Individualvereinbarung wird vom Amt nicht anerkann

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Alleinerziehende26
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Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Individualvereinbarung wird vom Amt nicht anerkann

Hallo,

ich bin vor zwei Jahren in diese Wohnung eingezogen, eigentlich mit dem Gedanken hier längerfristig zu wohnen. (4,5Zi, 112qm)
Nun lassen die finanziellem Umstände eine weiter Wohndauer hier nicht zu und ich habe gekündigt.

Jetzt besagt die vorhandene Individualvereinbarung zum Mietvertrag, dass ich die Wohnung fachmännisch renoviert mit Innensilikatfarbe (da spezielle Wände) nach Beendigung des Mietverhältnisses zu übergeben habe.

Nun habe ich einen Kostenvoranschlag für die Renovierung beim Amt eingereicht, doch dieser wurde in Teilen abgelehnt.
Zum einen übernehmen man nur die Farben, dazu würde ein Mitarbeitern den Bedarf errechnen kommen zum anderen sei die Individualvereinbarung mit meinem Vermieter nicht rechtens und ich solle zum Mieterverein gehen und gegen diese Vereinbarung angehen.

Jetzt hab ich mich im Internet aber mal dazu umgesehen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Vereinbarung rechtens ist, dazu gibt es wohl auch einige Urteile.
In der Vereinbarung ist nicht aufgeführt worden, dass während der Mietdauer die Wohnung in gewissen Abständen gestrichen werden soll, dieser Passus ist also nicht anfechtbar, da gar nicht vorhanden. (wie aus einigen Urteilen diesbezüglich zu entnehmen war)

Zudem sind in einer Woche nach Auszug ca. 431qm Fläche zu streichen und das mindestens 2-3x deckend. Wie soll ich das machen, da ich zum einen gesundheitlich gar nicht in der Lage dazu bin und zum anderen kein Fachmann bin, somit auch nicht fachmännisch arbeiten kann. Mein Vermieter bestitz selbst ein Malerunternehmen und sagte mir, dass er mindestens 4 Mann und eine Woche brauche um die Wohnung zu streichen. (es müssen ja auch Vorarbeiten gemacht werden)

Kann das Amt nun tatsächlich die Kostenübernahme verweigern und mir ledglich die Materialkosten zahlen?
Wer streicht dann die Wohnung?

Soll ich eine Individualvereinbarung mit meinem Vermieter nun wirklich rechtlich angehen? Der Mann ist Unternehmer und wird sich da sicherlich rechtlich abgesichert haben, ehe er solche Verträge aufsetzt!

Da die Zeit für mich drängt, weiß ich nun gar nicht weiter und bin völlig verzweifelt.

Vielleicht könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen...???

LG

-- Editiert am 08.01.2010 10:50

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22 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
zum anderen sei die Individualvereinbarung mit meinem Vermieter nicht rechtens und ich solle zum Mieterverein gehen und gegen diese Vereinbarung angehen.


Das vermute ich auch. Woran machst Du denn fest, dass es sich dabei um eine Individualvereinbarung handelt?

Wie lautet der genaue Text der Vereinbarung?

quote:
Zudem sind in einer Woche nach Auszug ca. 431qm Fläche zu streichen und das mindestens 2-3x deckend. Wie soll ich das machen, da ich zum einen gesundheitlich gar nicht in der Lage dazu bin und zum anderen kein Fachmann bin, somit auch nicht fachmännisch arbeiten kann. Mein Vermieter bestitz selbst ein Malerunternehmen und sagte mir, dass er mindestens 4 Mann und eine Woche brauche um die Wohnung zu streichen. (es müssen ja auch Vorarbeiten gemacht werden)


Was hat dich geritten unter diesen Umständen so eine Vereinbarung zu unterschreiben? Grob geschätzt dürften dann Kosten von über 7.000€ auf Dich zukommen. Das Amt muss Kosten in dieser Höhe nicht übernehmen.

quote:
Der Mann ist Unternehmer und wird sich da sicherlich rechtlich abgesichert haben, ehe er solche Verträge aufsetzt!


Das glaube ich nicht.

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#2
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

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#3
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

So, nun schreibe ich die gesamte Vereinbarung hier rein, damit sich jeder ein Urteil bilden kann.. aber ich möchte gerne wirkliche Fakten und nicht nur Vermutungen.. die bringen mich ja nun nicht weiter....


Individualvereinbarung
zwischen

Vermieter xxx und Mieter xxx (incl. Adressen)

Die angemietete Wohnung im Objekt xxx in xxx, wurde vor Einzug von der Fa. xxx wie folgt renoviert:

Die Deckenflächen aller Räume, Flure usw. sowie die Wandflächen in der Küche, im Büro und in den FLuren wurden fachgerecht mit Innensilikonharzfarbe matt zweimal statt deckend gestrichen.

Die Wandlfächen im Wonzimmer, Bad, Zwischenzimmer, Kinderzimmer und im Schlafzimmer, sowie die Deckenflächen im Bad sind mit Lehmdecorputz veredelt.

Das Holzwerk der Türen, Fußleisten usw. wurden (soweit) wie vorhanden, fachgerecht deckend lackiert.

Die Fenster - und Rahmen von innen und aussen, das Bad, die Küche wurden fachmännisch gereinigt.

Das Eisenwerk der Heizkörper und deren Zuleitungen wurden fachgerecht deckend lackiert.

Der Laminatboden wurde fachgerecht gereinigt und versiegelt.

Die o. a. Ronovierungsarbeiten wurden z. T. indiviuell in den von Ihnen gewünschten Farbtönen ausgeführt.

Hiermit wird vereinbart, dass die kompletten Räume, Flure usw. nach Auszug (unabhängig von der Wohndauer) in fachmännisch renoviertem Zustand von den Mietern an den Vermieter übergeben werden, da die indiviuelle Farbgestaltung dies notwendig macht. Die mit Innensilikonharzfarbe gestrichenen Flächen müssen auch wieder mit Innensilikonharzfarbe gestrichen werden. Die Lehmdecorputzflächen müssen mit Innensilikatfarbe gestrichen werden. Diese Vorschrift gilt bei jeder Überarbeitung der Flächen. Sollte eine falsche Farbe verwendet werden, so muss der ganze Farbauftrag entfernt werden. Dabei wird der Dekcorputz zerstört, der dann auch erneuert werden muss. Der Mieter wurde auf die Besonderheit ausdrücklich hingewiesen und weiss, dass durch einen falschen Farbauftrag erhebliche Kosten für ihn entsehen werden.

Weiter werden die Fenster - und Rahmen von innen und aussen, das Bad, die Küche und der Laminatboden ebenfalls fachgerecht gereinigt übergeben.

Alle Stromausslässe für Lichtquellen sind bei Übergabe mit Baufassungen und Glühbirnen versehen. Bei Wiederübergabe an den Vermieter sind diese wieder zu installieren.

Die Ausführung von Schönheitsreparaturen in den im Mietvertrag angegebenen Ausführungszeiten werden durch diese Vereinbarung der Renovierung bei Auszug nicht ersetzt und müssen trotzdem ausgeführt werden.

Beiden Parteien ist bekannt, dass die z. Zt allgemein geltene Rechtssprechnung bezüglich der Schönheitsreparaturen und der Renovierungen bei auszug anderslautend ist.

Diese Individualvereinbarung wurde eingehend besprochen und von den Parteien gemeinsam erarbeitet. Diese Anerkennung dieses Individualvertrages war nicht vorraussetzung für das Zustandekommen des Mietverhältnisses.


Ort, Datum Unterschrift



Also: als ich diese Räume hier angesehen hab, stand ich ziemlich unter Zeitdruck, da mein alter Vermieter die Wohnungen verkauft hatte und ich raus musste.. zudem hatte die Wohnungssuche schon monate gedauert.
Dies Wohnung war wirklich zum damaligen Zeitpunkt die Rettung, sonst hätte ich mit den Kindern auf der Straße gestanden :-(

Als ich die Wohnung angesehen hab, hat mir der Vermieter gesagt, dass alles so gestrichen werden kann, wie ich es möchte, er würde mir Farbmuster zur Auswahl vorlegen (wer findet das nicht toll, vorallem nach dem Stress den ich mit dem alten Vermieter wegen Insolvenz und Verkauf erlebt hatte)
Den Mietvertrag hab ich dann Unterschrieben und wegen der Farbauswahl und dergleichen hat er mir diese Vereinbarung vorgelegt, die ich zwar gelesen hab es aber auch zeitlich nicht möglich war, sie zu prüfen.

Der Vermieter selbst hat eine Malerfirma und diese Wohnung gestrichen, würde dies bei Auszug auch übernehmen...
Die Farben allein sind aber schon recht teuer und wenn man keine Ahnung von der Materie hat, kennt man sich da auch nicht aus, zudem war ich damals alleinstehend und brauchte dringend ein Dach über dem Kopf, zudem hab ich vollzeit gearbeitet und gutes Geld verdient... danach kam der finanzielle Absturz, Ex zahlt plötzlich keinen Unterhalt mehr, Firma verliert Aufträge, Lohnkürzung, Firma macht ganz dicht .. usw.

Das sind ja alles fakten mit denen man damals nicht rechnen konnte....


für mich zählt nun nur, muss ich diesen Vertrag erfüllen oder nicht?



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#4
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
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Frischling
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#5
 Von 
Alleinerziehende26
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ja ok, wusste nicht wie ich das ausdrücken soll.. ich würd mich halt freuen wenn jemand antwortet der sich damit wirklich auskennt und nicht nur glaubt etwas zu wissen ;-)

falls ich wirklich gegen diese Vereinbarung vorgehen kann, muss ich ja wissen ob es sich wirklich lohnt. mir läuft ja auch die Zeit davon, die Whg muss in 3 Wochen übergeben werden - renoviert -



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#6
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
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Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

LOL

Kein Richter der Welt würde das hier glauben :

quote:
Diese Individualvereinbarung wurde eingehend besprochen und von den Parteien gemeinsam erarbeitet. Diese Anerkennung dieses Individualvertrages war nicht vorraussetzung für das Zustandekommen des Mietverhältnisses


Was für ein armseliger Versuch den Mieter abzuzocken...



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#7
 Von 
hh
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Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Die o. a. Ronovierungsarbeiten wurden z. T. indiviuell in den von Ihnen gewünschten Farbtönen ausgeführt.


Ist diese Behauptung richtig. Wenn nein, kannst Du das Gegenteil beweisen?
Hast Du die individuelle Farbgestaltung gefordert oder hat Dir der Vermieter angeboten, dass Du die Farbauswahl treffen darfst?
Was darf ich mir denn unter individueller Farbgestaltung vorstellen? Sind die gewählten Farben sehr ungewöhnlich und würde sie eine Weitervermeitung der Wohnung erschweren?

quote:
Hiermit wird vereinbart, dass die kompletten Räume, Flure usw. nach Auszug (unabhängig von der Wohndauer) in fachmännisch renoviertem Zustand von den Mietern an den Vermieter übergeben werden, da die indiviuelle Farbgestaltung dies notwendig macht.


:???: Die individuelle Farbgestaltung macht ein Streichen in einer beliebigen anderen oder sogar der gleichen Farbe notwendig? Das ist eine merkwürdige Klausel. Wenn eine bestimmte Farbe vorgeschrieben worden wäre, dann könnte ich das verstehen, aber so?

Insgesamt ist die Frage, ob die Endrenovierungsklausel wirksam ist oder nicht, nicht so ganz einfach zu beantworten. Ich tendiere jedoch zu unwirksam, bitte aber vor weiteren Kommentaren um die Beantwortung der gestellten Fragen.

Die Beurteilung, ob es sich um eine Individualklausel handelt, hängt aber nicht mit dem letzten Absatz zusammen. Der ist tatsächlich armselig. Das wäre ja noch schöner, wenn man innerhalb der AGB eine Klausel aufnehmen könnte, die eine AGB zu einer individuellen Vereinbarung macht. Ein vom Vermieter vorgegebener Mietvertrag unterliegt dem AGB-Recht.

