Inline Skater in der Wohnung

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Inline Skater in der Wohnung

Hallo,

ich habe massive Probleme mit den Nachbarn unter mir zwecks Ruhestörung. Seit 4 Tagen fährt eins der Kinder immer mit Rollschuhen durch die Wohnung bzw. mit Inline-Skatern. Ich habe die Polizei gerufen, die sagten dass sie vor 22 Uhr nichts dagegen unternehmen werden. Ich wohne in einer ausgebautem Dachboden und höre es so laut, als wäre es in meiner eigenen Wohnung. Natürlich weiß ich, dass die Nachtruhe ab 22 Uhr beginnt, aber was bringt es mir wenn es auf meine Psyche geht, und selbst meine Tochter, die um maximal 19 Uhr ins Bett geht, darunter leiden muss?? Sie beschwert sich oft, dass sie nicht einschlafen kann, weil es so laut ist und die sollen doch leiser sein!! Geredet haben wir oft genug mit denen, es hat nichts gebracht. Auch VM weiß Bescheid, aber unternimmt wohl nichts. Klar, kann man ausziehen, aber bis ich eine neue Wohnung finde, möchte ich meine Ruhe haben. Ich muss früh aufstehen und finde abends keine Ruhe!! Seit 2 Stunden fahren sie wieder durch die Wohnung und es macht mich irre. Reden bringt ja nichts.

Die Kinder knallen gegen Wände und gegen die Tür. Wie ist das, ist das OK in der Wohnung Rollschuhe/Skater zu fahren?? es ist wirklich unerträglich und ganz schlimm.


und weiß jemand, ob Mieterschutzbund gegen die Stadt (vermieter) ankommt?

Lg

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4594 Beiträge, 554x hilfreich)

Vermieter anrufen und parallel sofort beginnen ein Lärmprotokoll zu führen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
und weiß jemand, ob Mieterschutzbund gegen die Stadt (vermieter) ankommt?


§§ gelten auch für die Stadt, das weiß nicht nur der Mieterschutzbund.
Hier wird die Wohnung zweckentfremdet; Rollschuhfahrn ist in der Wohnung nicht erlaubt.

"Kinder dürfen in der Wohnung und im Freien spielen. ... Rücksichtslose Lärmbelästigung jedoch – wie Fußballspielen oder Rollschuhfahren in der Wohnung und im Hausflur – muss kein Nachbar ertragen. Während der allgemeinen Ruhezeiten müssen auch Kinder Rücksicht nehmen".

Dem würde ich auch zustimmen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Seit 4 Tagen fährt eins der Kinder immer mit Rollschuhen durch die Wohnung bzw. mit Inline-Skatern.
So lange schon?
Zitat (von Clowesia ):
Geredet haben wir oft genug mit denen, es hat nichts gebracht.
Jeden Tag 1 x?
Zitat (von Clowesia ):
und weiß jemand, ob Mieterschutzbund gegen die Stadt (vermieter) ankommt?
Eher nicht. Der Mieterschutzbund hilft Mietern.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kommunaler Vermieter nun gleich alle Register zieht, weil seit 4 Tagen mal die sog. Nachtruhe lt. Hausordnung nicht eingehalten wird.

Zitat (von Clowesia ):
Seit 2 Stunden fahren sie wieder durch die Wohnung
Samstags vormittags kannst du nicht auf Nachtruhe pochen.
Du müsstest *lauter als erlaubt* nachweisen, das dürfte dir schwer fallen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Clowesia ):
Seit 4 Tagen fährt eins der Kinder immer mit Rollschuhen durch die Wohnung bzw. mit Inline-Skatern.
So lange schon?
Zitat (von Clowesia ):
Geredet haben wir oft genug mit denen, es hat nichts gebracht.
Jeden Tag 1 x?
Zitat (von Clowesia ):
und weiß jemand, ob Mieterschutzbund gegen die Stadt (vermieter) ankommt?
Eher nicht. Der Mieterschutzbund hilft Mietern.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kommunaler Vermieter nun gleich alle Register zieht, weil seit 4 Tagen mal die sog. Nachtruhe lt. Hausordnung nicht eingehalten wird.

Zitat (von Clowesia ):
Seit 2 Stunden fahren sie wieder durch die Wohnung
Samstags vormittags kannst du nicht auf Nachtruhe pochen.
Du müsstest *lauter als erlaubt* nachweisen, das dürfte dir schwer fallen.

Also ist es rechtlich eh erlaubt, mit Inline Skater durch die Wohnung zu fahren? Heute fahren sie auch schon seit 8 Uhr damit rum und halt meistens den ganzen Tag über.
Die Wohnung ist sehr hellhörig, da es ein ausgebauter Dachboden ist und es gibt keine Trittschalldämpfung o. Ä. Ich kann die Vibrationen am Böden spüren bzw. den "Schall". Hört sich dann so an, als würden die Teller im Schrank wackeln.

Die sind ja generell sehr laut seit einem Jahr. Obwohl beide Kinder zur Schule gehen und meine Tochter kann eben nicht gut schlafen dadurch oder wird oft wach. Aber das mit den Rollschuhen ist erst seit dem paar Tagen so.

Aber bei uns im MV steht auch nichts von Nachtruhe o. Ä.

-- Editiert von Clowesia am 22.11.2020 08:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute fahren sie ja auch schon seit 7 Uhr in der Wohnung Inline Skater. Aber gut, die Polizei wird eh nix machen..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4594 Beiträge, 554x hilfreich)

Nein, das gehört gewiss nicht zu den von Kindern verursachten Geräuschen, die man hinzunehmen hat.

Fang an ein Lärmprotokoll zu führen. Du kannst hierfür Vordrucke aus dem Internet nehmen, und dann schreibe alles auf. Am Besten wären noch Zeugen, die das von dir gesagte ebenfalls bestätigen können. Parallel dazu würde ich eine Beschwerde an den Vermieter schicken, schriftlich mit Zugangsnachweis und auffordern dafür zu sorgen, dass die Belästigungen eingestellt werden. Auch wenn der VM hier zZt nicht reagieren kann/oder will, wird es für später nicht schecht sein, sich hier (regemäßig) beschwert zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Wenn du dich erfolgreich dagegen wehren willst, dann solltest du genau dokumentieren, wann dieser Lärm stattfindet.

Zitat (von Clowesia ):
Heute fahren sie auch schon seit 8 Uhr damit rum
Zitat (von Clowesia ):
Heute fahren sie ja auch schon seit 7 Uhr in der Wohnung
Mit solch widersprüchlichen Angaben erreichst du nichts. Man glaubt dir dann evtl. nicht.

Zitat (von Clowesia ):
Also ist es rechtlich eh erlaubt, mit Inline Skater durch die Wohnung zu fahren?
Nein, aber ein Gesetz, dass man nicht mit Inlinern in Wohnungen fahren darf, gibt es nicht.

Könnte auch sein, dass das für das Kind schnell wieder langweilig wird, oder es eben nach der *Trockenübung* draußen fahren möchte.
Zitat (von Clowesia ):
und es gibt keine Trittschalldämpfung o. Ä.
Das könnte also ein Fehler sein und muss nicht unbedingt an den Mietern liegen. Vermutlich hat der Vermieter das DG zur Wohnung ausgebaut, oder?
Zitat (von Clowesia ):
Aber bei uns im MV steht auch nichts von Nachtruhe o. Ä.
Es gibt meist eine Hausordnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du dich erfolgreich dagegen wehren willst, dann solltest du genau dokumentieren, wann dieser Lärm stattfindet.
Zitat (von Clowesia ):
Heute fahren sie auch schon seit 8 Uhr damit rum
Zitat (von Clowesia ):
Heute fahren sie ja auch schon seit 7 Uhr in der Wohnung
Mit solch widersprüchlichen Angaben erreichst du nichts. Man glaubt dir dann evtl. nicht.

