In diesem ehrenwerten Haus .................................!

26. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Max Musterm.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
In diesem ehrenwerten Haus .................................!

Hallo, ich möchte hier mal über die momentane Wohnsituation berichten, und was ihr darüber denkt. Könnte etwas ausführlicher werden!
Wir wohnen in einem Mietshaus mit insgesamt 4 Parteien. Der Vermieter stammt aus dem Balkan, er macht groß in Immobilien, und käuft Häuser, wie andere Brot beim Bäcker. Wollen ja nun mal nichts unterstellen,.................!

Meine Frau und ich sind hier Ende 2019 eingezogen. Wir suchten eine Kellerwohnung, möglichst mit Terrasse und Garten auf einem Dorf. Haben es in dieser gefunden, und die Kaltmiete lag bei 300€ zzgl. 110€ Nebenkosten, bei im Mietvertrag genannten 69 qm. Die Anmietung lief über eine deutsche Verwalterin.
Später stellte sich heraus, das die Wohnung lediglich über max. 59 qm verfügt, welche vom VM auch in der Nebenkostenabrechnung benutzt werden.
Die Wohnung war bezugsfertig, und der der Außenbereich der absolute Horror. Wir haben im Außenbereich richtig Geld investiert, und jetzt glänzt es förmlich.
Auch mit den anderen Mietern klappte es gut. Über uns eine deutsche dreiköpfige Familie, darüber eine Familie ebefalls vom Balkan, mit denen wir fantastisch klarkommen, und in der Dachwohnung wohnten 3 Monteure vom Eigentümer.

Die heutige Situation ist:
Mit der Familie über uns sind wir schon seid Mitte 2020 verstritten. Sie haben in ihrer Wohnung 3 große Hunde und 4 Katzen, und dadurch einer extreme Lärm- u. Geruchsbelästigung. Auch die Mieter selbst sind krass. Bei denen ist es normal das oft nachts mal eben gebort,gehämmert oder gesägt wird. Die Tiere sch..ssen und pi..en unter unsere Fenster, was wetterbedingt heftig stinkt. Gestern um 23:30 wurden erstmal ausgiebig Schnitzel geklopft. Diese Truppe erinnert mich an die niederländische Familie Flodder, allerdings Flodder 2.0!

Wir sind schon längere Zeit mit unserem Anwalt (Mieterverein) tätig. Der Anwalt hat schon zig Briefe an den VM geschickt, und wir haben für 4 Monate die Gesamtmiete um 20% gekürzt (bezahlen jetzt unter Vorbehalt), allerdings reagiert er absolut nicht, und auch die Mieter lärmen weiter. Nun will unser Anwalt das Amtsgericht mit ins Boot holen.
Wir haben von unserem Vormieter schriftlich, das die Verwalterin uns bei Einzug über die Familie aufgeklärt hat, und sagte, das sie schon mit einer Räumungsklage arbeitet. Weiterhin haben wir von der Familie darüber ebenfalls schriftlich über die Geruchts- u. Lärmbelästigung von vor 2,5 Jahren bis zum heutigen Tage. Unser Anwalt meinte, das wir alles haben, was wir brauchen.
Wir denken, das unser VM bei der Familie etwas schützend die Hand hält, denn sie machen jegliche Reparaturarbeiten und einiges mehr selbst, auch was VM Sache wäre. Denn hier im Haus ist vieles im argen, und der VM macht absolut nichts.

Das Thema Nebenkostenabrechnung!
Wir bekammen 1 Tag vor Ablauf der Frist die Abrechnung für 2020. Sollten ca. 480€ nachzahlen. Kein Problem, natürlich nach Belegeeinsicht. Dieses ist bis heute nicht passiert, und wir haben noch nicht bezahlt.