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-- Editiert am 08.01.2010 14:17

-- Editiert am 08.01.2010 14:21

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#8
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
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Frischling
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#9
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
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Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wenn diese Indiv.-Vereinbarung separat zum MV und einige Tage vor Unterschrift des endgültigen MV erarbeitet wurde und vom M akzeptiert und unterschrieben ist das selbstverständlich gültig !
Diese I-Vereinbarung legt man dem MV bei, genügt vollkommen !
Das weiß ich so genau, weil ich selbst so verfahre und noch nie Probleme damit hatte, im Gegenteil ! ! !


Doppel LOL

Du bist (warst) Blockwart, gell, der Möchtegernvermieter....

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#10
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:Die o. a. Ronovierungsarbeiten wurden z. T. indiviuell in den von Ihnen gewünschten Farbtönen ausgeführt.

Ist diese Behauptung richtig. Wenn nein, kannst Du das Gegenteil beweisen?
Hast Du die individuelle Farbgestaltung gefordert oder hat Dir der Vermieter angeboten, dass Du die Farbauswahl treffen darfst?
Was darf ich mir denn unter individueller Farbgestaltung vorstellen? Sind die gewählten Farben sehr ungewöhnlich und würde sie eine Weitervermeitung der Wohnung erschweren?

quote:Hiermit wird vereinbart, dass die kompletten Räume, Flure usw. nach Auszug (unabhängig von der Wohndauer) in fachmännisch renoviertem Zustand von den Mietern an den Vermieter übergeben werden, da die indiviuelle Farbgestaltung dies notwendig macht.

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Dazu möchte ich folgendes sagen:

Als ich diese Wohnung angeschaut habe und als Mieterin in Betracht kam, sagte mir der Vermieter am Telefon ich solle doch noch einmal vorbei kommen, weil ich mir die Farben in denen die Wohnung gestrichen wird, selbst aussuchen darf. Natürlich hab ich mich da gefreut und mir die Farben ausgesucht, die mir gefallen haben. (Küche rotbraun, Wohnzimmer mocca, Bad hellblau, Flure altrosa) auch die 3 Kinderzimmer wurden in altrosa und dunkel blau gestrichen)
Der Vermieter kam auf MICH zu und hat mich gebeten die Farben die ich haben möchte aus einer Palette an Farben auszuwählen.
(Zudem ist die Miete hier schon etwas höher gewesen, da eine EBK inbegriffen war)

Ebenso verfährt er mit der Nachmieterin. Den potentiellen Nachmietern hat er bei Besichtigung bereits gesagt, dass die Wohnung in den gewünschten Farben umgestrichen werden würde. (aber natürlich kein Ton von den Kosten erwähnt, nur die Vorteile dieses Lehmdecorputzes- wegen des Raumklimas und so)
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quote:Diese Individualvereinbarung wurde eingehend besprochen und von den Parteien gemeinsam erarbeitet. Diese Anerkennung dieses Individualvertrages war nicht vorraussetzung für das Zustandekommen des Mietverhältnisses

DAS WAR AUCH NICHT SO!
Er hat diese Vereinbarung nach Unterzeichnung des Mietvertrages vorgelegt und dazu gesagt, dass es wegen der speziellen Farben ist, die ich nur zum Streichen verwenden darf und das wenn man auszieht halt wieder renoviert werden muss. (leuchtet einem normalerweise ja auch ein)

Allerdings lässt der Vermieter auch nicht wirklich zu, dass wir die Wohnung selbst streichen (wenn wir es körperlich könnten) denn er als Firma macht das mit seinen Leuten selbst.
Da dies hier ein Altbau ist und die von den Wänden einige cm zu den Decken ähnlich der weißen Decke gestrichen wurde, also die Farbwände sozusagen einen oberen Rahmen- Absatz haben (weiß nicht ob das wer versteht, sorry) ist es fast unmöglich als Laie diese Wohnung selbst zu streichen, da man wegen der Spezialfarbe nicht abkleben kann, sondern diesen Absatz freihändig malen müsste, da die Farben hinter die Abklebung laufen (so wurde mir gesagt)

Zudem könnte ich mit meinem gepinsel das niemals so hinbekommen, dass es für den Nachmieter angenehm wäre. (bin also irgendwie in der Falle)


Sollte ich mir Rechtsbeistand besorgen? Einen Anwalt hätte ich evtl, bzw. kenne über eine Bekannte Jemanden die sich mit Mietfällen auskennt.

