Indexmietvertrag mit 10-Jahres-Klausel

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Metalgnom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Indexmietvertrag mit 10-Jahres-Klausel

Hallo,

ich habe im Mai 2009 (also vor über 10 Jahren) einen unbefristeten Indexmietvertrag als Mieter abgeschlossen mit folgender Klausel:

"Die Miete wird für die Dauer von [u]10 Mietjahren[u] durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenserhaltung aller privaten Haushalte in Deutschland nach folgender Maßgabe bestimmt (Index gemäß § 557b BGB)."

So, nun sind die 10 Jahre vorbei und ich habe zum 01.12.2019 eine weitere Mieterhöhung nach dem Preisindex erhalten.

Was passiert denn grundsätzlich nach Ablauf der 10 Jahre?

Lieben Dank für Hinweise, Tipps und Hilfestellungen :)

Vicky

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach Ablauf der 10 Jahre endet die Indexmiete. Danach gelten die gleichen Regeln für Mieterhöhungen, wie bei normalen Mietverträgen auch.

1x Hilfreiche Antwort

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