Vor 2 Monaten bekamen wir vom Verwalter (die Verwalterin hatte der VM Mitte 2021 abgesägt, und durch einen Landsmann ersetzt) einen Brief mit einer Mietanpassung, und einer Erhöhung der Nebenkostenpauschale. Kaltmiete von 300€ auf 360€, und Nebenkostenpauschale von 110 auf 150€ zum 01.08.2022.
Habe es unserem Anwalt geschrieben.
Seine Antwort, die ich an den VM weitergeleitet habe war:
Das bei dem BJ. des Hauses der Mietspiegel bei 4,70€ liegt, und für den Kreis hier nochmal 0,25€ drauf kommen, womit wir bei 4,95€ liegen. Wir zahlen 5,08€ bei den 59qm (Die wirkliche Fläche zählt, und nicht die im MV), also schon mehr. Daher unwirksam!
Eine Nebenkostenpauscalenerhöhung kann er nur empfehlen, aber nicht bestimmen.
Nun erzählte der VM unseren Nachbarn aus dem Balkan, das er uns kündigen wird, wenn wir die Erhöhung nicht akzeptieren.
Letzte Woche kam die Familie aus dem Balkan zu uns runter, und sagte, das der VM sie angerufen hat, und ihnen mitgeteilt hat, das er das Haus an eine Familie im Balkan verkaufen wird, die nach Deutschland kommt. Daher müssten wir und diese Familie schnell ausziehen. Von den anderen beiden Parteien kein Wort über Kündigung. Sollen wohl nur die "Unruhestifter" entfernt werden.
Nun hat meine Ehefrau schon ein wenig Angst, das wir bals auf der Strasse stehen könnten.

Zum Schluß noch etwas über die Dachwohnung!
Bei Einzug wohnten ja Monteure von ihm dort. Ab Mitte 2020 stand sie dann leer ( darf auch wohl wegen irgendwie Brandschutz nicht vermietet werden). Anfang 2021 war ein Name (Balkan) auf dem Briefkasten, allerdings wohnte niemand dort. Seid Herbst 2021 kommen gegen Abend immer so 4-8 Männer (Monteure) zur Übernachtung, und der eine Name steht immer noch auf dem Briefkasten! Weiß nicht,....................................!

Der Tread ist etwas länger geworden, allerdings wollte ich auch alles erwähnen, um mal eure ehrliche Meinung zu hören.
Sind schon auf der Suche nach einer anderen Wohnung, allerdings muss der Preis stimmen, darf aus gesundheitlichen Gründen nicht 3 oder 4 Obergeschoss sein, also in unserer Gegend ein großes Problem, da aus bekannten Gründen die Mieten bei Neuvermietung zumeist heftig sind.

Bin für jede Meinung dankbar.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Wir suchten eine Kellerwohnung,
Und habt eine super Souterrain-Wohnung mit Terrasse und Garten für 300,- kalt gefunden? ---Klasse...!
Zitat (von Max Musterm.):
das die Wohnung lediglich über max. 59 qm verfügt,
Könnte es sein, dass in der BK-Abrechnung die beheizte Fläche 59 qm ist, die Terrasse teilweise zur Wohnfläche zählt und nicht beheizt wird? ---Normal....!
Zitat (von Max Musterm.):
Die Wohnung war bezugsfertig,
Das konntet ihr sehen und bezugsfertig ist oft auch für Laien der Horror.
Zitat (von Max Musterm.):
Nun will unser Anwalt das Amtsgericht mit ins Boot holen.
Heißt vermutlich: Klage erheben. Ist möglich.
Zitat (von Max Musterm.):
Wir haben von unserem Vormieter schriftlich,
Und ihr habt trotz dieser Infos zu den Nachbarn diese Wohnung gemietet.
Zitat (von Max Musterm.):
Wir bekammen 1 Tag vor Ablauf der Frist die Abrechnung für 2020.
Also am 30.12.2021. Ist erlaubt, machen viele.
Zitat (von Max Musterm.):
Sind schon auf der Suche nach einer anderen Wohnung,
Sehr gute Idee. Möglichst intensiver suchen und Suchradius erweitern. Für 300+110 wirds nichts mehr geben.
Trotzdem viel Glück!