Zitat (von Clowesia ):
Also ist es rechtlich eh erlaubt, mit Inline Skater durch die Wohnung zu fahren?
Nein, aber ein Gesetz, dass man nicht mit Inlinern in Wohnungen fahren darf, gibt es nicht.

Könnte auch sein, dass das für das Kind schnell wieder langweilig wird, oder es eben nach der *Trockenübung* draußen fahren möchte.
Zitat (von Clowesia ):
und es gibt keine Trittschalldämpfung o. Ä.
Das könnte also ein Fehler sein und muss nicht unbedingt an den Mietern liegen. Vermutlich hat der Vermieter das DG zur Wohnung ausgebaut, oder?
Zitat (von Clowesia ):
Aber bei uns im MV steht auch nichts von Nachtruhe o. Ä.
Es gibt meist eine Hausordnung.

Wir haben keine Hausordnung. Zumindest hab ich nie etwas bekommen und hier hängt auch nichts aus.
Und ja, es ist ein ausgebauter Dachboden, aber es haben sich auch andere Mieter beschwert. Das Mädchen geht mit den Rollschuhen immer nach draußen und fährt dann einfach in der Wohnung weiter, wenn sie nach Hause kommt. Sie läuft also auch die Treppen damit hoch.

Wie meinst du widersprüchliche Aussagen? Ich hab z. B. ungefähre Zeiten wie seit 7-11:30 Uhr dokumentiert, dann wieder seit 14:15 Uhr bis xx.. Geht das?

-- Editiert von Clowesia am 22.11.2020 14:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Wir haben keine Hausordnung
Zitat (von Clowesia ):
Aber bei uns im MV steht auch nichts von Nachtruhe o. Ä.
Es gibt bei euch im Haus nichts davon? Dann könnten die lauten Mieter sich uU einfach darauf berufen, dass es für sie doch gar keine solchen Auflagen/Pflichten gibt... und für den lauten Fußboden könnten sie schließlich auch nichts.
Man muss ja auch deren Sicht berücksichtigen...stimmts?

Widersprüchlich war: heute seit 8 Uhr. heute seit 7 Uhr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Clowesia ):
Wir haben keine Hausordnung
Zitat (von Clowesia ):
Aber bei uns im MV steht auch nichts von Nachtruhe o. Ä.
Es gibt bei euch im Haus nichts davon? Dann könnten die lauten Mieter sich uU einfach darauf berufen, dass es für sie doch gar keine solchen Auflagen/Pflichten gibt... und für den lauten Fußboden könnten sie schließlich auch nichts.
Man muss ja auch deren Sicht berücksichtigen...stimmts?

Widersprüchlich war: heute seit 8 Uhr. heute seit 7 Uhr.

Naja, das Wort nennt man Rücksichtsnahme, aber ist heutzutage halt ein Fremdwort. Vor allem wenn die ganz genau wissen, dass meine Tochter spätestens um 19 Uhr ins Bett geht und die immer noch so laut sind. Die Kinder gehen beide zur Schule und in dem Alter sollte man wissen, dass man nicht stundenlang trampeln muss oder Rumschreien, auf dem Bett/Trampolin springen, etc. Die Kinder sind auch übergewichtig, also ist es schlimmer. Keine Ahnung, wie man darauf kommt, Rollschuhe in der Wohnung fahren zu müssen. Die geht ja auch mit denen raus für eine Stunde z. B. und fährt dann halt einfach in der Wohnung weiter. Das ist eine städtische Wohnung.

-- Editiert von Clowesia am 22.11.2020 15:33

-- Editiert von Clowesia am 22.11.2020 15:34

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Wir haben keine Hausordnung. Zumindest hab ich nie etwas bekommen und hier hängt auch nichts aus.


