Instandhaltungsklausel (Küche) im Mietvertrag rechtens?

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nagash
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Instandhaltungsklausel (Küche) im Mietvertrag rechtens?

Hallo,

in unserer Mietwohnung eine Einbauküche vom Vermieter. Für diese bezahlen wir monatlich 26 Euro. Außerdem haben wir in unserem Mietvertrag eine Klausel die besagt, dass wir für die Instandhaltung der Küche als Mieter selbst verantwortlich sind.

Und genau da liegt das Problem. Erstens ist uns ein Griff am Gefrierfach des Kühlschranks abgebrochen, und zweitens ist seit gestern der Geschirrspüler kaputt.
Nun sehe ich es gar nicht ein, diese Sache zu reparieren oder gar zu ersetzen. Aus folgendem Grund: Die Wohnung war vor uns schon x-mal vermietet, die Geschirrspüler stammt, genau wie der Kühlschrank von 1987! Ich bin also der Letzte im Glied, und habe nun das Pech das bei mir der fast 20 Jahre alte Elektroschrott, trotz bestimmungsgemäßer Nutzung, kaputt geht.

Was meint ihr dazu? Möchte mich vor der Konfrontation mit unserm Vermieter absichern. Was denn die "Instandhaltung" so alles berücksichtigt. Ist diese Klausel denn rechtens?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Bei den von Dir angesprochenen Problemen geht es nicht um Instandhaltung, sondern um Instandsetzung. Das ist etwas anderes.

Wenn Euer Vermieter schon die Küche "extra" vermietet, muß er - genau wie bei der Wohnung - Mängel auf seine Kosten beseitigen.

Kosten für "Kleinreparaturen" können auf den Mieter umgelegt werden, daß muß aber ausdrücklich im Mietvertrag stehen.

Ich sehe daher lediglich den Vermieter in der Pflicht

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#2
 Von 
Nagash
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau, dass ist das was ich nicht verstehe. Leider finde ich keine wirkliche Definition von Instandhaltung. Gibts da denn eine, die den Unterschied zu Instandsetzung erklärt? Und der Vermieter wird sagen, wir habens ja unterschrieben... Pech.

Eine Schönheitsreparatur ist ja defekter Kühlschrank und ein defekter Geschirrspüler nicht. Wir wohnen erst seit 2 Jahren da, es wäre also extrem ungerecht wenn wir den Verschleiss von den 15 Jahren "Fremdnutzung" auch zahlen müssten. Oder?

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