Vorgestern stand ich gemeinsam mit meiner Freundin vor meiner Wohnung wir wollten ins Haus und stellten fest, dass der Schlüssel am Haupteingang nicht zu drehen geht. Haben es auch mit ihren versucht. Darauf hin habe ich bei meinem Vermieter geklingelt der mir aufmachte und meinte "wieso geht doch, ich weiß es auch nicht.." der Schlüssel hat immer gepasst. Er funktioniert auch bei meiner Wohnungstür einwandfrei. Ich habe dann gestern im offenen Zustand noch versucht zu gucken ob wenn ich den Schlüssel drehe sich irgendwas an der Tür tut- nichts! Welche Rechte habe ich? Ich kann ja nicht immer klingeln die sind ja auch nicht immer da
Ich komme schlecht ins Haus da Haustür nicht schließen tut
Fragen zur Miete?
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Ob an dem Schloss vielleicht tatsächlich etwas defekt ist oder nicht, kann ich von hier natürlich nicht beurteilen.
Ein Defekt an einem Schloss kann durchaus ein schleichender Prozess sein. Da nutzen sich Teile im Inneren im Laufe der Jahrzehnte ab, es klemmt immer öfter und irgendwann geht es dann gar nicht mehr. Das wäre dann ein Mangel an der Mietsache, den der Vermieter beheben müsste. Und da der Mangel im Zweifel ja sogar so gravierend ist, dass der Mieter gar nicht mehr in das Haus kommt, müsste der Vermieter hier sogar sehr zügig handeln. Denn wenn der Mieter nicht in seine Wohnung kommt, ist sie für ihn zu 100% nicht nutzbar und das kann im Extremfall dann auch bedeuten, dass der Mieter die Miete um 100% kürzen kann (aber Achtung! Nicht für den ganzen Monat, sondern nur für die tatsächlichen Tage, an denen die Wohnung gar nicht betreten werden kann!).
Aber ich bin ja ein wenig pragmatisch veranlagt... Hat es denn irgendwer schon mal damit versucht, das Schloss einfach nur zu ölen? Das wirkt oft schon Wunder und das Thema ist erledigt.
ZitatIch habe dann gestern im offenen Zustand noch versucht zu gucken ob wenn ich den Schlüssel drehe sich irgendwas an der Tür tut- nichts! :
Und mit anderen Schlüsselten schon mal getestet?
ZitatWelche Rechte habe ich? :
Man hat das Recht darauf, das die Schließvorrichtung der Mietsache funktionsfähig ist.
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ZitatHat es denn irgendwer schon mal damit versucht, das Schloss einfach nur zu ölen? :
Mit "ölen" sollte man vorsichtig sein, kann das Gegenteil bewirken.
Mann kann den Vermieter um einen neuen Schlüssel bitten.
Vorher evtl. im Beisein des VM den eigenen Schlüssel und sein Unvermögen, die Tür zu öffnen, vorführen.
Könnte es sein, dass vielleicht einfach nur der Schlüssel des Mieters durch Abrieb dermaßen verschlissen ist, dass er die Schließstifte nicht mehr weit genug runterdrückt?
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