Selbst ohne Hausordnung gibt es für Lärm eine Begrenzung. Es wäre ja dann so, dass sich ein Mieter wegen unverhältnismäßigm Lärm nicht mehr
zur Wehr setzen könnte.
Entsprechende Vorschriften/Verordnungen hat jede Stadt/Gemeinde.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Die Wohnung ist sehr hellhörig, da es ein ausgebauter Dachboden ist und es gibt keine Trittschalldämpfung o. Ä


Im Übrigen ist eine Trittschalldämpfung nur für Tritte gedacht und nicht für
Rollschuhfahrer, etc.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Naja, das Wort nennt man Rücksichtsnahme,
Na, dann hör doch bitte auf, hier zu lamentieren, sondern geh die Störungen an.
Schritt für Schritt. Schriftlich, damit nachweisbar.

Nicht die Polizei, sondern die Vermieterin ist Ansprechpartner und Adressat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Clowesia ):
Naja, das Wort nennt man Rücksichtsnahme,
Na, dann hör doch bitte auf, hier zu lamentieren, sondern geh die Störungen an.
Schritt für Schritt. Schriftlich, damit nachweisbar.

Nicht die Polizei, sondern die Vermieterin ist Ansprechpartner und Adressat.

JA, aber die Sache ist die, dass die Stadt/Vermieterin eben nichts dagegen macht. Hatte nämlich eine Mail geschickt. Hab jetzt sowieso die ganze Woche protokolliert.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4594 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
A, aber die Sache ist die, dass die Stadt/Vermieterin eben nichts dagegen macht. Hatte nämlich eine Mail geschickt. Hab jetzt sowieso die ganze Woche protokolliert.


So schnell geht das auch nicht. Minimum sollte das Protokoll vier Wochen geführt werden um überhaupt aussagekräftig zu sein (mpM).

Übe dich in Geduld, führe das Lärmprotokoll ordentlich, denke an die Zeugen, das sollte ja leicht sein, und dann reichst du es ein. Lade dir den Vordruck aus dem Internet runter.

Die Zeiten sollten nicht larifari aufgeschrieben werden, sondern exakt. Macht nicht nur nen besseren Eindruck, sondern hlft dir auch im Vortrag.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Clowesia ):
A, aber die Sache ist die, dass die Stadt/Vermieterin eben nichts dagegen macht. Hatte nämlich eine Mail geschickt. Hab jetzt sowieso die ganze Woche protokolliert.


So schnell geht das auch nicht. Minimum sollte das Protokoll vier Wochen geführt werden um überhaupt aussagekräftig zu sein (mpM).

Übe dich in Geduld, führe das Lärmprotokoll ordentlich, denke an die Zeugen, das sollte ja leicht sein, und dann reichst du es ein. Lade dir den Vordruck aus dem Internet runter.

Die Zeiten sollten nicht larifari aufgeschrieben werden, sondern exakt. Macht nicht nur nen besseren Eindruck, sondern hlft dir auch im Vortrag.


Naja, 4 Wochen die Skater auszuhalten ist auch schwer. Also ist z. B. Von 18:10 bis 20:30 Uhr nicht okay? Weil so genau schaue ich nicht auf die Uhr, wenn die aufhören.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Vermieter anrufen

Und das soll jetzt was genau bringen?



Zitat (von Leo4):
§§ gelten auch für die Stadt,

Stimmt.



Zitat (von Leo4):
"Kinder dürfen in der Wohnung und im Freien spielen. ... Rücksichtslose Lärmbelästigung jedoch – wie Fußballspielen oder Rollschuhfahren in der Wohnung und im Hausflur – muss kein Nachbar ertragen. Während der allgemeinen Ruhezeiten müssen auch Kinder Rücksicht nehmen".

In welchem §§ findet sich denn der Text?



Zitat (von Anami):
weil seit 4 Tagen mal die sog. Nachtruhe lt. Hausordnung nicht eingehalten wird.

Wie man lesen kann wird die Nachtruhe offenbar eingehalten ...



Zitat (von Clowesia ):
ch hab z. B. ungefähre Zeiten wie seit 7-11:30 Uhr dokumentiert, dann wieder seit 14:15 Uhr bis xx.. Geht das?

