Installation Rauchmelder, Zutrittsrecht, Ausweich-/Ersatztermin

9. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
JensF123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Installation Rauchmelder, Zutrittsrecht, Ausweich-/Ersatztermin

Guten Abend!

Ich habe folgende Frage:

Mein Vermieter beauftragte Unternehmen X mit der erstmaligen Installation von Rauchmeldern in einem Mehrfamilienhaus, u. a. in meiner Wohnung. Über Hausaushang wurden die Mieter über den Termin fristgerecht (ca. 2 Wochen vorab) informiert, mit dem Zusatz "von Informationen bei Abwesendheit [des Mieters] abzusehen. Diese Termine sind unveränderbar". Das Unternehmen X hinterlässt weder Anschrift, noch e-Mail-Adresse, nur Firmenname und eine Rufnummer in einem anderen Bundesland.

Ich kann den Termin aus wichtigem Grund wegen Ortsabwesendheit nicht wahrnehmen. Wie verhalte ich mich rechtskonform? Muss der Vermieter hier zumindest einen Ausweichtermin für den Mieter unschädlich (z. B. ohne Kosten) anbieten? Irgendein Schlüsselhinterlegen bei fremden Person kommt aus Gründen nicht in Frage.

Vielen Dank für eine Antwort.

-- Editiert von User am 9. Juni 2023 19:14

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von JensF123):
Ich kann den Termin aus wichtigem Grund wegen Ortsabwesendheit nicht wahrnehmen. Wie verhalte ich mich rechtskonform?

Man teilt das dem Vermieter nachweislich mit und nennt ihm 3 akzeptable Termine mit Ortsanwesenheit - die Koordination von Terminen ist alleine sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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