Ich wohne in einer WBS Wohnung. Meine Frau ist ausgezogen. Muss ich auch?

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich wohne in einer WBS Wohnung. Meine Frau ist ausgezogen. Muss ich auch?

Hallo,

ich wohne seit 2 Jahren in einer Wohnung, die ich mit WBS bekommen habe. Ich habe diese Wohnung mit meiner Frau bekommen, weil ich Harziv empfänger bin. Sie war Studentin, daher hatte sie keinen Anspruch dafür. Danach ist sie Fürs Auslandsemester ins Ausland gegangen und haben wir ein Zimmer einer Person vermietet, die nicht WBS hat. Unsere Hausverwaltung hat dafür 1 Jahr Erlaubnis gegeben. Dann aber haben wir uns getrennt und ist sie ausgezogen. Wir haben noch nie Hausverwaltung gesagt. Aber ich habe Angst dass ich ausziehen muss. Was soll ich machen?

Ich wohne in Berlin und bekomme immer noch Leistung vom Job Center. Die Wohnung ist 62 m2.

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

steht die Dame mit im Mietvertrag?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
steht die Dame mit im Mietvertrag?


Ja. Sie steht im Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Unsere Hausverwaltung hat dafür 1 Jahr Erlaubnis gegeben.
Wann ist das 1 Jahr vorbei? Wann ist deine Freundin ausgezogen?
Weiß das Jobcenter, dass du einen Untermieter hast?
Zitat (von Jesuss):
Ja. Sie steht im Mietvertrag.
Dann muss sie auch noch Miete bezahlen. Oder wer bezahlt diesen Teil? Die Untermieterin?

Der WBS ist nicht das wichtigste. Den nimmt niemand weg. Und deswegen musst du auch nicht ausziehen.
Aber du solltest mit der Hausverwaltung und dem JC alles klar und korrekt machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Jesuss):
Unsere Hausverwaltung hat dafür 1 Jahr Erlaubnis gegeben.
Wann ist das 1 Jahr vorbei? Wann ist deine Freundin ausgezogen?
Weiß das Jobcenter, dass du einen Untermieter hast?
Zitat (von Jesuss):
Ja. Sie steht im Mietvertrag.
Dann muss sie auch noch Miete bezahlen. Oder wer bezahlt diesen Teil? Die Untermieterin?

Der WBS ist nicht das wichtigste. Den nimmt niemand weg. Und deswegen musst du auch nicht ausziehen.
Aber du solltest mit der Hausverwaltung und dem JC alles klar und korrekt machen.


Natürlich bezahlt sie Miete. Ich habe Erlaubnis für die Mitbewohnerin. Job Center weiß natürlich Bescheid, sonst wäre ich in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine ex ist im Januar ausgezogen. Die Mitbewohnerin wird schon im August 1 Jahr hier sein.

Daher wichtigste ist diese Wohnung zu behalten. Frage ist: Kann Hausverwaltung sagen, dass ich ausziehen muss, weil meiner Frau nicht mehr hier ist?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Weil deine Frau ausgezogen ist, musst du nicht auch ausziehen.
Es wäre aber doch besser, wenn Ordnung in das Mietverhältnis kommt.
Also deine Frau raus aus dem Mietvertrag. Wegen Trennung/Scheidung
Die Untermieterin noch mal bitte 1 Jahr. Weil du sonst die Miete nicht allein zahlen kannst.

Hausverwaltung freundlich bitten...

WBS ist nebensächlich.


-- Editiert von Anami am 20.04.2019 15:55

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht! wg. des Auszugs einer Hauptmieterin wirksam kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht! wg. des Auszugs einer Hauptmieterin wirksam kündigen.


Das war ja auch nicht die Frage, die Frage ist mE, ob durch den Auszug des Mietpartners (der auch im MV steht) der WBS evtl. verwirkt ist und diese Verwirkung einen Kündigungsgrund darstellen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht! wg. des Auszugs einer Hauptmieterin wirksam kündigen.


Eigentlich wollte ich genau das wissen. Ich wohne ja in Berlin. Sofern jemand vom MV aus ist, muss man nochmal einen Antrag stellen. Und dann der Vermieter hat Anspruch, den Antrag abzulehnen. Oder?

Daher habe ich Angst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Sofern jemand vom MV aus ist


Die Mitbewohnerin ist - lt. Ihren Angaben - ja lediglich ausgezogen und steht noch im MV, oder haben SIe Ihr Einverständnis unterschrieben, dass sie aus dem Mietverhältnis entlassen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Sofern jemand vom MV aus ist, muss man nochmal einen Antrag stellen. Und dann der Vermieter hat Anspruch, den Antrag abzulehnen. Oder?


Nicht der VM entscheidet über die Vergabe eines WBS oder ist das in Berlin anders?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Jesuss):
Sofern jemand vom MV aus ist


Die Mitbewohnerin ist - lt. Ihren Angaben - ja lediglich ausgezogen und steht noch im MV, oder haben SIe Ihr Einverständnis unterschrieben, dass sie aus dem Mietverhältnis entlassen wird?


Ich konkretisiere meine Frage.


Als meine Exfrau im Ausland war, haben wir einen Brief dem Vermieter geschrieben und haben gefragt, ob wir eine*n Mitbewohner*in haben könnten. Sie haben gesagt ja, und dafür ein Erlaubnis gegeben. Die Mitbewohnerin hat ein Jahr Erlaubnis und natürlich bezahlt sie mir die Miete. Sie ist Untermieterin und hat keinen Anspruch für WBS. d.h sie kann nicht die Wohnung mieten. Und jetzt;

Meine Exfrau ist umgezogen und wir sind eigentlich beide im Mietvertrag. Ich habe noch nicht einen Bescheid dem Vermieter gegeben. Normalerweise, besonders in Berlin, habe ich tausendmal gehört, wenn jemand vom MV sich kündigt, müssen alle kündigen und neuen Antrag stellen. Dann hat der Vermieter Entscheidung, ob die Rest noch da wohnen dürfen. Das ist wie Glückspiel.

Ich will diese Wohnung nie verlassen. Die Frage ist: Wenn ich einen Brief der Hausverwaltung schreibe und sage, dass Meine Exfrau ausgezogen ist, könnten sie sagen, dass ich auch ausziehen muss? Oder Rechtlich habe ich Ansprüche? Egal ob es mit WBS oder nicht ist. Diese Wohnung ist 62 m2 und geeignet für 2 Personen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Wenn ich einen Brief der Hausverwaltung schreibe und sage, dass Meine Exfrau ausgezogen ist, könnten sie sagen, dass ich auch ausziehen muss?
Nein, das kann die Hausverwaltung nicht sagen und nicht schreiben. Also nicht verlangen.

Was du gehört hast, hat mit Auszug/Umzug nichts zu tun. Aber der Mietvertrag sollte aktuell gemacht werden.
Im Extremfall (wenn es Streit gab), muss die Hausverwaltung den Mietvertrag nicht ändern.

Ich empfehle dir:
Teile der Hausverwaltung mit, dass deine Frau wegen Trennung umgezogen ist.
Frag die Hausverwaltung, ob die Untermieterin noch ein Jahr Verlängerung bekommt, weil sie nicht so schnell eine andere Wohnung findet.
Frag auch, ob die Untermieterin evtl. auch mit in den Mietvertrag rein könnte. Eben nicht mehr als Untermieterin. Sondern als Mieterin.
>>>Aber deine Untermieterin sollte selbst entscheiden, ob sie mit in den Mietvertrag will.

Dann sind es auch 2 Personen. Es wird volle Miete gezahlt.
Duhast immer noch den WBS.

Die Vermieter machen es ziemlich unterschiedlich. Nicht nur in Berlin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Jesuss):
Wenn ich einen Brief der Hausverwaltung schreibe und sage, dass Meine Exfrau ausgezogen ist, könnten sie sagen, dass ich auch ausziehen muss?
Nein, das kann die Hausverwaltung nicht sagen und nicht schreiben. Also nicht verlangen.

Was du gehört hast, hat mit Auszug/Umzug nichts zu tun. Aber der Mietvertrag sollte aktuell gemacht werden.
Im Extremfall (wenn es Streit gab), muss die Hausverwaltung den Mietvertrag nicht ändern.
Dann sind es auch 2 Personen. Es wird volle Miete gezahlt.
Duhast immer noch den WBS.

Die Vermieter machen es ziemlich unterschiedlich. Nicht nur in Berlin.


Wenn es möglich ist würde ich gern diese Wohnung allein behalten. Ich meine Untermieterin kann ja nächstes Jahr ausziehen. Daher kann sie als Untermieterin bleiben. Ich wohne ja in Berlin und werde wohnen. Aber ich habe Angst davor, wenn sie sagen "Sie dürfen nicht diese Wohnung allein behalten" Versteht ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Wenn es möglich ist würde ich gern diese Wohnung allein behalten.


Sie beziehen Transfergelder, in den mir bekannten Bundesländern sind die KdU bei Einzelpersonen beschränkt ...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Versteht ihr?
Ja. Das habe ich verstanden.
Die Hausverwaltung kann weder in Berlin noch in einer anderen Stadt sagen, du musst ausziehen. Sie kann auch nicht sagen, du darfst die Wohnung nicht allein behalten.

DU hast den WBS.
DU hast den Mietvertrag
Die Hausverwaltung will die Miete für die gesamte Wohnung haben.

