Insolventer Mieter

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
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Insolventer Mieter

Der Insolvenzverwalter hat den Büroraum des Insolvenzschuldners
(Mieters) gekündigt.

Der Mieter räumt jedoch das Büro
nicht.

Ist es nun Aufgabe des Insolvenz
verwalters den gekündigten Büroraum zu räumen und dem Vermieter herauszugeben ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Nach <a href=http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__109.html>§109 InsO </a> kann zunächst der VM Schadenersatz aus der Kündigung als Insolvenzgläubiger geltend machen... das bringt natürlich meistens kaum was ein, sollte aber trotzdem gemacht werden. Kostet nur etwas Zeit.

Bzgl. der Räumung wäre wichtig, ob in der Wohnung werthaltige Gegenstände des Mieters vorhanden sind. Die gehören zunächst zur Insolvenzmasse, aber der VM hat - basierend auf dem Vermieterpfandrecht - im Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht. Heißt, dass der VM diese gem. <a href=http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__50.html>§50 InsO </a> selbst zu Geld machen darf bzw. der Insolvenzverwalter gem. <a href=http://www.gesetze-im-internet.de/inso/BJNR286600994.html#BJNR286600994BJNG017400000>§165ff InsO </a> diese nicht ohne Ankündigung an den VM veräußern darf.

Wenn nun aber nichts werthaltiges vorzufinden ist (soll ja bei insolventen Mietern durchaus vorkommen), würde ich empfehlen, den Insolvenzverwalter an <a href=http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__148.html>§148 InsO </a> zu erinnern, wonach dieser 'das gesamte zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen sofort in Besitz und Verwaltung zu nehmen' hat. Und dabei kann er natürlich nicht den gekündigten Mietraum als Lagerraum in Anspruch nehmen. Denn sonst haftet er selbst als Insolvenzverwalter für die Kosten, nämlich die Miete!

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