Nein, das ist wertlos ...

Man sollte ein detailliertes Lärmprotokoll führen, ansonsten benötigt die Gegenseite keine 5 Minuten um das Lärmprotokoll im Altpapier zu verwandeln ...



Zitat (von Clowesia ):
Hab jetzt sowieso die ganze Woche protokolliert.

Also bei mir besteht die Woche aus 7 Tagen ... ist Dein Kalender eventuell ein Fehldruck?



Zitat (von Clowesia ):
Keine Ahnung, wie man darauf kommt, Rollschuhe in der Wohnung fahren zu müssen.

Ich wette, das in der Begründung "Corona" vorkommt - das muss ja neuerdings für jeden Stuss herhalten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In welchem §§ findet sich denn der Text?


Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ganz erheblich
Bußgeld nach sich ziehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solan196):
Vermieter anrufen

Und das soll jetzt was genau bringen?



Zitat (von Leo4):
§§ gelten auch für die Stadt,

Stimmt.



Zitat (von Leo4):
"Kinder dürfen in der Wohnung und im Freien spielen. ... Rücksichtslose Lärmbelästigung jedoch – wie Fußballspielen oder Rollschuhfahren in der Wohnung und im Hausflur – muss kein Nachbar ertragen. Während der allgemeinen Ruhezeiten müssen auch Kinder Rücksicht nehmen".

In welchem §§ findet sich denn der Text?



Zitat (von Anami):
weil seit 4 Tagen mal die sog. Nachtruhe lt. Hausordnung nicht eingehalten wird.

Wie man lesen kann wird die Nachtruhe offenbar eingehalten ...



Zitat (von Clowesia ):
ch hab z. B. ungefähre Zeiten wie seit 7-11:30 Uhr dokumentiert, dann wieder seit 14:15 Uhr bis xx.. Geht das?

Nein, das ist wertlos ...

Man sollte ein detailliertes Lärmprotokoll führen, ansonsten benötigt die Gegenseite keine 5 Minuten um das Lärmprotokoll im Altpapier zu verwandeln ...



Zitat (von Clowesia ):
Hab jetzt sowieso die ganze Woche protokolliert.

Also bei mir besteht die Woche aus 7 Tagen ... ist Dein Kalender eventuell ein Fehldruck?



Zitat (von Clowesia ):
Keine Ahnung, wie man darauf kommt, Rollschuhe in der Wohnung fahren zu müssen.

Ich wette, das in der Begründung "Corona" vorkommt - das muss ja neuerdings für jeden Stuss herhalten ...


Die Tage, seitdem die das machen. Also diese Woche.

Also d. H. Ich soll z. B. schreiben:
18:16 Uhr, 18:19 Uhr, 19:23 Uhr, etc.? Quasi genau die Uhrzeit, an dem man einmal den Lärm der Skater gehört hat?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Also ist z. B. Von 18:10 bis 20:30 Uhr nicht okay?

Nö.

Im schlimmsten Fall kann das nicht nur teuer werden sondern auch zur Kündigung Deiner Wohnung führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
18:16 Uhr, 18:19 Uhr, 19:23 Uhr, etc.? Quasi genau die Uhrzeit, an dem man einmal den Lärm der Skater gehört hat?

Nicht nur den Beginn, sondern auch das Ende.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4594 Beiträge, 554x hilfreich)

Du kannst doch den Vordruck aus dem Internet nehmen, da steht sehr detailliert was und wie du es aufschreiben solltest. Wo ist das Problem, das mal auszudrucken, durchzulesen und DANN zu fragen, wenn man was nicht versteht?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ganz erheblich
Bußgeld nach sich ziehen.

Da gemäß Gesetz und Rechtsprechung die Geräusche spielender Kinder in der Regel nicht als "Lärm" zu qualifizieren sind, kann denknotwendigerweise auch keine Lärmbelästigung vorliegen ...

