Ich komme schlecht ins Haus da Haustür nicht schließen tut

17. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.03.2023 07:20:21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich komme schlecht ins Haus da Haustür nicht schließen tut

Vorgestern stand ich gemeinsam mit meiner Freundin vor meiner Wohnung wir wollten ins Haus und stellten fest, dass der Schlüssel am Haupteingang nicht zu drehen geht. Haben es auch mit ihren versucht. Darauf hin habe ich bei meinem Vermieter geklingelt der mir aufmachte und meinte "wieso geht doch, ich weiß es auch nicht.." der Schlüssel hat immer gepasst. Er funktioniert auch bei meiner Wohnungstür einwandfrei. Ich habe dann gestern im offenen Zustand noch versucht zu gucken ob wenn ich den Schlüssel drehe sich irgendwas an der Tür tut- nichts! Welche Rechte habe ich? Ich kann ja nicht immer klingeln die sind ja auch nicht immer da

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Ob an dem Schloss vielleicht tatsächlich etwas defekt ist oder nicht, kann ich von hier natürlich nicht beurteilen.

Ein Defekt an einem Schloss kann durchaus ein schleichender Prozess sein. Da nutzen sich Teile im Inneren im Laufe der Jahrzehnte ab, es klemmt immer öfter und irgendwann geht es dann gar nicht mehr. Das wäre dann ein Mangel an der Mietsache, den der Vermieter beheben müsste. Und da der Mangel im Zweifel ja sogar so gravierend ist, dass der Mieter gar nicht mehr in das Haus kommt, müsste der Vermieter hier sogar sehr zügig handeln. Denn wenn der Mieter nicht in seine Wohnung kommt, ist sie für ihn zu 100% nicht nutzbar und das kann im Extremfall dann auch bedeuten, dass der Mieter die Miete um 100% kürzen kann (aber Achtung! Nicht für den ganzen Monat, sondern nur für die tatsächlichen Tage, an denen die Wohnung gar nicht betreten werden kann!).

Aber ich bin ja ein wenig pragmatisch veranlagt... Hat es denn irgendwer schon mal damit versucht, das Schloss einfach nur zu ölen? Das wirkt oft schon Wunder und das Thema ist erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109320 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von Leonlöwe):
Ich habe dann gestern im offenen Zustand noch versucht zu gucken ob wenn ich den Schlüssel drehe sich irgendwas an der Tür tut- nichts!

Und mit anderen Schlüsselten schon mal getestet?



Zitat (von Leonlöwe):
Welche Rechte habe ich?

Man hat das Recht darauf, das die Schließvorrichtung der Mietsache funktionsfähig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1637 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von guest-12317.03.2023 10:09:24):
Hat es denn irgendwer schon mal damit versucht, das Schloss einfach nur zu ölen?

Mit "ölen" sollte man vorsichtig sein, kann das Gegenteil bewirken.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8264 Beiträge, 3700x hilfreich)

Mann kann den Vermieter um einen neuen Schlüssel bitten.

Vorher evtl. im Beisein des VM den eigenen Schlüssel und sein Unvermögen, die Tür zu öffnen, vorführen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1621 Beiträge, 256x hilfreich)

Könnte es sein, dass vielleicht einfach nur der Schlüssel des Mieters durch Abrieb dermaßen verschlissen ist, dass er die Schließstifte nicht mehr weit genug runterdrückt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen