Individualvereinbarung zum Mietvertrag

26. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
felica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Individualvereinbarung zum Mietvertrag

Hallo Leute,

ich hoffe, ihr könnt mir in meiner verzwickten Lage weiterhelfen. Mein Fall lautet wie folgt:

Mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, haben wir den Mietvertag mit unserem Ex-Vermieter, 8 Monate nach dem Vertragsschluß beendet. Neben dem Mietvertrag war eine Individualvereibarung mit mieterseitiger Kündigungsausschluß für 2 Jahre unterschrieben worden.
Um sicher zu gehen, dass diese Vertragskündigung gültig ist (und nach Rücksprache mit Mieterschutzbund!!) wurde uns geraten die letzten 3 Monatsmieten nicht zu zahlen, um eine Kündigung seitens Vermieter zu "provozieren". Der Vermieter hat zwar angemahnt und geklagt, aber den Mietvertrag nicht gekündigt.
Berechtigt uns die Nicht-Zahlung der 3 Monatsmieten zum Auszug aus der Wohnung und der Individualvereinbarung? Weil laut Gesetz bei 2 monatiger Rückstand der Mieten der Vermieter einen Recht zur Mietvertragskündigung hat.
Ich muß dazu sagen, dass es uns keinen Spaß gemacht hat nach 8 Monaten wieder umzieghen zu müssen. Gründe gab es genügend. Zum einen konnte in der Wohnung keine DSL-Anschluß gewährleistet werden, worauf wir beruflich und persönlich angewiesen waren und sind. Zum anderen hat der Vermieter, der auch leider im gleichen Haus wohnte, einen auf Sarazin gemacht und uns dauerend mit sehr subtilen Anspielungen auf unsere Herkunft, Religion und nicht gelungene Intergration gemacht!! Damit hat er uns sehr beleidigt. Wir haben entschieden lieber auszuziehen, um unsere Ruhe zu bekommen. Was natürlich für uns nicht nur mit finanziellen Aufwand vebunden war.
Jetzt haben wir eine Kalge wegen den fehlenden Mieten, (trotz 3 Monatsmieten Kaution) und eine 2. Klage wegen der nicht Einhaltung der Individualvereinbarung am Hals.

Weiß jemand einen Rat? Kann die 2. Kalge damit abgewiesen werden, dass der Vermieter eh hätte kündigen können/müssen, weil die Miete nicht bezahlt war.

Lieben Gruß,
Felica

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Bei Zahlungsrückstand KANN der VM kündigen, er muß es aber nicht.
Nicht ER verstößt gegen den Vertrag, sondern IHR.
Wenn EURE Kündigung nicht wirksam war, seid Ihr nach wie vor Mieter dieser Wohnung.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
felica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure OBJEKTIVEN Antworten.
Nur zu Eure Information: Wir gehören zu keiner religiösen Institution an.
@Sassy2: Aber welche Religionsangehörige meinst du denn, dass Beleidigtsein in den Genen liegt? Juden? Muslime?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
felica
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist korrekt. Der DSL-Anschluß hat mit dem Vermieter nichts zutun.
Das Problem bei ALLEN DSL-Anbietern ist, dass man bei der ersten Anfrage immer eine positive Antwort erhält. Na dem Motto: Es ist alles und überall möglich!! Aber nach technischer Überprüfung der Leitungen, was ca. 3 Monate in Anspruch nimmt, kommt dann eine schriftliche Absage. In unserem Falle war das so. Das ganze Theater haben wir mit 3 grossen Telekommunikationsanbietern gemacht.
Wir baten den Vermieter, dass er wenigstens eine Auge zudrückt und die Individualvereinbarung auflöst. Das hat er nicht gemacht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort



#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Noch ein Hinweis zum Wert des Rates, den der Mieterschutzbund gegeben hat:

Selbst wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen hätte, hätte das nicht einen Euro für Euch gespart. Der Mietausfall, den der Vermieter durch seine selbst ausgesprochene Kündigung erleidet, kann dieser nämlich als Schadenersatz geltend machen.

Nachdem ihr nicht einmal bereit gewesen seid, die Restmiete für die Dauer der 3-monatigen Kündigungsfrist zu bezahlen, ist von Seiten des Vermieters wohl kaum noch mit Kulanz zu rechnen.

Hinsichtlich der austehenden Miete würde ich daher dringend empfehlen, diese umgehend zu bezahlen um den weiteren Schaden bezüglich Anwalts- und Prozesskosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen.

Hinsichtlich des Kündigungsausschlusses kann noch geprüft werden, ob dieser überhaupt wirksam ist. Wenn der Mieterschutzbund schon von einer Wirksamkeit ausgeht, dann habe ich daran wenig Zweifel. Dennoch kannst Du gerne den Wortlaut hier zur Beurteilung wiedergeben und auch die Umstände, wie es zu dieser Vereinbarung gekommen ist.

Da den Vermieter keine Pflicht trifft, sein Kündigungsrecht auch wahrzunehmen, könnt ihr aus diesem Umstand keine Ansprüche ableiten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Weiß jemand einen Rat?

Einen? Drie hättei ch da:
1. Alles schnellstens zahlen, dann es kann nur noch teurer werden.
(Was mit eurer Kreditwürdigkeit schlimmstenfalls passieren kann, ist euch doch bewusst?)
2. In Zukunft die Verträge einhalten
3. Beleidigen lässt man sich nur von Leuten die das gleiche geistige Niveau haben.



quote:
Kann die 2. Kalge damit abgewiesen werden, dass der Vermieter eh hätte kündigen können/müssen, weil die Miete nicht bezahlt war.

Nein.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen