Hallo,
habe eine Frage.
Habe über meine Hausverwaltung einen techniker kommen lassen, weil ich davon ausging das mein gasherd kaputt sei.
Wie es sich dann herausstellte war dieser in Ordnung. Weil der Techniker schon da war, kontrollierte ihn diesen noch genauer.
1 Monat später bekam ich dann eine Rechnung in Höhe von 83 Euro von meiner Hausverwaltung für den Techniker.
In dieser Rechnung stand unerwartet drin, das ich diese 83 Euro selbst zahlen müsse und das dies im Mietvertrag durch eine AGB Klausel geregelt sei. Denn diese AGB enthielt : das der Mieter die Kosten für die Instandhaltung bis 150 Euro trägt. Auf diese wurde ich aber bei Vertragsabschluss nicht hingewiesen.
Meiner Meinung nach trägt der Vermieter die Instandhaltung für die Wohnung.
Habe zusätzlich noch meine Hausverwaltung angerufen, diese sagten mir da der Gasherd ja nicht kaputt sei, muss ich diesen Betrag bezahlen das es unter der 150 Euro Grenze liegt.
Nur woher sollte ich denn das wissen?
Will diese Rechnung eigentlich nicht ohne weiteres hinnehmen.
Was kann ich tun?
-- Editiert von StephanAFO am 12.04.2007 11:43:02
-- Editiert von StephanAFO am 12.04.2007 11:46:50
Instandhaltung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
...* stand unerwartet drin
* ??
also: steht nun im mietvertrag, dass kleinreparaturen bis zu einer höhe von .. vom mieter zu tragen sind, oder wie?
wenn ja, hast du den mv doch unterschrieben.
es irritiert, dass du von agbs schreibst - allgemeinen geschäftsbedingungen. demnach sollen (?) diese klauseln im kleingedruckten stehen?? ich kann es mir nicht vorstellen, aber wenn es agb geben sollte, wäre es den versuch wert, auf unerwartete und nachteilige klausel zu reklamieren.
Hi,
Zitat[...das der Mieter die Kosten für die Instandhaltung bis 150 Euro trägt.]
Schreib doch mal wortwörtlich, was Dein MV bei Kleinreparaturen enthält!
Vielleicht ist dieser §§ durch die hohe Summe, im Einzelfall
, von 150.- Euro bereits nichtig!
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weil ich davon ausging das mein gasherd kaputt sei.
wem ist denn der Herd ?
Im Mietvertrag steht : "Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reperatur 120 Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen wie Gas, Kocheinrichtungen, etc."
Der gasherd ist meiner bzw. der des Mieters. Ich dachte diese sei kaputt oder würde nicht richtig heizen, deswegen ließ ich mir über meine Hausverwaltung einen Elektriker schicken.
Nun die Frage, ob ich die Rechnung akzeptieren muss?
Was soll die
Hausverwaltung mit der Reparatur eines Mieterherdes zu tun haben ?
Repariert die auch Deinen Fernseher oder wäscht Deine Hemden ?
-- Editiert von Mortinghale am 12.04.2007 20:22:35
Meine Hausverwaltung hat den Reperatur bzw. den Gaselektriker gerufen.
wie es normal jede Hausverwaltung macht.
Nun die Frage, ob ich die Rechnung akzeptieren muss?
J A
Wie schon von {Morti} ausgeführt, wirst Du auf diesen Kosten sitzenbleiben, denn diese Privat angeschafften Geräte, fallen nicht unter "Kleinreparaturen" des MV.
Nachtrag
Meine Hausverwaltung hat den Reperatur bzw. den Gaselektriker gerufen.
wie es normal jede Hausverwaltung macht.
Vorsorglich womöglich, wegen des Hausinternen Gasanschlusses; da konnte der Gaselektriker aber nicht wissen, dass der Fehler am Herd liegt, und nicht am Gasanschluss!!
-- Editiert von sailor2006 am 12.04.2007 21:18:01
-- Editiert von sailor2006 am 12.04.2007 21:19:29
Gaselektriker
Habe über meine Hausverwaltung einen techniker kommen lassen
Wer hat nun kommen lassen ?
Natürlich reagiert eine Hausverwaltung sofort, wenn es um Gas geht.
Glaubst Du, die warten, bis Du ihnen die Bude in die Luft jagst ?
Trotzdem bleibt es ein 'Privatherd'.
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