Hundehaltung - mündliche Zusage, Nachbarn auch alle dafür, dann doch verboten!?

5. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
dog-lovers
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung - mündliche Zusage, Nachbarn auch alle dafür, dann doch verboten!?

Hallo

wir brauchen dringend rat..
wir leben in einem 4 familien mehrfamilenhaus( 3 zimmer wohnung). wir sind vor kurzem esrt eibgezogen und hatten den vermieter schon vor dem einzug gefragt ob wir uns einen hund anschaffen dürften. er sagte dazu ja wenn unsere nachbar nix dagegen hätten. dafür haben wir auch zeugen. so gemacht getan haben wr die unterschriften von unseren nachbar das sie nix dagegen haben das wir uns einen ganz kleinen hund um genau zu sein einen jack russel mischling holen.
in unserem mietvertrag steht der übliche satz: tierhaltung verboten, bis auf klein tiere.... SOFERN DIE PARTEIN ETWAS ANDERES WÜNSCHEN, BEDARF ES EINER VEREINBARUNG."

für alle heißt das wenn die nachbarn nix dagegen haben können wir uns unseren hund holen.

naja wir dem vermieter geschrieben, da er noch 3 weitere häuser imgleich baustil hat hintereinander also genau nneben uns und in diesen häusern leben auch insgesamt 4 hunde. doch er schreibt auf einmal ohne einen grund in unserem haus ist es verboten hunde zu haben und es wird auch nie erlaubt werden.

zudem muss ich noch sagen das ich psychisch nicht sehr gut geht, da ich sehr viel durchgemacht habe in den letzten jahren und ein hund für mich eine terapie wäre.

wir haben uns inzwischen schon einen hund gekauft der am 6.6. zu uns kommen soll. doch der vermieter lässt überhaupt nicht mit sich reden, er geht auf nix ein. wir wissen nicht weiter er droht sogar mit kündigung.
doch wir wollen uns den hund holen da ich es nicht einsehe das er einem miter hunde erlaubt und uns nicht.

weiß wer rat?

komme aus hamburg vielleicht auch nen guten anwalt.?

lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

*schubs*

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Hallo,
wir haben uns auch gleich nach dem Einzug einen Hund geholt und auch bei uns steht der übliche Satz drin. Wir haben auch nur telefonisch dies besprochen. bei uns im Haus haben noch 3 Parteien auch einen Hund. Einen Wohnungsüblichen Hund und keine riesigen Hunde. Wir hatten dann mal Streß mit der VM und da hab ich mir auch gedanken gemacht. Wir wurde dann gesagt und ich hatte auch im Internet nachgelesen, dass wenn in dem Haus bereits Hunde sind kann es nicht einem verboten werden und dem anderen nicht. Es muss sich halt nur im normalen Bereich verhalten mit der Haltung und der Größe. Und es darf keine Belästigung für andere darstellen (Bellen usw.)
So ist mein Wissensstand, denn wir haben auch keine zusätzliche schriftliche Vereinbarung.
Ich hoffe ich konnte helfen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

ganz so einfach ist es leider nicht und auch die Rechtsprechung ist da sehr uneinheitlich.
Es kommt häufig auf die Formulierung im Mietvertrag an.
Beispiele hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/
frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Haustierhaltung/hh1.htm

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