Immer Ärger mit dem SAT Empfang

17. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kara123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immer Ärger mit dem SAT Empfang

Hallo,

vor ca. 6 Monaten bin ich in eine ca. 30 Jahre alte Wohnung gezogen. Das Haus hat 5 Mietparteien und wir teilen uns eine SAT-Gemeinschaftsantenne. Alle Mietparteien ausßer mir empfangen TV mittlerweile über das Internet, da die Schüssel in der Vergangenheit oft ausgefallen ist.

So war es auch bei meinem Einzug vor ca. 6 Monaten. Es dauerte 4 Wochen, bis der Empfang funktionierte. Seit ca 4 Wochen habe ich keinen Empfang mehr, wenn es regnet oder gewittert. Scheinbar muss die Antenne neu ausgerichtet werden - ich bin natürlich genervt.

Meine Vermieterin habe ich angeschrieben - schon vor 4 Wochen - und es passierte bisher nichts. Angeblich sei ein Elektro-Unternehmen beauftragt. Nun meine Fragen:

Im Mietvertrag gibt es keine gesonderte Regel zum TV Empfang, lediglich eine kurze Passage, dass das Haus über eine Gemeinschaftsantenne verfüge und bis zum 30.6.2024 Dienstleitung dafür gewähleistet werden. Von Kosten dazu findet sich im MV nichts.

1. Muss die Vermieterin den TV-Empfang sicherstellen?
2. Darf ich die Miete kürzen wenn nun - wie bei mir - seit 4 Wochen der Empfang immer mal wieder nicht möglich ist? Selbst wenn der MV keine Kostenposition für den SAT-Empfang trägt?
3. Dürfte ich eine Kürzung der Miete verlangen (und auch rechtlich durchsetzen), wenn ich auf Internet-TV wechsele?

Viele Grüße




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10770 Beiträge, 4726x hilfreich)

Zitat (von Kara123mitglied):
lediglich eine kurze Passage, dass das Haus über eine Gemeinschaftsantenne verfüge und bis zum 30.6.2024 Dienstleitung dafür gewähleistet werden.
Darauf basierend meine Antworten:

Zitat (von Kara123mitglied):
1. Muss die Vermieterin den TV-Empfang sicherstellen?
Jetzt nicht mehr, weil der 30.6.24 vorbei ist.

Zitat (von Kara123mitglied):
2. Darf ich die Miete kürzen wenn nun - wie bei mir - seit 4 Wochen der Empfang immer mal wieder nicht möglich ist? Selbst wenn der MV keine Kostenposition für den SAT-Empfang trägt?
Eine Mietminderung ist für die Zeit bis zum 30.6.24 möglich, sofern der Vermieter unverzüglich über den Mangel informiert wurde. Eine Mietminderung ist taggenau zu berechnen. Ich rechne mal sehr großzügig mit 30 Euro pro Monat, d.h. 1 Euro pro Tag. Macht dann offenbar bis 30.6.24 satte 11 Euro insgesamt. Scheint mir nicht sinnvoll zu sein, da groß Lärm zu machen.

Zitat (von Kara123mitglied):
3. Dürfte ich eine Kürzung der Miete verlangen (und auch rechtlich durchsetzen), wenn ich auf Internet-TV wechsele?
Nachdem seit dem 30.6.24 die Bereitstellung von TV nicht mehr Teil der Miete ist, sehe ich keine rechtliche Grundlage, nachdem der Vermieter dem zustimmen müsste. Aber natürlich kannst du fragen, ob der Vermieter freiwillig zustimmt.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18982 Beiträge, 10236x hilfreich)

Zitat (von Kara123mitglied):
1. Muss die Vermieterin den TV-Empfang sicherstellen?

Seit 1.7.24 nicht mehr.

Zitat (von Kara123mitglied):
2. Darf ich die Miete kürzen wenn nun - wie bei mir - seit 4 Wochen der Empfang immer mal wieder nicht möglich ist? Selbst wenn der MV keine Kostenposition für den SAT-Empfang trägt?

Nur für den Zeitraum vom Beginn der Störung bis zum 30.6.24

Zitat (von Kara123mitglied):
3. Dürfte ich eine Kürzung der Miete verlangen (und auch rechtlich durchsetzen), wenn ich auf Internet-TV wechsele?

Rechtlich durchsetzen: Nein
Es ist doch vom Gesetzgeber so gewollt, dass sich seit 1.7.24 jeder Mieter selbst um seinen TV-Empfang kümmern soll.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Kara123mitglied):
und es passierte bisher nichts.

Das der 30.06 vorbei ist, würde ich nicht erwarten, das da noch was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kara123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das der 30.06 vorbei ist, würde ich nicht erwarten, das da noch was passiert.


Vielen Dank für (alle) Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Man sollte aber die Nebenkostenabrechnung sehr genau kontrollieren.
Vermieter sind da oft sehr kreativ ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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