Individualvereinbarung ?? Starre Fristen

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mike268
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Individualvereinbarung ?? Starre Fristen

Ich hatte meinem Vetrag schon mal in der Diskussion, aber nachdem ich mit dem Vermieter gesprochen habe, kamm er mir auf einmal mit der Aussage dass die Zusatzvereinbarungen eine "Individualvereinbarung" sind und damit vom BGH Urteil bzgl Starre Fristen nicht berührt werden.

Nochmals zum Vertrag: Der Vetrag ist ein Vordruck vom Haus und Grundbesitzerverein und die Absaetze bzgl Instandhaltung und Beendigung der Mietzeit sind gestrichen worden und dafuer eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag aufgenommen worden.

Ich denke Punkt zwei ist nicht wirksam da er einen starren Fristenplan vorsieht. Nun ist nur die Frage ob durch die Individualvereinbarung diese Unwirksamkeit aufgehoben wird ??

1. Bei Beendigung des Mietverhaeltnisses verpflichtet sich der Mieter folgende Arbeiten fachmaennisch auf eigene Rechnung ausführen zu lassen:
- Waende und Decken weiß streichen
- Teppichboden spezial zu reinigen

2. Die Schoenheitsreparaturen an Tueren und Heizkoerper laesst der Mieter alle 5 Jahre ausfuehren. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhaeltnisses traegt der Mieter die Kosten hierfuer zeitanteilig.

Vorab Danke fuer euere Hilfe.
Gruss

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Da es hier um sehr viel (Dein) Geld geht würde ich das mal bei "frag-einen-anwalt" posten. Für den Einsatz zur Beantwortung der Frage durch einen Fachanwalt bekommst Du noch nicht einmal einen Eimer gute Farbe.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mike268
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach einigem Recherchieren würde ich sagen ein Anwalt kann mir hier auch nicht viel weiterhelfen, da ich beweisen müsste dass die Indivualvereinbarung keine ist, sei es dass sie in anderen Verträgen benutzt wird oder es zu keiner Absprache bzw. Verhandlung kam (die gab es wirklich nicht, der Vertrag mit Zusatzvereinbarung wurde nur zur Unterschrift vorgelegt).
Und dass dürfte nicht so einfach werden ... oder was meint ihr ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen