Guten Abend!
Ich habe folgende Frage:
Mein Vermieter beauftragte Unternehmen X mit der erstmaligen Installation von Rauchmeldern in einem Mehrfamilienhaus, u. a. in meiner Wohnung. Über Hausaushang wurden die Mieter über den Termin fristgerecht (ca. 2 Wochen vorab) informiert, mit dem Zusatz "von Informationen bei Abwesendheit [des Mieters] abzusehen. Diese Termine sind unveränderbar". Das Unternehmen X hinterlässt weder Anschrift, noch e-Mail-Adresse, nur Firmenname und eine Rufnummer in einem anderen Bundesland.
Ich kann den Termin aus wichtigem Grund wegen Ortsabwesendheit nicht wahrnehmen. Wie verhalte ich mich rechtskonform? Muss der Vermieter hier zumindest einen Ausweichtermin für den Mieter unschädlich (z. B. ohne Kosten) anbieten? Irgendein Schlüsselhinterlegen bei fremden Person kommt aus Gründen nicht in Frage.
Vielen Dank für eine Antwort.
-- Editiert von User am 9. Juni 2023 19:14
Installation Rauchmelder, Zutrittsrecht, Ausweich-/Ersatztermin
9. Juni 2023
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Frage vom 9. Juni 2023 | 19:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Installation Rauchmelder, Zutrittsrecht, Ausweich-/Ersatztermin
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2023 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (114283 Beiträge, 38972x hilfreich)
ZitatIch kann den Termin aus wichtigem Grund wegen Ortsabwesendheit nicht wahrnehmen. Wie verhalte ich mich rechtskonform? :
Man teilt das dem Vermieter nachweislich mit und nennt ihm 3 akzeptable Termine mit Ortsanwesenheit - die Koordination von Terminen ist alleine sein Problem.
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