Hundehaltung untersagt. Aber ander Mieter dürfen Hunde halten

26. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
samy123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung untersagt. Aber ander Mieter dürfen Hunde halten

Es geht um folgenden Sachverhalt.
Wir haben unsere Hausverwaltung bezüglich der Haltung eines Labrador angefragt, da im Mietvertrag steht Hundehaltung nach Absprache möglich.
Einige Mieter unseres Mehrfamilienhauses haben auch einen Hund, daher dachten wir dies sei auch kein Problem nach vorheriger Abstimmung.
Bei einem kurzen Telefonat mit der Hausverwaltung wurden mir Bedenken geäußert, da ein Labrador ein großer Hund sei und wenn nur ein kleiner Hund in Frage käme.
Ebenfalls wurden Bedenken geäußert bezüglich Schaden in der Wohnung bzw. auf dem Boden durch die Krallen des Hundes auf dem Laminat.

Warum ein Labrador:
Wenn würden wir uns nur für eine Art Labrador entscheiden wollen, aufgrund der gutmütigen und ruhigen Art. Zudem wäre ich mit dem Hund täglich unterwegs, sodass dieser in der Regel nur Abends da wäre. Ein kleiner Hund passt von der Wesensart (Kläffer usw.) nicht zu uns.
Schäden in der Wohnung:
Bezüglich der Bedenken das der Boden beschädigt werden würden, haben wir von einer Züchterin erfahren, dass dies bei Laminat Boden nicht der Fall ist. Wir würden aber auch eine Hundeversicherung abschließen, in der Wohnungsschäden inbegriffen sind, falls die Hausverwaltung dies wünsche.

Leider wurde uns trotzdem die Hundehaltung untersagt, eine Begründung liegt uns nicht vor.
Wir haben eine größere Wohnung (100qm ) daran kann es auch nicht liegen.
Andere Mieter des selben Vermieters dürfen Hunde halten. Aber nur weil sie kleiner sind?
Kleinere Hunde sind doch ehr schlimmer.....
Außerdem würden wir auch eine Hundeversicherung nehmen bei der etwaige Schäden in der Wohnung inkludiert ist.

Herzlichen Dank schon mal für eine Antwort.

Antwort der Hausverwaltung:
Der Eigentümer hat sich zurückgemeldet.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass er sich gegen eine Hundehaltung ausspricht.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Herzlichen Dank schon mal für eine Antwort. Die Beweggründe Ihres Eigentümers kennt hier auch keiner. Sie haben durch Ihre Unterschrift unter dem MV zugestimmt, daß der Eigentümer die Entscheidung trifft - nun hat er sie getroffen. Es würde Ihnen die Kenntnis der Gründe insofern auch gar nicht weiterhelfen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von samy123mitglied):
Herzlichen Dank schon mal für eine Antwort.

Wie lautet denn eigentlich die Frage?
Ganz pauschal: Der Vermieter kann frei entscheiden wem er die Hundehaltung erlaubt und wem nicht. Er braucht dazu keine Begründung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
samy123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja wir fanden es nur komisch das wir keinen Hund halten dürfen während unsere Nachbarn (3 Hunde in der Nachbarschaft) das dürfen....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Bei der Entscheidung, ob die Haltung eines Hundes zulässig ist, ist eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 14.11.2007 Aktenzeichen– VIII ZR 340/06 ).

Das gilt auch dann, wenn bereits andere Hunde in der Wohnanlage geduldet werden. Es existiert kein allgemeiner Gleichheitsgrundsatz dergestalt, daß der Vermieter dann, wenn er einem Mieter die Hundehaltung gestattet hat, auch anderen Mietern die Hundehaltung gestatten muss. So die nahezu einhellige Meinung vieler Gerichte. Vergleiche LG Berlin, Urteil vom 26. Oktober 1993, Az: 64 S 188/93 ; OLG Hamm, 13. Januar 1981, 4 ReMiet 5/80, NJW 1981, 1626 , .....
Anderer Ansicht war das AG Leonberg, Urteil vom 7. Januar 1997, Az: 5 C 836/96 . Danach sei der Vermieter zu einer weitgehenden Gleichbehandlung seiner Mieter (benachbarte Gebäude) verpflichtet.
(Quelle: Mietrechtslexikon.de)

Du kannst deinen Anspruch gerichtlich prüfen lassen, aber mit ungewissem Ausgang und will man wirklichen diese gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von samy123mitglied):
Ebenfalls wurden Bedenken geäußert bezüglich Schaden in der Wohnung bzw. auf dem Boden durch die Krallen des Hundes auf dem Laminat.


Diese Begründung kann ich zwar nicht nachvollziehen, insbesondere da kleine Hunde scheinbar erlaubt sein sollen und diese genau Krallen haben, die den Boden kaputt machen könnten, aber das hilft auch nicht weiter. Wie HeHe schon sagte, müsste man sich sein Recht zur Not vor Gericht erstreiten mit ungewissen Ausgang.

und by the way

Zitat (von samy123mitglied):
Wenn würden wir uns nur für eine Art Labrador entscheiden wollen, aufgrund der gutmütigen und ruhigen Art.


Meine Erfahrung mit Labradoren (wir haben selber einen), mit ruhig ist da nichts bzw. erst nach entsprechender Auslastung. Labradore sind im Regelfall gutmütig, benötigen aber auch viel Auslastung. Sie laufen nicht nebenher. Man muss sie beschäftigten. Da wartet auf jeden Fall Arbeit auf den Hundehalter.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Für mich ist die Größe eines Hundes schon ein beachtenswertes Kriterium.
Darin liegt auch der Unterschied zu den genehmigten Hundehaltungen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Für mich ist die Größe eines Hundes schon ein beachtenswertes Kriterium und nicht so, dass der Hund größer sein darf, wenn auch die Wohnung größer ist.
Darin liegt auch der Unterschied zu den genehmigten Hundehaltungen.


-- Editiert von Spezi-2 am 26.11.2015 18:26

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Für mich ist "schon ein Hund vorhanden" ein handfester Grund, dass es damit dann genug ist. Denn wenn einer bellt, dann antwortet gern der andere und die Folge ist stundenlanges Gebelle über das sich dann die Mieter beschweren.

Wie dann ein rechtlicher Streit um die Hundehaltung ausgehen wird, kann aber niemand vorhersagen. Ich glaube, dass das auch sehr von der jeweiligen Lebenserfahrung des Richters abhängt.

"Auspendeln" oder "Auswürfeln" bietet sich da zur Entscheidungshilfe an :grins:

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Mich würde das mit der Hundehaftpflicht mal interessieren, ich glaube nicht, dass die ein zerkratztes Laminat ersetzt (Stichwort Allmählichkeitsschaden).....

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