Illegale Mitbewohnerin ?

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
csauhik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegale Mitbewohnerin ?

Hallo,
ich bin Mieter einer 3-Zimmerwohnung. Und habe zwei dieser Zimmer an einen Mitbewohner und eine Mitbewohnerin untervermietet.
War alles anfänlich keine Problem, bis die Schwester der Mitbewohnerin auch in die selbe Stadt kam. Anfänglich hat die Schwester dann zusätzlich hier gewohnt, bis sie in ihre eigene Wohnung einziehen konnte. Die sie wohl auch besitzt.
Das Problem ist nun, diese Schwester trotzdem täglich hier ist. Schläft auch bei Nacht hier. Wohl nicht jede, kann dies ja auch nicht expliziet überprüfen.
Natürlich unter Mitbenutzung von Küche und Bad.
Auf meine Frage, wie das so mit ihrer Schwester denn sei, hat sie gemeint, sie würde sie ja nur besuchen....
Meine Frage nun. Gibt es ne Definition, was Besuch ist und was dann schon Mitbewohnen ist ? Wie oft darf man Besuch haben ? Gibt es da ne Obergrenze. Wieviele Übernachtungen....
Und was kann ich dagegen machen ?

über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
csaushik


-- Editiert am 25.06.2009 12:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
csauhik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich die Schwester auch in der Wohnung befindet, wenn ihre Schwester die Untermieterin ist nicht da ist/bei der Arbeit ist.
so wie gerade eben....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1159x hilfreich)

Bei der Beurteilung, ob eine Person noch Besucher oder schon Bewohner ist, kommt es auf eine wertende Betrachtung aller Einzelheiten an; feste Grenzen (Übernachtungstage etc.) gibt es nicht. Indiz ist, ob der „Besucher“ eine Art eigenen Hausstand begründet hat (oder aber aus dem Koffer lebt). Viele Gesichtspunkte können eine Rolle spielen (Wohin wird die Post geschickt?). Hat der Besucher in derselben Stadt auch eine eigene Wohnung, die er auch noch alleine bewohnt, dann spricht aber vieles dafür, dass es sich tatsächlich nur um einen Besucher handelt.

Nichtsdestotrotz bietet es sich an, Probleme einvernehmlich zu regeln. Ihren Beitrag verstehe ich so, dass Sie sich vor allem über die Kosten für zusätzlichen Strom und zusätzliches Wasser ärgern. Machen Sie – und Ihre weiterer Mitbewohner deutlich –, dass die Situation Sie stört. Es spricht nichts dagegen, dass sich auch ein Dauerbesucher angemessen an Kosten beteiligt. Ist die Dauerbesucherin oder deren Schwester halbwegs vernünftig, dürfte dieses wohl eingesehen werden. Stellt sich die Gegenseite auf den Standpunkt, es sei das gute Recht des Dauerbesuchers, Strom und Wasser auf Kosten des Hauptmieters zu nutzen, so ist es auch das gute Recht des Hauptmieters, sich Gedanken über den Fortbestand des Untermietverhältnisses zu machen (damit sollten Sie aber nicht gleich drohen).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2447x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
csauhik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Hat der Besucher in derselben Stadt auch eine eigene Wohnung, die er auch noch alleine bewohnt, dann spricht aber vieles dafür, dass es sich tatsächlich nur um einen Besucher handelt."

Ich gehe mal davon aus dass sie eine eigene Wohnung hat, zumal sie Nicht-EU-Auländerin ist, und somit für ihren Aufenthaltsberechtigung einen Aufenthaltsort/Wohnort nachweisen muss.

Wie es sich mit Strom und Wasserkosten verhält kann ich nicht genau sagen, da es nur eine jährliche Abrechnung vom Vermieter gibt. So kann ich nicht mal nachweisen, das die Kosten momentan höher ausfallen. ( Was sie von mir aber sehen wollte, als ich sie auf höhere Mietkosten angesprochen habe ). Desweiteren verhält es sich bei dem zweiten Mitbewohner so, dass er nur 3-4 Tage die Woche sich in der Wohnung befindet. Also dürften diese Kosten nicht mal erheblich höher ausfallen. Aber halt ungerechter verteilt.

Auf meine Nachfrage, wie es sich mit ihrer Schwester verhält, bekam ich die Antwort, das sie ja nur zu Besuch hier sei.

Mein Problem ist zudem die Angelegenheit die von dem User "formerly known as Morthingale" angesprochen wird (eine bezahlt Miete und es springen STÄNDIG zwei rum) zum einen, und zum anderen, dass die Schwester sich auch in der
Wohung befindet ,wenn sie (die Untermieterin nicht da ist). Das fällt dann doch definitiv nicht unter Besuch oder verstehe ich das falsch ?





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