Hundehaltung - kann man da schon von stillschweigender Duldung ausgehen?

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaduma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung - kann man da schon von stillschweigender Duldung ausgehen?

Wir haben uns vor einem Monat einen Hund (Welpe 3 Monate alt) zugelegt, der Vermieter hat uns gekündigt (<- warum ist egal).
Jetzt schreibt uns der Vermieter an, das wir den Hund sofort entfernen sollen, da er seine zustimmung nicht gegeben hat.

Im gleichen Haus (8 Parteien) wohnen hast eine der Hausmeisterinnen seid jahren einen Hund und eine weitere Partei besitzt auch einen.

Braucht es da noch einer zustimmung ??? oder kann man da schon von stillschweigender duldung ausgehen ???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Auch wenn andere einen Hund haben, mußt du deinen Vermieter vorher fragen.
Vermieter hat gekündigt - der, wo du jetzt wohnst? Dann ist es ja egal, wenn du sowieso auszieht.
Aber auch bei einer neuen Wohnung mußt du vorher fragen, ob Hundehaltung gestattet ist. Ich habe selber auch einen. Es kommt meistens darauf an, was man für einen Hund hat. Bei sog. Kampfhunden hast du meistens kein Glück. Aber bei einem kleinen oder einem Wuschelhund sagen die meisten Vermieter nichts. So ist jedenfalls meine Erfahrung.
Lg

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. auf jeden fall reicht der umstand, dass andere mieter durchaus einen hund halten, um der aufforderung, das tier sofort zu entfernen, widerstand entgegen zu setzen, bis ihr ausgezogen seid. diese forderung ist doch offenkundig unbillig.

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