In Eigentumswohnung von Freund leben - Untermieter?

20. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
CheckSu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
In Eigentumswohnung von Freund leben - Untermieter?

Hallo ihr Lieben,
Mein Freund und ich leben zur zeit gemeinsam in einer Mietswohnung. Ab September wollen wir dann in eine Eigentumswohnung ziehen. Im Grundbuch steht nur sein Name, da er ja die Wohnung finanziert bei der Bank. Meine Frage ist jetzt, wie sollen wir das handhaben? Auch fürs Einwohnermeldeamt. Brauche ich einen Mietsvertrag, oder einen Untermietervertrag. Gibt es sowas wie ein Wohnrechtbescheid? Ich möchte ja auch nicht im Falle einer Trennung direkt auf der Strasse stehen. (Leider muss man ja darüber nachdenken, auch wenn das nicht geplant ist)
Ich würde mich über Antworten freuen!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fb468361-17):
Gibt es sowas wie ein Wohnrechtbescheid?

Nö.
Aber man kann sich im Grundbuch ein Wohnrecht eintragen lassen.
Ich vermute aber, das das der Freund das verständlicherweise nicht unbedingt machen möchte.



Zitat (von fb468361-17):
Brauche ich einen Mietsvertrag, oder einen Untermietervertrag.

Du zahlst jeden Monat Miete?


Ansonsten reicht ein Nutzungsvertrag. Idealerweise einen der auch festlegt was wie wann passieren soll wenn man sich trennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb468361-17):
Auch fürs Einwohnermeldeamt

Wohhngeberbescheinigung, die muss der Freund ausfüllen.

Zitat (von fb468361-17):
Gibt es sowas wie ein Wohnrechtbescheid? Ich möchte ja auch nicht im Falle einer Trennung direkt auf der Strasse stehen. (Leider muss man ja darüber nachdenken, auch wenn das nicht geplant ist)

Nö so was gibt es nicht.
Der Mietvertrag hat eine Sicherheit, allerdings auch Nachteile für beide Seiten. Vor allem was wenn man einen Mietvertrag hat, eben mit den 3 Monaten Kündigungsfrist, und der Freund hat schon die Neue in der Wohnung.
Keine tolle Situation aber man zahlt trotzdem 3 Monate die Miete dann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung. Die muß dir dein Freund ausstellen. Ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht ist völlig irrelevant.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen