In der Wohnung eingeschlossen wegen fehlendem Schlüssel - wer zahlt den Schlüsseldienst?

14. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
apfelmus123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Wohnung eingeschlossen wegen fehlendem Schlüssel - wer zahlt den Schlüsseldienst?

Wir haben in unserer Wohnung eine Türkette mit Schloss von einem der Vormieter "vererbt" bekommen. Uns wurde nichts weiter dazu gesagt - wir gingen davon aus, dass wir die Kette einfach mit dem Haustürschlüssel öffnen können.

Nun, das konnten wir nicht nachdem wir sie geschlossen haben.
Der Vermieter/Eigentümer meinte, es gibt für die Kette keinen Schlüssel und wir sollen einen Schlüsseldienst rufen.

Kurzum - die Kette is nun offen und wir haben eine Rechnung ( >300€ ) deswegen.

Müssen wir diese selbst bezahlen? Auf der einen Seite sind wir ja "selber doof", dass wir die Kette ausprobiert haben ohne zu schauen welcher Schlüssel passt. Auf der anderen Seite - hätte der Vermieter uns nicht auf das Fehlen eines Schlüssels hinweisen müssen?

Vielen Dank

-- Editiert von apfelmus123123 am 14.11.2020 14:23

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von apfelmus123123):
Müssen wir diese selbst bezahlen?

Ja, da komplettes Eigenverschulden vorliegt.



Zitat (von apfelmus123123):
Auf der anderen Seite - hätte der Vermieter uns nicht auf das Fehlen eines Schlüssels hinweisen müssen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von apfelmus123123):
Wir haben in unserer Wohnung eine Türkette mit Schloss von einem der Vormieter "vererbt" bekommen.


Wir darf man das verstehen? Wurde bei Wohnungsübergabe explizit darauf hingewiesen das diese Kette dem Vormieter gehörte und nun quasi in das Eigentum es jetzigen Mieters übergeht, oder wurde die Kette vom Vermieter überhaupt nicht thematisiert?

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#3
 Von 
apfelmus123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):

Wir darf man das verstehen? Wurde bei Wohnungsübergabe explizit darauf hingewiesen das diese Kette dem Vormieter gehörte und nun quasi in das Eigentum es jetzigen Mieters übergeht, oder wurde die Kette vom Vermieter überhaupt nicht thematisiert?


Die Kette wurde überhaupt nicht thematisiert bis heute.

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von apfelmus123123):
Die Kette wurde überhaupt nicht thematisiert bis heute.


Dann gehe ich davon aus das die Kette im Eigentum des VM steht und Bestandteil der Wohnung ist.
Ich sehe hier durchaus eine Haftung des Vermieters zumal er ja auch den Schlüsseldienst ins Spiel gebracht hat, das könnte man hier durchaus als Beauftragung ansehen.

Ergo, ich sehe den VM durchaus in der Pflicht, zumindest wird er sich aber nicht vollends aus der Sache heraushalten können. Vielleicht kann man sich ja mit den VM auf eine Kostenteilung einigen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ich sehe hier durchaus eine Haftung des Vermieters

Wo soll die herkommen?
Die Gerichte sind zwar durchweg mieterfreundlich, aber dem sind auch Grenzen gesetzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo soll die herkommen?


Daher das ein Teil der vermieten Sache nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, bzw. schließbar aber nicht wieder öffenbar ist.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von apfelmus123123):
eine Türkette mit Schloss von einem der Vormieter "vererbt" bekommen.
Dann hat der VERmieter nichts damit zu tun?
Warum sollte der euch auf etwas vom Vormieter übernommenes hinweisen oder sich gar dafür verantwortlich fühlen?

Ich denke, wirklich *selber doof* gewesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von apfelmus123123):
Müssen wir diese selbst bezahlen?
Wenn ihr die Auftraggeber des Schlüsseldienstes seid, müsst ihr diesen auch bezahlen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
apfelmus123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum sollte der euch auf etwas vom Vormieter übernommenes hinweisen oder sich gar dafür verantwortlich fühlen?


Wir haben es nicht direkt übernommen, die Kette war beim Einzug halt an der Tür. Es wurde aber kein Abschlag oder Ahnliches dafür bezahlt und es wurde auch nicht in einem Übergabeprotokoll fest gehalten.
Ich vermute fast, dass der Vermieter selbst nicht mehr an die Kette gedacht hat.

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#10
 Von 
apfelmus123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Vielleicht kann man sich ja mit den VM auf eine Kostenteilung einigen.


Ich werde auf jeden Fall nach dem Wochenende mit dem Vermieter darüber sprechen. Ich wollte mir nur hier eine Zweitmeinung einholen, da ich die ganze Situation überhaupt nicht einschätzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
apfelmus123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Vielleicht kann man sich ja mit den VM auf eine Kostenteilung einigen.


Ich werde auf jeden Fall nach dem Wochenende mit dem Vermieter darüber sprechen. Ich wollte mir nur hier eine Zweitmeinung einholen, da ich die ganze Situation überhaupt nicht einschätzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von apfelmus123123):
eine Türkette mit Schloss von einem der Vormieter "vererbt" bekommen.

Dann hat der VERmieter nichts damit zu tun?
Warum sollte der euch auf etwas vom Vormieter übernommenes hinweisen oder sich gar dafür verantwortlich fühlen?

Ich denke, wirklich *selber doof* gewesen.


So einfach ist es nun doch nicht, denn hier wird nur das aktuelle Vertragsverhältnis zu beachten sein - also der TS und sein Vermieter. Die Vererbung des Schlosses, richtig wäre die Eigentumsaufgabe des Vormieters, betrifft allerdings das Verhältnis Vormieter zu Vermieter.

Duch die Eigentumsaufgabe ist der Vermieter Eigentümer des Zusatzschlosses geworden.

Am wirtschaftlichen Ergebnis ändert das jedoch nichts, denn die Mieter sind gehalten, die Funktion der ihnen übergebenen Schlüssel zu prüfen. Zwar nur Ag urteil, aber immerhin.



Zitat (von Alter Sack):
Ich sehe hier durchaus eine Haftung des Vermieters zumal er ja auch den Schlüsseldienst ins Spiel gebracht hat, das könnte man hier durchaus als Beauftragung ansehen.


Dünnes Eis, aber durchaus folgerichtig gedacht.
Ob allerdings klare Weisung oder nur ein Tip, wie man sich verhalten könnte?
Mag ich nicht bewerten.
Ich hätte übrigens zu einem Schneidwerkzeug geraten. Die Ketten bekommt man(n) relativ gut auf, auch bei nur geringem Spalt.

Berry

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich hätte übrigens zu einem Schneidwerkzeug geraten. Die Ketten bekommt man(n) relativ gut auf, auch bei nur geringem Spalt.


So ist es und statt des VM oder des Schlüsseldienstes hätte ich - falls keine Zange zur Hand - Freunde, Verwandte oder Bekannte um Hilfe gebeten. Da man in der Wohnung war, hätte es auch ein Schraubenhzieher getan.

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#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von apfelmus123123):
Der Vermieter/Eigentümer meinte, es gibt für die Kette keinen Schlüssel und wir sollen einen Schlüsseldienst rufen.


Das hätte der VM den Mietern bei der Wohnungsübergabe unbedingt mitteilen müssen. Er hat das versäumt und trägt deshalb selbstverständlich auch diese Rechnung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Daher das ein Teil der vermieten Sache nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, bzw. schließbar aber nicht wieder öffenbar ist.

Normalerweise ja. Aber nicht, wenn das Mitverschulden 100% beträgt.



Zitat (von Leo4):
Das hätte der VM den Mietern bei der Wohnungsübergabe unbedingt mitteilen müssen.

Bei aller Mieterfreundlichkeit, wenn man genau 0 Schlüssel für ein Schloss erhält, sollte das selbst dem DAM auffallen. Da muss der Vermieter gar nichts mitteilen.



Zitat (von Sir Berry):
Die Ketten bekommt man(n) relativ gut auf, auch bei nur geringem Spalt.

Man war in der Wohnung und hatte somit alle Möglichkeiten er Demontage.



Zitat (von Solan196):
Da man in der Wohnung war, hätte es auch ein Schraubenhzieher getan.

Richtig, da einen Schlüsseldienst zu rufen, dürfte massiv gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.
Zumal 300 EUR noch reichlich überteuert sind, 60-150 EUR je nach Gegend und Uhrzeit dürften angemessen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ähhh...

Ihr wart in der Wohnung und es ist eine Kette an der Wohnungstür von innen?
Warum habt ihr das nicht einfach abgeschraubt?

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ihr wart in der Wohnung und es ist eine Kette an der Wohnungstür von innen?
Warum habt ihr das nicht einfach abgeschraubt?


Nicht jeder Mieter ist Heimwerker und oftmals liegt der Werkzeugkasten auch im Keller.
Ferner hat der Mieter den VM angerufen und dieser hat an einen Schlüsseldienst verwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ihr wart in der Wohnung und es ist eine Kette an der Wohnungstür von innen?
Warum habt ihr das nicht einfach abgeschraubt?


Warum hat man die Kette nicht einfach wieder abgezogen, das geht - soweit mir bekannt - mit jeder Kette?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Yogi1):
Ihr wart in der Wohnung und es ist eine Kette an der Wohnungstür von innen?
Warum habt ihr das nicht einfach abgeschraubt?


Warum hat man die Kette nicht einfach wieder abgezogen, das geht - soweit mir bekannt - mit jeder Kette?



Bei Kette mit Schloß und Schlüssel geht das nicht

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Bei Kette mit Schloß und Schlüssel geht das nicht


Wie sollte man diese "verschließen" ohne den Schlüssel?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Catslove):
Bei Kette mit Schloß und Schlüssel geht das nicht


Wie sollte man diese "verschließen" ohne den Schlüssel?


Es gibt Kettenschlösser, die nur zum Öffnen den Schlüssel brauchen, schließen geht ohne

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Wir haben es nicht direkt übernommen, die Kette war beim Einzug halt an der Tür. Es wurde aber kein Abschlag oder Ahnliches dafür bezahlt und es wurde auch nicht in einem Übergabeprotokoll fest gehalten.


Ich finde das wenig glaubhaft.
Wenn die Kette da beim Einzug an der Tür war, woher weiß man dann dass die der Vormieter zurückgelassen hat und sie nicht zur Wohnungsausstattung gehört ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wie sollte man diese "verschließen" ohne den Schlüssel?
Ähnlich einem verschließbaren Fenstergriff.
Mit einem Druck auf den Zylinder schließen--- mit Schlüssel öffnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Also ob die Kette jetzt dem Vormieter "gehörte" oder dem Vermieter, ist irgendwie noch sehr unklar.

Wenn man aber als Mieter laut Mietvertrag Anzahl "X" an "Wohnungsschlüsseln" überreicht bekommt, dann sollten diese Schlüssel auch in der Lage sein, alle Türen an/zu der Wohnung öffnen zu können, oder nicht?

Ist natürlich maximal dumm gelaufen, ich hätte die Kette vermutlich auch nicht einfach geschlossen, ohne zu gucken, ob der Schlüssel passt. Aber meiner Meinung nach hat hier der Vermieter nicht ausreichend über die technische Ausstattung aufgeklärt.

0x Hilfreiche Antwort

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