Hallo,
ich bin zum Oktober mit meiner Freundin und mittlerweile 10 monatigen Baby in eine neue Wohnung gezogen.
Seit November haben wir im Schlafzimmer einen Schimmel. Hier waren auch schon zweimal die Vermieter zur Begutachtung.
Diese meinten nur das wir im Winter dann halt zwei Stunden die Wohnung lüften sollen. Des Weiteren funktioniert die Heizung nicht richtig. Hier wurde auch schon zweimal entlüftet. Wenn wir in der ganzen Wohnung die Heizung auf maximal drehen, bekommen wir im Wohnzimmer 19 Grad und im Kinderzimmer und Schlafzimmer teilweise unter 18 Grad. Wenn wir dann auch noch so lange lüften sollen, entsprechend weniger. Quasi entweder etwas frieren und richtig Schimmel, oder richtig kalt und weniger Schimmel. Mittlerweile hat uns der Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass er sich auf keine zeitnahe Lösung einlässt.
Was können wir jetzt tun ?
Grüße
In Mietwohnung Heizung fast defekt und Schimmel mit Baby
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
bringt ihn in den Stall - aber Spass beiseiteZitathaben wir im Schlafzimmer einen Schimmel :
Das ist so nicht richtig!ZitatQuasi entweder etwas frieren und richtig Schimmel, oder richtig kalt und weniger Schimmel. :
Richtiges Lüften bedeutet warme, feuchte Raumluft durch kalte, trockene Außenluft austauschen.
Das funktioniert nicht durch langes Lüften sondern nur durch angemessenes Heizen und effektives Stosslüften.
Lange Lüften ist dagegen total kontraproduktiv und kann sogar direkt zu Schimmelbildung führen weil dadurch Bauteile auskühlen.
Lasst euch also nicht kirre machen - aber überdenkt mal euer Lüftungsverhalten (um Mitverschulden ausschliessen zu können) und führt ein Lüftungs- und Heizungsprotokoll (auch als Vorbereitung für Drurchsetzung der Mängelbeseitigung)
Hier mal was zu Lüften/Heizen mit Erklärungen
https://www.luftfeuchtigkeit-raumklima.de/richtig-lueften/und-heizen.php
und eine Kurzanleitung zum Hinhängen
https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/RichtigHeizen.pdf
Kurz gesagt: möglichst häufig für jeweils max. 5-10 Minuten Fenster weit öffnen
und niemals kühlere Räume über wärmere Räume "überschlagen" (dieser weit verbreitete Fehler "produziert" häufig Schimmel in Schlafräumen)!
Gerichte halten für Mieter i.A. nicht mehr als 3-5 maliges Lüften für zumutbar - auch wenn noch häufigeres Lüften unbestritten besser ist - aber ein Gebäude muss eben auch Mieter aushalten können.
Der Vermieter hat dagegen eine Heizpflicht - d.h. mit der Heizung müssen normale Raumtemperaturen erreicht werden können > mindesten 18° in Schlafräumen und 20-22° in Wohnräumen.
Ist das nicht möglich, dann liegt ein Mangel vor.
1. Schritt ist hier eine Mängelanzeige mit Abhilfeaufforderung und Fristsetzung (14 Tage) - schriftlich, mit beweisbarer Zustellung (durch Zuegen oder Einwurf-Einschreiben)
hier ein Muster
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/maengelanzeige
Solltet das nicht zum Erfolg führen, dann ab zum Anwalt > Klage auf Mängelbeseitigung
Schnelle Hilfe bringt der Rechtsweg aber nicht - da bleibt nur, sich mit einer elektrischen Zusatzheizung zu behelfen behelfen.
> das solltest du mal hochladen und den Link hier einstellen - möglicherweise ergibt sich aus dem Schreiben bereits mehr (evtl. direkt Anspruch auf Kostenersatz für eine Nothilfe > Zusatzbeheizung)ZitatMittlerweile hat uns der Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass er sich auf keine zeitnahe Lösung einlässt. :
Muss ich dem Vermieter dann überhaupt noch eine Frist setzen. Schließlich hat er mir schriftlich heute morgen ein Brief vor die Haustür gelegt, indem steht das: Wir lassen uns auf keine Lösung oder Kompromiss ein.
Kann ich ihm dann nicht gleich eine Mietminderung schriftlich zukommen lassen?
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Liest du denn überhaupt, was man dir schreibt?
Ohne den Brief gesehen zu haben, ist eine weitergehende Antwort nicht möglich
ZitatZitat (von gameboyer): :
Mittlerweile hat uns der Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass er sich auf keine zeitnahe Lösung einlässt.
> das solltest du mal hochladen und den Link hier einstellen - möglicherweise ergibt sich aus dem Schreiben bereits mehr (evtl. direkt Anspruch auf Kostenersatz für eine Nothilfe > Zusatzbeheizung)
Hier das Schreiben.
An die Mieter .....
Bezugnehmend auf Euer Schreiben vom 1. März 2019 mit Mängeln und Behauptungen, die größtenteils nicht stimmen, möchten wir uns auf keinen Kompromiss einlassen.
Ihr habt die Wohnung besichtigt und im Beisein vom Eigentümer für gut befunden. Somit ist der Mietvertrag unterschrieben d.h. wie besehen. Es war alles o.k.
Die Heizung wird jedes Jahr kontrolliert und eingestellt. Sogar beste Werte vom Kaminfeger bekommen. Wird jedes Jahr bestätigt.
Wir werden in naher Zukunft keine Lösung finden und soweit sind wir einverstanden, wenn Ihr euch nach einer neuen Wohnung umschaut.
Wir sind nicht auf Eure Miete angewiesen.
Das ist das Schreiben das ich heute morgen an unserer Haustür gefunden habe.
Ohne Datum und Unterschrift.
Das ist ja mal ne Nummer für sich.
Was stand denn so in Ihrem Schreiben???
Zum einen bin ich auf den Mietvertrag eingegangen. Hier wurde eine Bruttoinklusivmiete vereinbart. Daraufhin wollten Sie aber weiterhin Heizkosten und Müll Abwasser extra. Das es nicht geht habe ich denen aber dann im Schreiben kommuniziert.
Dann eben das erste Mal schriftlich das Heizungs- und Schimmel geschildert. Vorher immer nur mündlich.
Da Sie mir vorher schon mündlich kommuniziert hatten das alles unsere Schuld ist und jetzt mir schriftlich formlos mitgeteilt haben das Sie nix unternehmen, wollte ich in Erfahrung bringen, ob ich jetzt schon ohne einer Frist die Mietminderung fordern kann?
Grüße
ZitatZum einen bin ich auf den Mietvertrag eingegangen. :
Was jetzt ja erst mal nix mit dem Schimmel und der Heizung zu tun hat ...
ZitatHier wurde eine Bruttoinklusivmiete vereinbart. :
Kenne ich nicht ... genauer Wortlaut?
ZitatDaraufhin wollten Sie aber weiterhin Heizkosten und Müll Abwasser extra. Das es nicht geht habe ich denen aber dann im Schreiben kommuniziert. :
Ohne den Wortlaut der Vereinbarung zu kennen, kann man dazu nix sagen.
Zitatwollte ich in Erfahrung bringen, ob ich jetzt schon ohne einer Frist die Mietminderung fordern kann? :
Klar können Sie ... mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Aber man FORDERT keine Mietminderung, man mindert die Miete. Man sollte den VM davon in Kenntnis setzen, ABER davon wird das Problem nicht beseitigt ...
Das Problem wird nur beseitigt, wenn wir uns was neues suchen.
Solange ich hier bin, muss ich ja irgendein Weg einschlagen.
Sie haben uns klar kommuniziert das Sie nix unternehmen, also sehe ich dann keine andere Möglichkeit und werde per Einschreiben die Miete mindern.
Vielen Dank Sie haben mir geholfen
Schönen Abend noch.
ZitatSie haben uns klar kommuniziert das Sie nix unternehmen, also sehe ich dann keine andere Möglichkeit und werde per Einschreiben die Miete mindern. :
Mit Ihren kryptischen Äußerungen kann ich wenig anfangen.
Mit der Mietminderung ist Ihnen nicht geholfen, ich würde anders vogehen:
Nochmals schriftlich mit Zugangsnachweis eine ordentliche Mängelmeldung machen:
1. Seit November haben wir im Schlafzimmer einen Schimmel.
2. Des Weiteren funktioniert die Heizung nicht richtig.Wenn wir in der ganzen Wohnung die Heizung auf maximal drehen, bekommen wir im Wohnzimmer 19 Grad und im Kinderzimmer und Schlafzimmer teilweise unter 18 Grad.
Das andere lassen Sie mal weg, vorrangig ist ja, dass der Mangel behoben wird.
Auffordern den Mangel unverzügiich zu beseitigen, gleichzeitig mitteilen, dass man aufgrund der Mängel die Miete um X % mindert.
Parallel dazu würde ich bei Schimmel mal nen Fachmann bitten sich das anzusehen, nicht den Kumpel, der alles weiß und alles kann, sondern einen echten Fachmann a) wegen der Heizung und b) wegen des Schimmels, klar müssten sie da ein paar Euronen investieren, aber das machen SIe ja bei der Mietminderung wieder wett und im anstehenden Gerichtsverfahren können SIe darauf zurückgreifen.
Und so ganz nebenbei rate ich dringend zu einem Anwalt, da selbsterrechnete Mietminderungen und hierzu gebastelte Begründungen auch sehr schnell zum Verlust des Wohnraumes führen können.
ZitatDas Problem wird nur beseitigt, wenn wir uns was neues suchen. :
Nö, das Problem würde auch beseitigt, wenn man den Vermieter gerichtsfest in Verzug setzt und dann auf Beseititgung klagt oder eine Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete macht.
und nochmals vielen Dank!
So werde ich vorgehen.
Grüße
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