In Mietwohnung tapezieren?

13. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
In Mietwohnung tapezieren?

Hallo,

ich würde gern wissen ob ich als Mieter, eine kahle weiße Wand in der Mietwohnung tapezieren darf? Sollte ich mal ausziehen, muß ich die Tapete dann wieder entfernen? Es herrscht hier manchmal ein rauher Ton,;o) Im Moment habe ich mehr als genug um die Ohren, geht also lieb mit mir um, bitte. Meine Frage ist ernst gemeint. liebe Grüße, Primax

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"das wird schon wieder....."

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Du kannst die Wohnung so gestalten wie Du willst, musst sie aber in vertragsgemässen Zustand wieder zurückgeben.

Gruß
Michael


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" "

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 35x hilfreich)

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#3
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Im Mietvertrag steht,,im sauberen Zustand" Vermieter habe ich noch nicht gefragt. Wollte nur mal wissen ob ich tapezieren kann.

Gruß Primax

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"das wird schon wieder....."

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#4
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 137x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1412x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12319.10.2009 17:08:13
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 74x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39264x hilfreich)

quote:
ich würde gern wissen ob ich als Mieter, eine kahle weiße Wand in der Mietwohnung tapezieren darf?

Ja.
Tapezieren, Streichen, sogar das auftragen von Zierputz ist erlaubt.

Bei Ende des Mietverhältnisses muss jedoch der ursprüngliche bzw. im Vertrag festgelegte Zustand wieder hergestellt werden.


Jedoch muss man darauf achten, das die Tapete/Farbe/Putz für die Wand geeignet ist. Es gibt durchaus Wandkonstruktionen die für bestimmte Tapeten/Farben/Putzarten ungeeignet sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1165x hilfreich)

quote:
Und wenn im Vertrag dazu nichts steht?


Dann wird Tapete kleben nicht gegen normalen Mietgebrauch verstoßen.

(Bei Tapete gilt natürlich die Rechtsprechung zu exotischen Farbanstrichen sinngemäß, d.h. ist die Tapete dermaßen schlimm, dass eine Beschädigung vorliegt, muss sie wieder ab)


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116431 Beiträge, 39264x hilfreich)

Dann müsste die Mietsache so übergeben werden wie sie übernommen wurde.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 137x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
DerMixer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kommt halt auch auf die "kalhe Wand" drauf an.

Wenn das irgend so ein Exot ist, Feinputz wasweiss ich, von der die Tapete später nciht mehr zu entfernen ist, wirds beim Auszug schwierig.

Es gibta uch Wände wo Mineralputz drauf ist, damit die Wand "atmen" kann und sich kein Schimmel bildet. Eine Solche Wand zu Tapezieren wäre natürlich UNsinn.

Am besten mit Vermieter absprechen.

gespräche haben ncoh niemandem geschadet.

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#13
 Von 
Hollaender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

noch einen Tip von mir.
Sollte es sich um Gipskartonwände handeln, solltest du die Wände auf jeden Fall vorher behandeln, damit die Tapete hinterher auch wieder abgeht. Denn sollte das nicht vorher passieren, kannst du damit die Wände beschädigen und der Vermieter wird dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
Im Grunde also kannst du alles machen mit den Wänden(Tapete,Rauhputz,usw.).
Jedoch musst du die Wände bei Auszug wieder in den Urzustand versetzen.

Viel Spass beim Renovieren.

Gruß Hollaender

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