Alles andere sollte der Anwalt machen.

Dass ihr jetzt einen Anwalt beauftragt habt, ist das Neue. Das andere gab es schon in 4 ähnlichen Threads seit 11/2020.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Wir haben von unserem Vormieter schriftlich, das die Verwalterin uns bei Einzug über die Familie aufgeklärt hat, und sagte, das sie schon mit einer Räumungsklage arbeitet.

Dann dürfte die Mietminderung genauso unberechtigt sein wie jede anderen Handlung gegen diese Mieter.
Ist mir also ein Rätsel was der Anwalt vor Gericht will. Aber der wird schon wissen was er tut.



Zitat (von Max Musterm.):
Nun hat meine Ehefrau schon ein wenig Angst, das wir bals auf der Strasse stehen könnten.

Das passiert in DE nicht, der Staat stellt da entsprechend Notunterkünfte falls man wohnungslos ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Anwälte vom Mieterverein klagen in der Regel nicht, dachte ich. Sind die nicht immer nur außergerichtlich tätig?

Hat man im Mehrfamilienhaus nicht immer ein gewisses Risiko, dass es nicht mit jedem Nachbarn gut läuft? Tiere sind nunmsl ab und zu laut. Kinder auch. Dann zieht man da nicht ein.

Diese günstige Wohnung würde ich dann gerne als Nachmieter nehmen. Hoffe unsere Vorstellungen von bezugsfertig sind dann auch erfüllt.

PS: Vermieter muss sich nicht melden. Er kann bei einem Mietrückstsnd von 2 Kaltmieten fristlos und zugleich ordentlich kündigen, das erreicht man bei (unberechtigter) Mietminderung.

Der Vernieter hat mehrere Mietobjekte? Gut, er weiß sicher durch Erfahrung mit der Situation professionell umzugehen. Und reagiert nicht wo er nicht reagieren muss.

Er wird sicherlich auch wissen, wo sein nächster (guter) Rechtsbeistand sitzt und hat eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.

Klingt nach Meckern auf hohem Niveau. Aber vom außen auch schwer zu beurteilen.

Würde mich aber damit gefasst machen, dass der Mietvertrag nicht ewig bestehen bleibt... Das Vertrauensverhältnis ist ggf. auch beim Vermieter gestört.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Max Musterm.):
Hallo, ich möchte hier mal über die momentane Wohnsituation berichten, und was ihr darüber denkt. Könnte etwas ausführlicher werden!
Wir wohnen in einem Mietshaus mit insgesamt 4 Parteien. Der Vermieter stammt aus dem Balkan, er macht groß in Immobilien, und käuft Häuser, wie andere Brot beim Bäcker. Wollen ja nun mal nichts unterstellen,.................!


Hier musste ich schon aussteigen, Alman-Achim Alarm! :grins: :grins: :grins:

Was kann der Mann dafür wenn Sie es wirtschaftlich im Leben zu nichts bringen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 29.06.2022 08:52

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

@kalm persoon

Herr Mustermann wollte:
- wissen, was wir darüber denken.
- unsere ehrliche Meinung hören.
- für jede Meinung dankbar sein.
- hier nicht um Hilfe fragen.
- einmal mehr erzählen, was ist.

https://www.123recht.de/user.asp?user=Max+Musterm%2E

Neu ist lediglich, dass er dem Vermieter nichts Kriminelles unterstellen will und ihm bewusst wird, dass er woanders mehr als bisher zahlen müsste. Er hat außerdem einen (hoffentlich kompetenten) Anwalt.

Zitat (von kalm persoon):
Sollte eine Terrasse ...
Ich lese, dass die 69 qm für eine Souterrain-Wohnung mit Terrasse und Garten im MV stehen, so wie gesucht. Die BK-Abrechnung weist vermutlich die 59 qm als beheizte Wohnfläche aus.
Dein Erguss zur Mietminderung hat wenig Sinn und hilft dem TE nicht. Man liegt im Streit wegen ziemlich vieler anderer Dinge, die schon ca. 3 Monate nach Einzug (Ende 2019) begannen.
Wahr ist tatsächlich, dass gekündigte Mieter nicht einfach auf der Straße stehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich kann den Ärger durchaus verstehen und würde nichts weiter mehr unternehmen, als wegziehen. So wie es aussieht, steht ja eh eine Kündigung wg. Eigenbedarf an, falls das wirklich stimmt was da erzählt wurde.

Wenn der VM nicht reagiert und es ihm gelinde egal gesagt ist, dann benötigt man einen sehr guten Anwalt, der alle persönlichen Belange durch boxt... eine Mietminderung ist hier gefährlich und die Zahlung unter Vorbehalt durchaus angebracht.

Die Situation ist nicht tragbar und wird sich wohl auch nicht mehr verbessern. Daher Sachen packen und gehen, auch wenn es schwer fällt, etwas Neues zu finden. Alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Die Situation ist nicht tragbar
Was meinst du damit? Es gibt eine *lästige Familie* im EG schon seit Einzug. Damit hat man sich wissentlich arrangiert und ist längst verstritten.
Mit der Familie im OG kommt man gut klar. Die DG-Wohnung geht den TE nichts an.

Wegziehen?
Hast du nicht gelesen, dass man Angst vor Wohnungslosigkeit hat und der Preis und Lage einer neuen Wohnung stimmen muss? Für 4,35 kalt/qm oder 5,08 wird man jetzt nichts vergleichbares finden. Vermieter vermieten Wohnungen und keine Nachbarn.
Zitat (von Janina1190):
Daher Sachen packen und gehen,
Wie bitte? Doch einfach auf die Straße? Wie kommst du auf den Quatsch?

Der jetzige Eigentümer kann gern das Haus verkaufen. Der neue Eigentümer kauft dann evtl. erstmal alle Mieter mit. Wer und wann wegen Eigenbedarf gekündigt wird, weiß man nicht. Es gibt schließlich 4 Wohnungen im Haus.
Die lästige Familie *darf* bestimmt bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gibt eine *lästige Familie* im EG schon seit Einzug

Sogar schon davor. Und man wusste das auch. Und hat dennoch einen !ietvertrag unterschrieben...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Anwälte vom Mieterverein klagen in der Regel nicht, dachte ich. Sind die nicht immer nur außergerichtlich tätig?

Nein. Die Vertreten die Mitglieder des Mietervereins auch vor Gericht. Das ist ein Haupt-Sinn und Haupt-Zweck eines Mietervereins. (Der andere ist die Beratung.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein. Die Vertreten die Mitglieder des Mietervereins auch vor Gericht. Das ist ein Haupt-Sinn und Haupt-Zweck eines Mietervereins. (Der andere ist die Beratung.)


Ich fragte deshalb, weil ich selbst Mitglied in einem Mieterverein war und dieses mir dort mitgeteilt wurde. Die klagen nach eigener Aussage nicht bei Einzelfällen, sondern nur wenn es im Interesse der Gemeinschaft ist. Also auch anderer Mitglieder. Daher musste ich mir damals für die gerichtliche Auseinandersetzung einen Anwalt suchen, der mir das bestätigt hat.

Auch bei unseren damaligen Mietern wurden diese nur außergerichtlich vom Mieterschutzverein vertreten. Gerichtlich war es dann ein Anwalt.

Klagen ja, aber nicht für Einzelfälle. So sieht die Realität aus.

-- Editiert von Toxic_GER am 29.06.2022 12:39

0x Hilfreiche Antwort

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