Ich hatte meinem Vetrag schon mal in der Diskussion, aber nachdem ich mit dem Vermieter gesprochen habe, kamm er mir auf einmal mit der Aussage dass die Zusatzvereinbarungen eine "Individualvereinbarung" sind und damit vom BGH Urteil bzgl Starre Fristen nicht berührt werden.
Nochmals zum Vertrag: Der Vetrag ist ein Vordruck vom Haus und Grundbesitzerverein und die Absaetze bzgl Instandhaltung und Beendigung der Mietzeit sind gestrichen worden und dafuer eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag aufgenommen worden.
Ich denke Punkt zwei ist nicht wirksam da er einen starren Fristenplan vorsieht. Nun ist nur die Frage ob durch die Individualvereinbarung diese Unwirksamkeit aufgehoben wird ??
1. Bei Beendigung des Mietverhaeltnisses verpflichtet sich der Mieter folgende Arbeiten fachmaennisch auf eigene Rechnung ausführen zu lassen:
- Waende und Decken weiß streichen
- Teppichboden spezial zu reinigen
2. Die Schoenheitsreparaturen an Tueren und Heizkoerper laesst der Mieter alle 5 Jahre ausfuehren. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhaeltnisses traegt der Mieter die Kosten hierfuer zeitanteilig.
Vorab Danke fuer euere Hilfe.
Gruss
Individualvereinbarung ?? Starre Fristen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da es hier um sehr viel (Dein) Geld geht würde ich das mal bei "frag-einen-anwalt" posten. Für den Einsatz zur Beantwortung der Frage durch einen Fachanwalt bekommst Du noch nicht einmal einen Eimer gute Farbe.
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"MfG
Susanne"
Nach einigem Recherchieren würde ich sagen ein Anwalt kann mir hier auch nicht viel weiterhelfen, da ich beweisen müsste dass die Indivualvereinbarung keine ist, sei es dass sie in anderen Verträgen benutzt wird oder es zu keiner Absprache bzw. Verhandlung kam (die gab es wirklich nicht, der Vertrag mit Zusatzvereinbarung wurde nur zur Unterschrift vorgelegt).
Und dass dürfte nicht so einfach werden ... oder was meint ihr ?
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