Inkassoforderung Betriebskostenabrechnung

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung Betriebskostenabrechnung

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu hier und hoffe, hier kann mir kompetent geholfen werden.
Ich habe am 16.12. ein Inkassoschreiben bekommen, in dem eine offene Forderung vom 03.10.2014 (Betriebskostenabrechnung 2013) aufgeführt wird.
Die Forderung wurde von der damaligen Hausverwaltung 2016 an ein Pfandleihhaus verkauft, in dessen Auftrag das Inkassounternehmen jetzt Forderungen eintreibt.

Zum Hintergrund: Die Betriebskostenabrechnung liegt mir nicht vor. Ich habe weder eine Mahnung erhalten, noch bin ich sonst über offene Forderungen informiert worden.
Ich habe sonst für alle offenen Posten (Mietzahlungen) eine Einzugsermächtigung. Problem ist nur, dass die Eigentümer zum 30.10.2014 gewechselt haben. Somit auch die Hausverwaltung (wie bereits so oft).
Ich habe mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufgenommen und Widerspruch eingelegt. Erst einmal wollte ich eine Abrechnung o.Ä. sehen. Man schickte mir einen Kontoauszug vom Mieterkonto, auf dem die Abrechnung mit Datum und somit die offene Forderung zu sehen ist. Die Abrechnung selbst kann man mir nicht zur Verfügung stellen, da die Beibringung der Unterlagen nur im gerichtlichen Prozess vorgesehen sei.
Man bittet mich, eine Zahlung der Forderung nach §676 BGB nachzuweisen und weist darauf hin, dass ich mich auch gerne telefonisch zur Vereinbarung eines außergerichtlichen Vergleiches melden könne.

Natürlich habe ich auch bereits versucht, die damalige Hausverwaltung zu kontaktieren und die Abrechnung anzufordern. Offensichtlich existiert die Firma aber nicht mehr. Ich habe auch die jetzige Verwaltung angerufen. Diese riet mir, einen Vergleich zu vereinbaren und sich "in der Mitte zu treffen".
Das ist bereits die fünfte eingesetzte Hausverwaltung, welche allesamt relativ unzuverlässig arbeiteten, kaum zu erreichen etc.

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich mich weiterhin verhalten soll?!

Vorab bereits vielen Dank für Eure Hilfe.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von longdrink00):
Erst einmal wollte ich eine Abrechnung o.Ä. sehen. Man schickte mir einen Kontoauszug vom Mieterkonto, auf dem die Abrechnung mit Datum und somit die offene Forderung zu sehen ist.
Netter Versuch. Irgendwelche internen Vermieterunterlagen beweisen nicht, dass eine formell korrekte Betriebskostenabrechnung dem Mieter fristgemäß zugestellt wurde. Genau das muss aber derjenige beweisen, der eine Forderung aufstellt.

Zitat (von longdrink00):
Man bittet mich, eine Zahlung der Forderung nach §676 BGB nachzuweisen und weist darauf hin, dass ich mich auch gerne telefonisch zur Vereinbarung eines außergerichtlichen Vergleiches melden könne.
Verdrehung der Beweislast. Erstmal ist die Existenz der Forderung zu beweisen. Erst danach kommt die Frage, ob diese bereits bezahlt wurde. Wenn hier die Existenz der Forderung nicht bewiesen werden kann, kann ich schon verstehen, dass ein Vergleich angestrebt wird. Schlicht weil die Forderung dann nämlich nicht durchsetzbar ist.

Zitat (von longdrink00):
Ich habe auch die jetzige Verwaltung angerufen. Diese riet mir, einen Vergleich zu vereinbaren und sich "in der Mitte zu treffen".
Schlechter Rat. Wenn die Zustellung der Betriebskostenabrechnung 2013 an den Mieter nicht spätestens zum Ende 2014 nachgewiesen werden kann, sind alle Nachforderungen verfristet. Und wenn die Abrechnung wirklich im Jahre 2014 zugestellt und fällig geworden ist (so offenbar am 3.10.2014), dann ist sie mit Ende 2017 aufgrund der regelmäßigen Verjährungsfrist verjährt. Dann reicht eine kurze Info, indem sich der Mieter auf Verjährung beruft.

Wenn es keinen Titel gibt, kann ich nicht erkennen, dass hier der Mieter noch zahlen müsste. Ohne Abrechnung aber eh nicht.

Zitat (von longdrink00):
Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich mich weiterhin verhalten soll?!
Eine Diskussion mit dem Inkassounternehmen über mietrechtliche Belange wird dich nicht weiterbringen. Die haben dort vermutlich weder die Kompetenz noch den Willen, sich mit Betriebskostenabrechnungen und deren Nachweis auseinanderzusetzen. Daher würde ich nur kurz dem Inkasso mitteilen, sie mögen bitte den Titel über die Forderung vorlegen. Andernfalls würdest du die Forderung betreiten. Zudem wären die Originalvollmachten vorzulegen, aus denen die Abtretung der Forderung hervorgeht. Zu guter Letzt kann man anmerken, dass eine Forderung aus 2014 ohne gerichtlichten Titel inzwischen verjährt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ist die Forderung tituliert?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe.

