Indexmiete nach §557b BGB Wohnraum - Mieterhöhung

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hans Hoss
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Indexmiete nach §557b BGB Wohnraum - Mieterhöhung

Guten Tag,

habe zum Betreff im Web recherchiert, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.

A ist Vermieter einer Wohnung in München und schließt in 2008 mit B einen Mietvertrag mit Indexmiete ab.

Die marktüblichen Mietpreise/m² liegen in 2008 nahezu ausnahmslos über denen des Mietspiegels, so auch bei dieser Vermietung.

Nach 4 Jahren würden alte Miete zuzüglich möglicher Erhöhung durch Index wieder über dem aktuellen Mietspiegelpreis 2012 liegen.

Fragen:
1. Darf A nach 4 Jahren den Mietpreis per Indexmiete rechtssicher erhöhen (neuer Mietpreis liegt über Mietspiegel)?
2. Deckelt der Mietspiegel den Mietpreis?
(auf Grund welcher Paragraphen?)

Danke für Hinweise.

Gruß HH



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zu 1.: Ja
zu 2.: Nein

quote:<hr size=1 noshade>(auf Grund welcher Paragraphen?) <hr size=1 noshade>


:???: Den hast Du doch schon selbst genannt. Dabei handelt es sich um den § 557b BGB . Ansonsten ist hier noch der § 557 Abs. 2 BGB relevant.



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