Hallo ihr Lieben,
Mein Freund und ich leben zur zeit gemeinsam in einer Mietswohnung. Ab September wollen wir dann in eine Eigentumswohnung ziehen. Im Grundbuch steht nur sein Name, da er ja die Wohnung finanziert bei der Bank. Meine Frage ist jetzt, wie sollen wir das handhaben? Auch fürs Einwohnermeldeamt. Brauche ich einen Mietsvertrag, oder einen Untermietervertrag. Gibt es sowas wie ein Wohnrechtbescheid? Ich möchte ja auch nicht im Falle einer Trennung direkt auf der Strasse stehen. (Leider muss man ja darüber nachdenken, auch wenn das nicht geplant ist)
Ich würde mich über Antworten freuen!
In Eigentumswohnung von Freund leben - Untermieter?
20. Juni 2017
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Frage vom 20. Juni 2017 | 19:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
In Eigentumswohnung von Freund leben - Untermieter?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2017 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatGibt es sowas wie ein Wohnrechtbescheid? :
Nö.
Aber man kann sich im Grundbuch ein Wohnrecht eintragen lassen.
Ich vermute aber, das das der Freund das verständlicherweise nicht unbedingt machen möchte.
ZitatBrauche ich einen Mietsvertrag, oder einen Untermietervertrag. :
Du zahlst jeden Monat Miete?
Ansonsten reicht ein Nutzungsvertrag. Idealerweise einen der auch festlegt was wie wann passieren soll wenn man sich trennt.
#2
Antwort vom 20. Juni 2017 | 19:55
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatAuch fürs Einwohnermeldeamt :
Wohhngeberbescheinigung, die muss der Freund ausfüllen.
ZitatGibt es sowas wie ein Wohnrechtbescheid? Ich möchte ja auch nicht im Falle einer Trennung direkt auf der Strasse stehen. (Leider muss man ja darüber nachdenken, auch wenn das nicht geplant ist) :
Nö so was gibt es nicht.
Der Mietvertrag hat eine Sicherheit, allerdings auch Nachteile für beide Seiten. Vor allem was wenn man einen Mietvertrag hat, eben mit den 3 Monaten Kündigungsfrist, und der Freund hat schon die Neue in der Wohnung.
Keine tolle Situation aber man zahlt trotzdem 3 Monate die Miete dann.
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#3
Antwort vom 21. Juni 2017 | 07:16
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir dein Freund ausstellen. Ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht ist völlig irrelevant.
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