Dafür das eine Ausnahme der Regel vorliegt wäre der Mieter oder das Amt beweisbelastet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du kannst doch den Vordruck aus dem Internet nehmen, da steht sehr detailliert was und wie du es aufschreiben solltest. Wo ist das Problem, das mal auszudrucken, durchzulesen und DANN zu fragen, wenn man was nicht versteht?

Denkst du, ich hab das nicht durch gelesen? Da steht einfach auf die Uhrzeit bezogen nur: Anfang/Ende. So wie ich das auch geschrieben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Zitat (von Solan196):
Du kannst doch den Vordruck aus dem Internet nehmen, da steht sehr detailliert was und wie du es aufschreiben solltest. Wo ist das Problem, das mal auszudrucken, durchzulesen und DANN zu fragen, wenn man was nicht versteht?

Denkst du, ich hab das nicht durch gelesen? Da steht einfach auf die Uhrzeit bezogen nur: Anfang/Ende. So wie ich das auch geschrieben habe. Also wenn der Lärm von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr anhält, aber auch mal 5 oder 10 Minuten Ruhe ist,wie schreibe ich das am besten?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Clowesia
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Leo4):
Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ganz erheblich
Bußgeld nach sich ziehen.

Da gemäß Gesetz und Rechtsprechung die Geräusche spielender Kinder in der Regel nicht als "Lärm" zu qualifizieren sind, kann denknotwendigerweise auch keine Lärmbelästigung vorliegen ...

Dafür das eine Ausnahme der Regel vorliegt wäre der Mieter oder das Amt beweisbelastet.

Und trotzdem heißt es, dass man Kinderlärm nicht grenzenlos hinnehmen muss. Kinder sind doch kein Freifahrtsschein. Das ist das, was die unter mir denken. Dass die machen können, was die wollen nur weil die Kinder haben. Babys und Kleinkinder ok, aber die Kinder gehen beide schon zur Schule und da sollte man wissen, dass man Rücksicht nimmt. Die ältere Tochter ist sogar schon 12. Man muss nicht permanent trampeln oder auf Möbeln rum springen. Auch nicht Inline Skater fahren oder das Treppenhaus hoch stampfen. Oder oder.

Oder darf meine 3,5 jährige jetzt auch machen, was sie will? Ist ja ein Kind.. :)

Sorry für die Doppelposts, irgendwie klappt das bearbeiten der Beiträge nicht. Bin am Handy und der Button fehlt einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4594 Beiträge, 554x hilfreich)

Dann lade dir ein andere Formular runter, welches detaillierter ist.

Zitat (von Clowesia ):
oder das Treppenhaus hoch stampfen. Oder oder


Doch das dürfen die. Im übrigen geht es nicht darum, dass die Leute so leben wie es nach deinen Ansichten richtig ist, sondern dass es allgemeingültig verträglich ist. Im Treppenhaus die Treppe "hochzustampfen" gehört zu den Dingne, die du hinnehmen musst.

Alles in allem revidiere ich meine Sicht auf dein Problem und denke es ist besser, wenn du dir eine andere Wohnung suchst ... eingeschossige Bauweise ... betonierte Treppen (so welche vorhanden sind) ... schwerst lärmgedämmt ... und nur Knigge prakitzierende Nachbarschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

[GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE]

Gibt allerdings weitere Links bzw. Hinweise in der Richtung.

Z.B. diesen:

[GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE]


-- Editiert von Leo4 am 23.11.2020 11:53

-- Editiert von Moderator am 23.11.2020 19:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Clowesia ):
Seit 4 Tagen fährt eins der Kinder immer mit Rollschuhen durch die Wohnung bzw. mit Inline-Skatern. Ich habe die Polizei gerufen, die sagten dass sie vor 22 Uhr nichts dagegen unternehmen werden. Ich wohne in einer ausgebautem Dachboden und höre es so laut, als wäre es in meiner eigenen Wohnung.
Um mal auf den ersten Beitrag zurück zu kommen: Du wohnst im Dachboden? Und die Kinder, die den Lärm machen, wohnen unter Dir???

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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