Illegaler wohnraum

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go506605-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegaler wohnraum

Das Bauamt hat meinen Vermieter dazu verpflichtet in meiner Wohnung mehrere Fenster zu schließen und auch noch andere erhebliche umbaumaßnahmen.
Ein Schlafzimmer darf nicht mehr als solches benutzt werden und insgesamt fehlen mir dann 5 Fenster.
Das Treppenhaus muss breiter gebaut werden, womit mein Sohn ein großes Stück Zimmer verliert.
Da ich die Wohnung nicht mehr so nutzen kann wie ich sie ursprünglich angemietet habe und ich dazu auch noch schwanger bin, und nun zu meiner Frage...

Kann ich fristlos kündigen ?
Allein der Gedanke welch ein lärm ab nächster Woche ist und das fehlende Schlafzimmer, und das fehlende Tageslicht machen mich jetzt schon irre...
Bitte um schnelle antworten.. freundliche Grüße




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3228x hilfreich)

Sprechen Sie mit Ihrem VM, die Wohnung entpricht dann ja nicht mehr dem Zustand in der sie angemietet wurde, das wird auch Ihr VM wissen. Evtl ist eine fristlose Kündigung gar nicht nötig und Sie können sich darauf einigen, dass der MV nach Ihren Bedingungen aufgehoben wird. So nimmt das Ihnen den Druck hopplahopp eine Wohnung zu finden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130743 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von go506605-30):
Kann ich fristlos kündigen ?

Ja, da dürften schwerwiegende Gründe vorliegen.

Neue Wohnung hat man schon?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42972 Beiträge, 14808x hilfreich)

Ich sehe es wie Harry. Es ist ja wohl kaum zumutbar, in einer Wohnung zu bleiben, bei der jetzt Teile offen zum Treppenhaus gehören. Das geht doch gar nicht.

Ich wage mal was ganz Mutiges. Der Vermieter kann derzeit während der Umbauphase, aber auch hinterher den Vertragsgegenstand nicht mehr anbieten. Keine vorübergehende Angelegenheit. Das ist nicht ein Fall der Mietminderung, sondern der Fall eines anderen Vertragsinhaltes. DA sollte die fristlose Kündigung laufen, wenn man denn eine neue Wohnung hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4873x hilfreich)

Zitat (von go506605-30):
Kann ich fristlos kündigen ?


Ich gehe davon aus, dass Sie das erfolgreich können.
Man sollte sich dann allerdings im Klaren darüber sein, wie viel Zeit man bei einer fristlosen Kündigung noch hat eine neue Unterkunft zu finden...

Was ich mich frage ist aber, wie die Wohnung während der Baumaßnahmen überhaupt bewohnbar bleiben soll.
Für eine Treppenhausverbreiterung müssen doch Wände entfernt und neue eingezogen werden.

-- Editiert von spatenklopper am 08.01.2019 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3228x hilfreich)

Wann wurde Ihnen dies denn mitgeteilt und wie hat der VM sich diesbezüglich zum Weiterwohnen geäußert, hat er Ihnen eine Ersatzwohnung angeboten?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.631 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.