Hallo liebe Leute,
vielleicht kann man mir jemand ein bisschen die Sorgen nehmen.
Ich erhalte z. Zt. Krankengeld und werde am 24. Dez. "ausgesteuert". Dann erhalte ich ALG II. Ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist beantragt und wird wohl erst Jan. 2019 bewilligt. Vielleicht auch früher...
Ich kann die teure Miete nicht mehr bezahlen und verfüge über kein Geld für einen notwendigen Umzug. Mietschulden habe ich keine. Ebenso habe ich nicht mehr die Kraft (krankheitsbedingt) für weitere Streitigkeiten mit meinem Vermieter!
Ich tendiere daher zur Resignation und möchte vielmehr gar keine Miete mehr bezahlen. Das Geld möchte ich lieber für einen Umzug verwenden. Die Konsequenzen sind mir bewusst, dennoch bleibt mir kein Ausweg und würde diese Schuld auf mich nehmen...
Zur Sachlage (Kurzform):
• Mitglied im Mieterverein
• Seit 2004 eine 4 Zimmerwohnung. 103 qm.
• 875,- Warmmiete (650,- + 225,- NK)
• Niemals eine Nebenkostenabrechnung erhalten (nach ca. 8 Jahren Nachfragen eingestellt)
2017:
• Mitte 2017 Vermieter verstorben -
• Nachlass (mehrere Immobilien) wurde an einen seiner Neffen übertragen,
• Ende 2017 NK-Abrechnung für 2016 erhalten = 1.600,- Nachzahlung (!)
2018:
• Im März Wasserrohrbruch (Küche - Wände aufgerissen / PVC-Boden zerstört)
• Reparatur durch Eigenleistung (ohne Versicherung) durch Vermieter
• Reparatur Boden erfolgte durch meine Eigenleistung (in Absprache mit Vermieter)
• März: Durch Gespräche (auch Mieterverein) Einigung auf 700,- in Raten zu 70,- / Monat
• Gleichzeitig Angleichung der NK von 225,- auf 325,- (gesamt 975,- + 70,- = 1045,-)
• September 2018 erneute NK-Abrechnung für 2017 (erneute Nachzahlung: nun 630,-)
• Angleichung der NK (s. oben - 100,- x 7 Monate) wurden nicht angerechnet.
D. h. für gleiche Vorauszahlungen nun 1000,- weniger als 2016 ?!?
• Ich bat schriftlich um Erklärungen für den krassen Unterschied.
• Gleichzeitig glich ich die NK-Vorauszahlung mit Kürzung auf 50,- an (die komplette Vorauszahlung für 2018 wären bereits jetzt schon erfüllt)
• Zudem bat ich höflich um Erstattung meiner Eigenleistung (Wasserrohrbruch)
Post vom Rechtsanwalt:
1. Vermieter fühlt sich durch meinen Klärungsbedarf beleidigt,
2. Fristsetzung der Nachzahlung i. H. von 630,- (2017) bis 31.Okt.18
3. Kostenerstattung für den Rechtsanwalt zu meinen Lasten (ca. 80,-)
4. Mieterhöhung von 650,- auf 745,- + NK 335,- (Gesamt 1070,-)
• Mieterverein ist darüber informiert.
• Es wird um erneute Ratenzahlungen gebeten werden.
• Die Mieterhöhung (z. Jan 2019) wird im Dezember behandelt.
Obwohl alles (noch) im grünen Bereich erscheint und ebenso diese Probleme scheinbar (zumindest halbwegs) zu lösen sind, habe ich bereits jetzt schon aufgegeben. Das liegt daran, dass offenkundig erkennbar ist, dass der Vermieter mich als "Störer" ansieht und mich mit den letzten "Angriffen" loswerden will...
"Sorry" für den langen Text.
Aber was soll ich bloß tun???
Ich resigniere durch Vermieterstreit; Mieterhöhung;
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIch tendiere daher zur Resignation und möchte vielmehr gar keine Miete mehr bezahlen. :
Was für ein absonderlicher Gedanke.
Das JC wird zumindest für ein halbes Jahr die vollen Mietkosten tragen.
ZitatDas Geld möchte ich lieber für einen Umzug verwenden. :
Das kann man auch anders regeln. Holen SIe sich Unterstützung. Suchen Sie eine caritative oder diakonische oder freie Beratungsstelle auf. Sie benötigen Hilfe für alles Lebenslagen.
Das Amt wird Ihnen auf Dauer keine 100 m2 bezahlen. Am besten Sie suchen sich mit Hilfe einer Beratungsstelle eine neue Wohnung, die als Leistungsempfänger dann auch vollständig vom Amt gezahlt wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/wann-uebernimmt-das-jobcenter-die-umzugskosten-nach-22-sgb-ii/
Statt resignieren, besser googeln...
Das Jobcenter zahlt dir wohl den Umzug, wenn du in eine billigere Wohnung umziehst.
Wenn dir deine Freunde helfen zahlt das Jobcenter laut diesem Artikel auch den Kasten Bier...
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 01.11.2018 18:28
Erstmal die ausstehenden nicht verjährten Abrechnungen und Rückzahlungen mit Hilfe des Mietervereins eintreiben.
Hallo,
wenn Sie wirklich alleine auf ca. 100 qm wohnen, dann können Sie sich drauf verlassen, dass das Amt schnell auf einen Umzug drängt. Was ein Grund ist, die Sache gleich anzugehen.
Theoretisch können Sie den Vermieter anschreiben, und bitten eine (z.B. möblierte) Untervermietung eines Zimmers zuzulassen. Finanzielle Schwierigkeiten sind ein "wichtiger Grund". Es soll nur sichergestellt sein, dass der Untermieter im Falle eines Auszugs zum gleichen Zeitpunkt auszieht.
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