Hi,
Ich wohne mit meiner Familie in einem angemieteten Haus mit Garten. Bei Einzug hatten wir 5 Katzen, wovon noch eine übrig ist.
Vor 2 Jahren schafften wir uns einen Hund an, letztes Jahr einen zweiten.
Naja, es war nicht geplant, aber dieses Jahr bekamen wir junge. Für uns war klar, das erste und letzte mal.
Jetzt kommt meine Vermieterin ins Spiel. Sie gab uns per Einschreiben eine Abmahnung wegen der Hundehaltung und verlangte in dem Schreiben, das die Welpen bis zu einen gewissen Zeitpunkt entfernt werden müssen. Die großen 2 dürften bleiben. Ich ging dann zu ihr rüber, wohnt 5 Häuser weiter.... ich erklärte ihr die Situation und das wir eh alle hergeben. Außerdem sei laut Mietvertrag
die Haltung von Haustieren erlaubt. Das schaute sie sich an und meinte nur: achja, stimmt. Es ist ein großes Haus mit großen Garten auf dem Land. Das Haus habe ich bei Einzug innen und Garten selber saniert. Wohnte vorher ein Messie drinnen.
Aber egal, jetzt hab ich das Problem, das mir ein Hund nicht abgeholt wurde. Wir sollten ihn für einen Familie aufheben, die erst noch in Urlaub fährt um genügend Zeit zu haben. Wir versuchten ihn dann noch zu vermitteln, aber jetzt in der Urlaubszeit und da er jetzt auch schon älter ist, hatte niemand Interesse.
Na gut dachten wir uns, behalten wir ihn. Platz ist da und ans Herz ist er uns auch gewachsen.
Ich habe dann meine Vermieterin angerufen und ihr als erstes erzäht, das meine hünden schon operiert ist und kein Nachwuchs mehr kommt. Als ich ihr von meinen Problem erzählte, sagte sie nur. Der darf auf keinen Fall bleiben. Oder ich kündige euch das Haus. Ich geb dir ein paar Tage, werd ihn los oder ihr könnt packen.
Lange Geschichte.... was meint ihr dazu? Rechtlich bin ich doch auf der sicheren Seite und sie liegt falsch. Mietvertrag erlaubt Haustiere, und im Nachhinein zu verbieten geh doch nicht. Die erste Abmahnung ist doch schon ungültig und eine Kündigung wäre es auch.
Wir haben jetzt eh keine Lust mehr, hier zu wohnen und werden uns was neues suchen. Aber das dauert bestimmt etwas
Hoffe, ihr könnt mich da ein bisschen aufklären!
Danke schonmal
Hundehaltung in angemieteten Haus.
24. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2019 | 22:45
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Hundehaltung in angemieteten Haus.
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. August 2019 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119435 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatAußerdem sei laut Mietvertrag die Haltung von Haustieren erlaubt. :
Wortlaut der Klausel.
#2
Antwort vom 25. August 2019 | 08:31
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
https://www.bilder-upload.eu/bild-a61329-1566714428.png.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-cd2049-1566714481.png.html
So stehts im Vertrag. Und geredet haben wir, das sie nichts gegen Tierhaltung hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. August 2019 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119435 Beiträge, 39726x hilfreich)
Dann wird sie damit
keine wirklichen Erfolg haben.ZitatOder ich kündige euch das Haus. Ich geb dir ein paar Tage, werd ihn los oder ihr könnt packen. :
Also nicht bangemachen lassen, notfalls muss ihr das dann ein Gericht erklären.
#4
Antwort vom 25. August 2019 | 19:19
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Na dacht ich mir doch! Danke! Aber in Krieg mit den Vermieter leben, ich weiß nicht ob ich mir bzw meiner Familie das antue...
#5
Antwort vom 28. August 2019 | 01:09
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Zitathttps://www.bilder-upload.eu/bild-a61329-1566714428.png.html :
https://www.bilder-upload.eu/bild-cd2049-1566714481.png.html
So stehts im Vertrag. Und geredet haben wir, das sie nichts gegen Tierhaltung hat.
Ich lese nicht, daß da etwas ausgefüllt ist in Sachen Hundehaltung...sooo ganz glasklar sehe ich die Sache nicht. Und mündliche Vereinbarungen... Naja, kommt es zum Äußersten, muß halt derjenige, der sich im Recht wähnt, glaubhaft machen, welche Vereinbarung da bestehen soll.
Jedenfalls halte ich es für nicht clever, den Vermieter so zu provozieren.
#6
Antwort vom 28. August 2019 | 07:46
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitathttps://www.bilder-upload.eu/bild-a61329-1566714428.png.html :
https://www.bilder-upload.eu/bild-cd2049-1566714481.png.html
So stehts im Vertrag. Und geredet haben wir, das sie nichts gegen Tierhaltung hat.
Ich lese nicht, daß da etwas ausgefüllt ist in Sachen Hundehaltung...sooo ganz glasklar sehe ich die Sache nicht. Und mündliche Vereinbarungen... Naja, kommt es zum Äußersten, muß halt derjenige, der sich im Recht wähnt, glaubhaft machen, welche Vereinbarung da bestehen soll.
Jedenfalls halte ich es für nicht clever, den Vermieter so zu provozieren.
Eben. Ist nicht ausgefüllt bei 9.1 (12).
Steht ja im zweiten Bild, bei Punkt 12: wenn nicht angekreuzt,ist Tierhaltung erlaubt.
#7
Antwort vom 28. August 2019 | 13:35
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Ah, da hatte ich mich verguckt, habe nur Nr 13 wahrgenommen
Und jetzt?
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