Hmm.. schwere Frage aber ich muss ja sicher sein, dass er mir dann nicht noch die Kaution streitig macht!

LG
L.

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#11
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
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#12
 Von 
hh
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(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Wie sollte das denn korrekt formuliert werden ?


Die Frage, ob eine Individualvereinbarung vorliegt, hängt nicht davon ab, ob so eine Formulierung in der Vereinbarung vorhanden ist. Bei einer echten Individualvereinbarung ist es typischerweise nicht notwendig, auf diesen Umstand hinzuweisen. Dann erkennt man schon an der Vereinbarung selbst, dass diese individuell ist. Speziell zeichnet sich eine Individualvereinbarung dadurch aus, dass den Nachteilen für den Mieter auch offensichtliche Vorteile gegenüberstehen.

Wenn der Farbanstrich auf Deinen ausdrücklichen Wunsch ohne Vorgabe des Vermieters so ausgefallen wäre, dann würde es sich wohl um eine Individualvereinbarung handeln. Du musst natürlich aufpassen, dass Du Deine Darstellung auch beweisen kannst. Kritisch wäre es wohl auch gewesen, wenn der Vermieter beim Auszug einen Anstrich in neutralen Farbtönen gefordert hätte. Das hat er aber nicht gemacht.

Name und Anschrift der Nachmieterin, der das Gleiche passiert ist, sollten unbedingt für Zeugenaussagen zur Verfügung stehen. Dann hast Du gute Karten.

Dem Vermieter würde ich sagen, dass die Vereinbarung unwirksam ist, weil es trotz des genannten Absatzes keine Individualvereinbarung ist. Im übrigen hast Du inzwischen ohnehin kein pfändbares Einkommen und er kann Dich ja verklagen, wenn er anderer Meinung ist. Ich gehe davon aus, dass nach einer Beratung mit seinem Anwalt dem Vermieter das Prozessrisiko zu hoch ist.

Die Kaution wirst Du dann natürlich nicht zurück erhalten. Wenn das so ist, dann musst Du Dir überlegen ob Du selbst auf Rückzahlung der Kaution klagen willst. Ich sehe da übrigens gute Erfolgsaussichten.

Natürlich kannst Du Dir gerne anwaltliche Beratung holen. Zum jetzigen Zeitpunkt wirst Du den Anwalt aber nach meiner Einschätzung selbst bezahlen müssen.



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-- Editiert am 08.01.2010 22:18

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#13
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
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#14
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
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Ich würde mal schwer vermuten, dass der Vermieter nur scharf darauf ist, die Kaution einzubehalten. Wenn der Mieter merkt, was ihm da untergeschoben wurde, dann wird er schon klein bei geben und auf die Kaution verzichten.

Die gängige Rechtssprechung jedenfalls würde in so einem Fall von krasser Benachteiligung des Mieters, der sich bei der Unterzeichnung einer solchen "Individualvereinbarung" kaum klar ist, welche Kosten das ganze mit sich bringt, wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ganze kassieren.....

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#15
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
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#16
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wie gehen diese Leute eigentlich sonst so durchs Leben ?


Mit dem Glauben an das Gute im Menschen, bis sie so über den Tisch gezogen werden.

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#17
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
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#18
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hast du dir denn schon einmal die Frage gestellt, ob die Räume überhaupt renovierungsbedürftig sind? Was nicht renovieungsbedürftig ist, brauchst du nicht zu renovieren, selbst wenn du die Farben selbst erwählt hast.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#19
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
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#20
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
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#21
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
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#22
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Eine Individualvereinbarung kann es ja wohl nur sein, wenn die Vereinbarung (ziemlich) einmalig, auf dieses Mieterindividuum zugeschnitten ist. Vereinbart der VM es so mit jedem oder fast jedem Mieter, ist das mit Sicherheit keine Individualvereinbarung, trotz der abgegebenen Formulierung. TE sollte sich mal im Haus umhören, was andere Mieter im Vertrag zu stehen haben, das wäre mein Ratschlag.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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