Guten Tag,
habe zum Betreff im Web recherchiert, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.
A ist Vermieter einer Wohnung in München und schließt in 2008 mit B einen Mietvertrag mit Indexmiete ab.
Die marktüblichen Mietpreise/m² liegen in 2008 nahezu ausnahmslos über denen des Mietspiegels, so auch bei dieser Vermietung.
Nach 4 Jahren würden alte Miete zuzüglich möglicher Erhöhung durch Index wieder über dem aktuellen Mietspiegelpreis 2012 liegen.
Fragen:
1. Darf A nach 4 Jahren den Mietpreis per Indexmiete rechtssicher erhöhen (neuer Mietpreis liegt über Mietspiegel)?
2. Deckelt der Mietspiegel den Mietpreis?
(auf Grund welcher Paragraphen?)
Danke für Hinweise.
Gruß HH
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Indexmiete nach §557b BGB Wohnraum - Mieterhöhung
6. Februar 2012
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Frage vom 6. Februar 2012 | 11:45
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Indexmiete nach §557b BGB Wohnraum - Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Februar 2012 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
zu 1.: Ja
zu 2.: Nein
quote:<hr size=1 noshade>(auf Grund welcher Paragraphen?) <hr size=1 noshade>
Den hast Du doch schon selbst genannt. Dabei handelt es sich um den § 557b BGB . Ansonsten ist hier noch der § 557 Abs. 2 BGB relevant.
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