-- Editiert von longdrink00 am 09.01.2018 14:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ist die Forderung tituliert?


Was bedeutet tituliert in diesem Zusammenhang?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von longdrink00):
Was bedeutet tituliert in diesem Zusammenhang?


Ob es vorher dazu schonmal sowas wie einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid gab und/oder dies irgendwo in den Schreiben erwähnt ist.

Würde genau einmal zurückschreiben per Einschreiben: Es liegt keine Abrechnung vor, die Forderung ist somit verfristet. Vorsorglich wird auch noch die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstehe, ist die Forderung nicht tituliert.
Es handelt sich um eine normale Forderungsabtretung bzw. Gläubigerwechsel und daraus resultierende erste Mahnung der Inkasso Firma...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

ich würde einfach nur Schreiben:

Sehr geehrte Inkassobude,

die von Ihnen genannte Forderung wird von mir voll umfänglich bestritten. Bitte beachten Sie, dass streitige Forderungen nicht der Schufa oder ähnlichen Auskunfteien gemeldet werden dürfen.
Bitte schicken Sie mir innerhalb von 14 Tage eine Titelkopie, due Ihren Anspruch belegt, oder eine Bestätigung, dass Sie die Akte als erledigt geschlossen haben.
Sollte ich nichts von Ihnen hören, werde ich mich nach Ablauf der 14 Tage direkt an das für Sie zuständige Aufsichtsgericht wenden und da fragen, warum ich von Ihnen keine Antwort bekomme.

Mfg
Ich

-- Editiert von Akkarin am 09.01.2018 15:36

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von longdrink00):
Es handelt sich um eine normale Forderungsabtretung bzw. Gläubigerwechsel und daraus resultierende erste Mahnung der Inkasso Firma...


Gläubigerwechsel kann auch beim Titel vorkommen. Einfach mal so schreiben wie Akkarin das formuliert hat und abwarten, ob und wenn, was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!!

Ich habe die Forderung erneut bestritten und auf die Verjährung hingewiesen, eine Vollmacht der Abtretung erfragt sowie auf die Beweispflicht der Zustellung einer Abrechnung hingewiesen. Nach fünf ellenlangen Email-Korrespondenzen jetzt dieser kurze Text, und bereits nach einer Stunde folgende Antwort: "[...]dass Sie gegen die von uns geltend gemachten Ansprüche die Einrede der Verjährung erhoben und von Ihrem dauernden Leistungsverweigerungsrecht §214 Gebrauch gemacht haben. Wir betrachten die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen."

Thanks und Euch einen schönen Tag :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von longdrink00):
Wenn ich es richtig verstehe, ist die Forderung nicht tituliert.

Irgendwie fehlt der Anfang der Geschichte. Ist man vielleicht aus gezogen und die Verwaltung hatte die neue Adresse nicht?
Zitat (von longdrink00):
Es handelt sich um eine normale Forderungsabtretung bzw. Gläubigerwechsel und daraus resultierende erste Mahnung der Inkasso Firma...

Das kann es nur bei einem gültigen Titel geben.
Aus dem Grund einfach mal die Historie posten, wenn man nicht mehr unter dieser Anschrift wohnt. Mögliche Dinge wären dann, Auszug und nicht gleich umgemeldet, so das der MB noch an der alten Adresse eingeworfen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von longdrink00):
Nach fünf ellenlangen Email-Korrespondenzen jetzt dieser kurze Text, und bereits nach einer Stunde folgende Antwort:


Nur mal zum Verständins: Meinst du mit
Zitat (von longdrink00):
jetzt dieser kurze Text:

meinen?
Zitat (von Akkarin):

Sehr geehrte Inkassobude,
...

die von Ihnen genannte Forderung wird von mir voll umfänglich bestritten. Bitt..
Mfg
Ich

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von longdrink00):
dass Sie gegen die von uns geltend gemachten Ansprüche die Einrede der Verjährung erhoben und von Ihrem dauernden Leistungsverweigerungsrecht §214 Gebrauch gemacht haben. Wir betrachten die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen."


... na dann sollte ja alles gut sein?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass es erledigt ist.

-- Editiert von longdrink00 am 09.01.2018 17:05

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
longdrink00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von longdrink00):
Nach fünf ellenlangen Email-Korrespondenzen jetzt dieser kurze Text, und bereits nach einer Stunde folgende Antwort:


Nur mal zum Verständins: Meinst du mit
Zitat (von longdrink00):
jetzt dieser kurze Text:

meinen?
Zitat (von Akkarin):

Sehr geehrte Inkassobude,
...

die von Ihnen genannte Forderung wird von mir voll umfänglich bestritten. Bitt..
Mfg
Ich



Ich meinte hiermit, dass ich mehrfach per Mail mit denen in Korrespondenz stand, um Zusendung der Abrechnung gebeten habe, der Forderung widersprochen habe usw. Und dann hat mein kurzer Text (eine Mischung aus Deinem Text und dem von cauchy) gereicht, um die Angelegenheit zu beendigen...

0x Hilfreiche Antwort

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