Hundhaltung in Reihenhaus

1. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schwabe1769
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)
Hundhaltung in Reihenhaus

Hallo zusammen
wir wohnen in einen Reihenhaus zur Miete. Mein Sohn würde gerne einen HUnd haben. Unsere Vermieter (von Privat) lehnen einen Hund mit der Begründung "zum Schutz des Bodens" ab. Unsere Küche und die Bäder haben Fliesenboden, 2 Zimmer sind mit über 10 Jahre alter Auslegware ausgestettet und 2 Zimmer mit ca 9 Jahre alten Laminat- Wir haben bereits Kaninchen, die den Boden auch nicht geschadet haben, obwohl es Nager sind. Unsere Nachbarn haben wir auch bzgl einen Hndes befragt, und es gab da keine Einwände.
Ist das Hundeverbot rechtens?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Was genau steht denn dazu in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn der Vermieter stichhaltige Gründe gegen die Hundehaltung vorbringt wäre das
Verbot rechtens.
Ein Mieter kann die Hundehaltung auch einklagen, nur ist das Mietverhältnis dadurch
nicht mehr unbedingt harmonisch, das sollte man bedenken.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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