Das JC bezahlt dir nur die Mietkosten für dich (1 Person). Immer schon, denn deine EXfrau als Studentin hat nichts vom JC bekommen.
Wenn die Untermieterin auszieht--- und also nichts mehr bezahlt---wer bezahlt dann den Rest? Du?

Die Hausverwaltung ist nicht das Problem.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von Jesuss):
Normalerweise, besonders in Berlin, habe ich tausendmal gehört, wenn jemand vom MV sich kündigt, müssen alle kündigen und neuen Antrag stellen.
Das ist überall in Deutschland so. Scheinbar ignorieren hier manche, dass die Ex im Mietvertrag steht und wenn sie da rausmöchte, was logisch wäre, weil sie mithaftet ohne in der Wohnung zu leben, dann müssen beide gemeinsam die Wohnung kündigen. Ob der Vermieter dann mit dem TE einen neuen Mietvertrag eingeht ist alleine dem Vermieter überlassen.


D.h es kann sein, dass ich ausziehen müsste.

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#18
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Jesuss):
Versteht ihr?
Ja.
Wenn die Untermieterin auszieht--- und also nichts mehr bezahlt---wer bezahlt dann den Rest? Du?

Die Hausverwaltung ist nicht das Problem.


Ja also natürlich entweder finde ich ein*e andere Mitbewohner*in oder bezahle ich allein. Hier problem ist Hausverwaltung. Sonst kann man in Berlin einfach eine MB finden..

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Jesuss):
Hier problem ist Hausverwaltung.
Hast du denn schon gefragt? Warum weißt du das so genau?
WIR sind nicht deine Hausverwaltung. WIR wissen nicht, was die sagt oder schreibt.

Auf jeden Fall kann sie dir nicht kündigen, weil deine Frau nun ausgezogen ist.

Zitat (von Jesuss):
D.h es kann sein, dass ich ausziehen müsste.
Aber die HV könnte doch nur kündigen, wenn es absolute Probleme gäbe mit dir, der Untermieterin oder deiner Exfrau. Wenn es Mietrückstände gäbe. Wenn sie aus wichtigem Grund den Mietvertrag nicht ändern will. Nicht mit dir allein und auch nicht mit einem anderen Untermieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jesuss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Jesuss):
Hier problem ist Hausverwaltung.
Hast du denn schon gefragt? Warum weißt du das so genau?
WIR sind nicht deine Hausverwaltung. WIR wissen nicht, was die sagt oder schreibt.

Auf jeden Fall kann sie dir nicht kündigen, weil deine Frau nun ausgezogen ist.

Zitat (von Jesuss):
D.h es kann sein, dass ich ausziehen müsste.
Aber die HV könnte doch nur kündigen, wenn es absolute Probleme gäbe mit dir, der Untermieterin oder deiner Exfrau. Wenn es Mietrückstände gäbe. Wenn sie aus wichtigem Grund den Mietvertrag nicht ändern will. Nicht mit dir allein und auch nicht mit einem anderen Untermieter.


Warum schreibe ich hier? um Ideen zu bekommen. Natürlich habe ich noch nicht Bescheid gesagt, meine frau hat sich schon hier abgemeldet beim Bürgeramt. Aber es ist okay für Sie im Mietvertrag zu bleiben. Die Frage war eigentlich halt so bisschen Rechtlich.

Normalerweise läuft mit der Wohnung alles gut. Ich glaube nicht dass VM aus einem anderen Grunden sagt dass ich auch ausziehen soll.

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Die Ex möchte möglicherweise völlig zurecht irgendwann nicht mehr im Mietvertrag stehen und gesamtschuldnerisch haften.
Ja, richtig. Möglicherweise. Irgendwann.
Aber das stellte sich bisher nicht als Problem des TE dar.
Der hat nur Angst, dass er ausziehen müsste.

Zitat (von Jesuss):
Aber es ist okay für Sie im Mietvertrag zu bleiben.
Zitat (von Jesuss):
meine frau hat sich schon hier abgemeldet beim Bürgeramt
Das muss sie nur machen, wenn sie wieder ins Ausland geht. In Deutschland braucht sie sich nur mit der neuen Adresse melden (das ist die Ummeldung)

@TE: Du merkst aber jetzt, wie das ist, wenn man Fragen stellt (jede Menge Details nicht gibt oder noch nicht hat) und dann---so ein bisschen was Rechtliches wissen will.

Da ziehen die Helfer an dem 1 Faden--- und ziehen und ziehen und--- es kommen immer andere Details---und du weißt am Ende gar nix.
Kommt eben immer drauf an.

ICH würde meinem Vermieter/Hausverwalter die Sache erklären.
Weil: ICH kenne ihn.
ICH wüsste auch, was er dann sagt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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