßele Farnmausi mit Gina-Monster



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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

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#24
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Ja, rechtlich spielt es keine Rolle, denn der Eigentümer hat das Recht ja oder nein zu sagen ... aber aus meiner persönlichen Erfahrung läßt sich doch manchmal noch reden und überzeugen. Grüßele Farnmausi

... mein Monsterchen hat bisher noch alle rumgekriegt;)

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

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#25
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wen interessiert die Meinung der anderen Mieter ?
Die ziehen aus, andere ziehen ein und schon geht der Ärger los.



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#27
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

...dann muß der Threadsteller (wie immer) selber entscheiden, was für sein Leben wichtiger ist. Die Wohnung oder die Bereicherung des Lebens durch einen Vierbeiner. Rechtlich weiß er nun Bescheid und kann seine Entscheidungen treffen. Dies ist doch wohl eine Zielsetzung dieses Forums, grüßele Farnmausi

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

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