Ich hätte Fragen bezüglich Mietminderung

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
123Lucy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich hätte Fragen bezüglich Mietminderung


Ich hätte Fragen bezüglich Mietminderung

Im Haus, wo meine Bekannte wohnt sind u.a. folgende Mängel:

• Es gibt keine funktionierende Heizung und somit auch kein Warmwasser
• Es gibt kein fließendes Wasser - Das Wasserleitungssystem muß dringendst komplett repariert bzw. saniert werden.
• Die Toilettenspühlung im Bad EG ist defekt bzw. funktioniert zum größten Teil gar nicht
• Das Bad im EG muß saniert bzw. gerichtet werden
• Fenster müssen dringenst erneuert werden, sie sind zum Teil gesprungen oder „blind"
• Im Keller tritt bei Regen Wasser durch die Kellerfenster ein
• Schimmel an den Wänden
• Das Dach ist undicht – es regnet rein
• Spenglerarbeiten beim Dach müssen dringend erneuert werden – es regnet rein
• Eingangstüre und Fenster im Nebengebäude müssen ausgetauscht werden
• Der Koppelzaun, das Holztor, die Stromüberführung ist sehr bzw. extrem reparaturbedürftig bzw. müssen dringendst repariert bzw. erneuert werden (Bilder hierzu habe ich Ihnen vor längerer Zeit zukommen lassen)
• Kundendienst ist beim Hallenkran dringend erforderlich
• Hecke muß geschnitten werden
• Usw.

Gibt es eine Liste oder kann mir hier jemand sagen um wieviel % kann man in etwa jeweils die Miete kürzen?

Für hilfreiche Antworten danke ich.

Fragen zur Miete?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(327 Beiträge, 18x hilfreich)

100%. Besser ausziehen.

Nein, keine Ahnung, aber da wohnt man nicht freiwillig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Gibt es eine Liste

Ist Dein Google kaputt?



Ansonsten müsste man erst mal schauen, welche der Mängel überhaupt Minderungswürdig sind.

Welche der Mängel waren bei Einzug bekannt oder absehbar?
Wann konkret wurden diese Mängel dem Vermieter gemeldet?
Erfolgte die Meldung gerichtsfest?
Welche Reaktionen gab es seitens des Vermieters?



Zitat (von Toxic_GER):
aber da wohnt man nicht freiwillig.

Ich glaube nicht, das wir hier über Wohnungsmiete reden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36333 Beiträge, 13534x hilfreich)

Fangen wir doch mal ganz von vorne an. Wie lange lebt der Mieter da, was ist im Mietvertrag vereinbart und was konnte man vor dem Abschluss des Vertrages sehen - ich meine Mägel.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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